Das Thurgauer Parlament lehnte die Einbürgerung eines Syrers ab, obwohl das Bundesgericht zuvor in einem ähnlichen Fall zugunsten des Mannes entschieden hatte.
Die Justizkommission begründete die Ablehnung mit Schulden, mangelnder Integration und unzureichenden Sprachkenntnissen.
Mit 42 zu 72 Stimmen wurde das Gesuch abgelehnt, doch der Anwalt des Syrers kündigte an, den Entscheid anzufechten.
Das Thurgauer Parlament hat die Einbürgerung eines syrischen Staatsangehörigen abgelehnt, obwohl das Bundesgericht zuvor in einem ähnlichen Fall zugunsten des Mannes entschieden hatte. Die Stadt Romanshorn hatte die Einbürgerung zunächst verweigert, was der Syrer erfolgreich vor dem Bundesgericht anfocht. Infolgedessen wurde er von Romanshorn eingebürgert. Das berichtet das SRF.
Ein zentraler Punkt in diesem Verfahren waren die Schulden des Mannes in Höhe von 11'500 Franken. Das Bundesgericht hatte jedoch bereits entschieden, dass diese Schulden auf Gemeindeebene kein Hindernis für die Einbürgerung darstellen sollten.
Justizkommission entscheidet sich gegen Einbürgerung
Trotz des Urteils der höchsten Schweizer Instanz aus dem Jahr 2023 entschied die Justizkommission des Thurgauer Grossen Rates gegen die Einbürgerung. Hermann Lei von der SVP argumentierte, dass das Verfahren unabhängig vom Bundesgericht sei und kritisierte die finanziellen und integrativen Defizite des Antragstellers, darunter unzureichende Sprachkenntnisse und mangelnde gesellschaftliche Integration.
Im Gegensatz dazu sprach sich Thomas Leu von der FDP für die Einbürgerung aus. Er betonte, dass das Bundesgerichtsurteil als endgültig respektiert werden sollte und es nicht sinnvoll sei, das Verfahren erneut zu beginnen, da keine neuen Erkenntnisse zu erwarten seien. Er hob auch die Verantwortung gegenüber der Staatskasse hervor.
Der Fall werde weitergezogen
Letztlich lehnte das Thurgauer Parlament das Einbürgerungsgesuch mit 42 zu 72 Stimmen ab, bei 8 Enthaltungen. Die SVP, die EDU und die Partei Aufrecht stimmten geschlossen dagegen, während die anderen Parteien gespalten waren.
Der Anwalt des Syrers kündigte an, dass sie den Entscheid, der als juristisch anfechtbar gilt, weiterziehen wollen.
Der Redaktor hat diesen Artikel mithilfe von KI geschrieben.
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