Nicht bestätigte und zurückgetretene Parlamentsmitglieder sollen weiterhin eine Überbrückungshilfe beantragen können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) sieht keinen Grund, daran etwas zu ändern.
Mit 11 zu 2 Stimmen beantragt die SPK ihrem Rat, nicht auf eine Vorlage des Nationalrates einzutreten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Die Überbrückungshilfe können ehemalige Ratsmitglieder unter 65 Jahren heute in Anspruch nehmen, wenn sie nach Ausscheiden aus dem Parlament keinen gleichwertigen Ersatz für das Einkommen als Ratsmitglied erzielen können oder bedürftig sind.
Abschaffung geplant
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates wollte diese Leistung abschaffen. Auf Basis einer parlamentarischen Initiative der ehemaligen SVP-Nationalrätin und heutigen Zürcher Regierungsrätin Natalie Rickli erarbeitete sie einen Erlassentwurf.
Dem Nationalrat ging dieser zu weit. Er sprach sich dafür aus, die Überbrückungshilfe nicht abzuschaffen, sondern lediglich den Kreis der Berechtigten einzuschränken. Demnach sollten nur noch nicht wiedergewählte, nicht aber freiwillig aus dem Rat ausgeschiedene Parlamentsmitglieder eine solche Hilfe beantragen können. Ausgerichtet werden sollte die Überbrückung höchstens sechs Monate statt bis zu zwei Jahre lang.
Die Ständeratskommission will aber auch davon nichts wissen. Die Überbrückungshilfe sei bescheiden und werde zurückhaltend beansprucht, hält sie fest. Deshalb dränge sich keine Gesetzesänderung auf.
Maximal 2370 Franken
Zwischen 2004 und 2018 wurde die Überbrückungshilfe von maximal 2370 Franken pro Monat an 22 Personen ausgerichtet. Dabei wurden insgesamt 923'000 Franken ausbezahlt. Nach Beginn der laufenden Legislaturperiode wurden Überbrückungshilfen für sechs nicht wiedergewählte Ratsmitglieder bewilligt.
Die Kommission weist auf die intensive zeitliche Beanspruchung durch das Parlamentsmandat hin. Es sei nicht allen Ratsmitgliedern möglich, neben der parlamentarischen Tätigkeit ein Einkommen zu erzielen, das nach einem plötzlichen Wegfall der Entschädigung für die Ratstätigkeit ein genügendes Auskommen sichere. In seltenen Fällen solle die Überbrückungshilfe es den ehemaligen Ratsmitgliedern ermöglichen, wieder beruflich Fuss zu fassen.
Die Gegnerinnen und Gegner der Hilfe sind der Ansicht, es liege in der Verantwortung der Parlamentsmitglieder, rechtzeitig vorzusorgen. Initiantin Rickli hatte argumentiert, die Überbrückungshilfe bedeute eine Besserstellung gegenüber anderen Arbeitslosen.
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