Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hatte eine Beschwerde gegen einen Beitrag des Schweizer Fernsehens SRF über den Genfer Regierungsrat Pierre Maudet gutgeheissen. Das lässt das Fernsehen nicht auf sich sitzen und geht vor Bundesgericht.
«SRF hat den Entscheid der UBI analysiert und entschieden, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen. Aufgrund des laufenden Verfahrens kommentieren wir unser Vorgehen nicht weiter», teilte SRF-Sprecher Stefan Wyss am Mittwochnachmittag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Er bestätigte damit einen Bericht der Onlineportale von Tamedia.
Fernsehen SRF macht geltend, der UBI-Entscheid gegen den Beitrag der Sendung «Rundschau» schränke die Medienfreiheit ein. Eine Auseinandersetzung mit dem Fall Maudet sei nach den Enthüllungen in Genf nötig geworden. Damit müsse sich ein Regierungsrat abfinden.
Interessen der Emirate recherchiert
Die Sendung «Rundschau» war möglichen Interessen der Vereinigten Arabischen Emirate in Genf nachgegangen, nachdem Maudets Luxusreise nach Abu Dhabi bekannt geworden war. 2015 spendierte das Königshaus der Emirate der Familie Maudet und weiterer Entourage einen Flug in der Business-Klasse, einen Aufenthalt im Luxushotel und den Besuch eines Formel-Eins-Rennens.
Maudet hatte zuvor monatelang behauptet, ein libanesischer Geschäftsfreund habe ihn eingeladen. Aufgrund der Reise ermittelt die Genfer Staatsanwaltschaft gegen den FDP-Politiker und ehemaligen Bundesrats-Kandidaten wegen des Verdachts auf Vorteilsnahme.
Zum Zeitpunkt von Maudets Reise bewarb sich die von den Emiraten kontrollierte Bodenabfertigungsfirma Dnata um die Verlängerung ihrer Konzession am Flughafen Genf. Die «Rundschau» erarbeitete aufgrund ihrer Recherchen die These, die Machthaber in den Emiraten wollten über diese Firma Gold in die Schweiz einführen.
Den Emiraten wird immer wieder der Umgang mit schmutzigem Gold vorgeworfen, das unter Missachtung der Menschenrechte gefördert wird. Der Beitrag trug denn auch den Titel «Der Fall Maudet: Die Spur des Goldes».
Sorgfaltspflicht verletzt
Die UBI hiess Maudets Beschwerde in einem am 7. Juni publizierten Entscheid mit knapper Mehrheit gut. Sie bemängelte, dass Maudet zu den schweren Vorwürfen nicht befragt wurde. Die «Rundschau» habe der in einem solchen Fall erhöhten Sorgfaltspflicht für die Unschuldsvermutung nicht Rechnung getragen.
Einseitig seien zudem nur Kritiker des Regierungsrats zu Wort gekommen. Und die nonverbale Gestaltung habe tendenziösen Charakter gehabt.
Vor der UBI machte Fernsehen SRF geltend, die «Rundschau» habe Maudet für eine Stellungnahme angefragt, dieser habe aber abgelehnt. Die Sendung habe ferner nie behauptet, Maudet habe in die Konzessionsvergabe an Dnata am Flughafen Genf eingegriffen.
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