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Kanton Zürich zwingt Senioren zum Wohnsitzwechsel – Gemeinden schlagen Alarm
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Kanton Zürich zwingt Senioren zum Wohnsitzwechsel – Gemeinden schlagen Alarm

Zieht ein Ehepartner in ein Pflegeheim, hat dies im Kanton Zürich neu einen Wechsel des offiziellen Wohnsitzes zur Folge.

Zieht ein Ehepartner in ein Pflegeheim, hat dies im Kanton Zürich neu einen Wechsel des offiziellen Wohnsitzes zur Folge.

Marijan Murat/dpa

Im Kanton Zürich führen neue Vorschriften dazu, dass ältere Ehepaare bei einem Umzug in ein auswärtiges Pflegeheim getrennte Wohnsitze haben müssen. Dies löst Unmut aus.

Dominik Müller

Dominik Müller

06.04.2025, 11:13•06.04.2025, 12:01

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Der Kanton Zürich verpflichtet ältere Menschen, bei einem Umzug ins Pflegeheim den Wohnsitz in die neue Gemeinde zu verlegen.
  • Das führt zu getrennten Wohnsitzen bei Ehepaaren.
  • Betroffene und Gemeinden kritisieren die Regelung als bürokratisch und realitätsfern.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Der Kanton Zürich hat eine neue Regelung eingeführt, die ältere Menschen dazu zwingt, ihren Wohnsitz zu ändern, wenn sie in ein Pflegeheim in einer anderen Gemeinde ziehen. Diese Änderung hat weitreichende Konsequenzen für Ehepaare, die nun getrennte Wohnsitze haben müssen, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet.

Ein konkreter Fall zeigt, wie eine Frau sich weigert, ihren Mann in der Nachbargemeinde Wetzikon anzumelden, da sie ihren Lebensmittelpunkt in ihrem gemeinsamen Zuhause sieht.

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Die neue Praxis basiert auf einem Bundesgerichtsentscheid, der besagt, dass der Einzug in ein Pflegeheim einen neuen Wohnsitz begründet. Obwohl dieser Entscheid schon seit über zehn Jahren besteht, wurde er lange ignoriert.

Regelung stösst auf Widerstand

Nun hat der Kanton Zürich die Gemeinden angewiesen, die Einwohnerregister bis 2026 zu bereinigen. Dies führt dazu, dass viele Menschen, die bisher als Aufenthalter galten, jetzt als niedergelassen angemeldet werden müssen.

Diese Regelung stösst auf Widerstand – nicht nur bei den Betroffenen, sondern auch bei den Gemeinden. Die Gemeindeschreiberin von Grüningen kritisiert die bürokratische und unmenschliche Situation, die durch die neue Praxis entsteht. Sie argumentiert, dass demente Personen nicht freiwillig in ein Heim ziehen und daher nicht als niedergelassen gelten sollten.

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Zudem führt die Regelung zu finanziellen Ungereimtheiten, da die Pflegekosten weiterhin von der alten Wohngemeinde getragen werden müssen.

Auf nationaler Ebene wird die Problematik ebenfalls diskutiert. Der Schweizer Gemeindeverband kritisiert die unterschiedlichen kantonalen Regelungen und fordert ein nationales Meldegesetz. Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat eine Motion eingereicht, um die gesetzlichen Grundlagen anzupassen. Trotz der Warnungen des Bundesrats hat der Nationalrat die Motion angenommen.

Der Redaktor hat diesen Artikel mithilfe von KI geschrieben.


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