63 Prozent Umfrage zeigt Mehrheit für Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot»

sda/toko

14.10.2019

Der Ständerat empfiehlt die Volksinitiative für ein Verhüllungsverbot zur Ablehnung. 
Der Ständerat empfiehlt die Volksinitiative für ein Verhüllungsverbot zur Ablehnung. 
Keystone/Peter Klaunzer (Symbolbild)

Laut einer Umfrage findet sich für die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» des Egerkinger Komitees. Demnach würden 63 Prozent mit Ja stimmen.

Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» des Egerkinger Komitees findet laut einer Umfrage eine Mehrheit. 63 Prozent von knapp 1000 Befragten würden ein Ja einlegen.

Die Umfrage wurde im Frühjahr vom Meinungsforschungsinstitut Demoscope durchgeführt, bei 976 Personen im Alter von 15- bis 74 Jahren. 885 von ihnen waren stimmberechtigt. Die Umfrage ist Teil eines Forschungsprojektes der Universität Bern. Am Montagabend berichteten die CH-Media-Zeitungen über die Umfrage.

Rund zwei von drei Befragten (63 Prozent) würden demnach ein Ja zum Verhüllungsverbot einlegen. 33 Prozent würden Nein stimmen; 4 Prozent äusserten sich nicht. In der Regel sinkt allerdings bei Initiativen der Ja-Stimmen-Anteil, je näher der Abstimmungstermin rückt.

Mehrheiten fanden in der Befragung die Argumente, wonach Burkas und Niqabs nicht zur westlichen Kultur gehören (67 Prozent Zustimmung) sowie dass diese Kleidungsstücke für die Unterdrückung der Frau stünden (63 Prozent Zustimmung).

Deutlich weniger Befragte stimmten der Aussage zu, wonach Burkas oder Niqabs die öffentliche Sicherheit gefährden. 38 Prozent waren dieser Auffassung, 44 Prozent lehnten sie ab. Knapp ein Drittel (29 Prozent) fand, das Tragen einer Burka oder eines Niqab falle unter die Religionsfreiheit oder sei Teil der Selbstbestimmung von muslimischen Frauen (20 Prozent).

Bundesrat, Ständerat und die zuständige Nationalratskommission lehnen die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ab, die ein landesweites Verbot fordert, das Gesicht zu verhüllen. Der Bundesrat will mit einem indirekten Gegenvorschlag eine gesetzliche Pflicht einführen, das Gesicht zu zeigen, wenn eine Person identifiziert werden muss, beispielsweise zur Billettkontrolle.


Bilder des Tages

Zurück zur Startseite