WintersessionAn Kosten für Corona-Tests scheiden sich die Geister
SDA, uri
29.11.2022 - 12:02
Das Parlament ist einverstanden, einige Bestimmungen aus dem Covid-19-Gesetz zu verlängern. Umstritten bleibt aber, wer ab nächstem Jahr die Corona-Tests bezahlen soll.
SDA, uri
29.11.2022, 12:02
29.11.2022, 12:22
SDA, uri
Der Bundesrat will, dass ab 2023 die Kantone die Kosten für Corona-Tests tragen und nicht mehr der Bund. Ab 1. April 2023 an sollen die Kantone dann auch die Verantwortung für das Testsystem tragen. Die Kantone wehrten sich in der Vernehmlassung dagegen.
Im Parlament ist die Frage umstritten: Der Ständerat will, dass der Bund die Tests nur in einer besonderen Lage gemäss Epidemiengesetz bezahlt. Er folgte am Dienstag einer Minderheit um Peter Hegglin (Mitte/ZG). Dass die öffentliche Hand für ein Testregime aufkomme, obwohl keine Massnahmen gälten, sei Geldverschwendung, sagte Hegglin.
Nationalrat will aktuelles Regime bis Juni 2024 beibehalten
Nach Angaben der vorberatenden Kommission legte der Bund im laufenden Jahr 1,6 Milliarden Franken für Tests aus. Der Nationalrat hatte beschlossen, das aktuelle Regime bis Ende Juni 2024 beizubehalten. Bis dann soll der Bund die Testkosten bezahlen.
Wieder gestrichen hat der Ständerat den Zusatz des Nationalrats, punkto Spitalkapazitäten die Kantone stärker in die Pflicht zu nehmen. Sie sollen für Reserven für Belastungsspitzen sorgen und zusätzlich für die Aufnahme ausserkantonaler Patienten in einem Spital gegenseitige Finanzierungsvereinbarungen abschliessen müssen.
Ständerat verlängert weitere Massnahmen
Weitere Massnahmen für die Pandemie-Bekämpfung verlängerte der Ständerat ebenso wie es schon der Nationalrat getan hatte. Sie sollen für dringlich erklärt am 1. Januar 2023 in Kraft treten und bis Mitte 2024 gelten.
Ein Instrument ist das Covid-19-Zertifikat für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete. Gleich halten will es das Parlament mit der zurzeit deaktivierten Swiss-Covid-App. Diese dient der Nachverfolgung von Kontakten von positiv Getesteten.
Bleiben soll auch die Kompetenz für den Bund, die Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln zu fördern, sowie Bestimmungen zum Schutz von vulnerablen Menschen am Arbeitsplatz. Verlängert werden sollen auch Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich und bei Grenzschliessungen – zur Wahrung der Reisefreiheit von Grenzgängerinnen und Grenzgängern und der Grenzbevölkerung.