Bei der Abstimmung am letzten Sonntag gab es in Luzern und Thurgau ungewöhnlich viele ungültige Stimmen.
Die Gründe dafür sind unterschiedlich: In Luzern lag es wohl am grossen, gefalteten Stimmzettel, im Thurgau meist an fehlenden Unterschriften oder falsch eingelegten Formularen.
Jeder Kanton hat eigene Regeln, was als ungültig gilt – ein Vergleich ist daher schwierig.
Die Bundeskanzlei sieht darin keine Unregelmässigkeiten, sondern normale kantonale Unterschiede.
Bei der Volksabstimmung über die Bargeld-Initiative am vergangenen Sonntag fällt eines sofort auf: In Luzern und Thurgau landeten besonders viele ungültige Stimmzettel in den Urnen. In Luzern waren es 1,3 Prozent, im Thurgau gar 1,8 Prozent. Zum Vergleich: Im Kanton Zürich betrug der Anteil gerade einmal 0,01 Prozent, in St. Gallen 0,04 Prozent.
Wer nach den Gründen sucht, merkt schnell: Obwohl am Sonntag landesweit abgestimmt wurde, entscheidet nicht der Bund, wann ein Stimmzettel ungültig ist – sondern die Kantone. Und da herrscht ein kleiner Regel-Wildwuchs.
Die kantonalen Unterschiede bei den ungültigen Stimmen sind gross.
Blue News
Grosser Stimmzettel-Bogen wegen Bargeld-Stichfrage
Beim Kanton Luzern hat man keine abschliessende Erklärung zum hohen Anteil ungültiger Stimmen. Die Gemeinden zählen zwar selbst aus, doch erfassen sie die Gründe dafür nicht systematisch, wie Larissa Probst, Leiterin Kommunikation des Luzerner Justiz- und Sicherheitsdepartements, auf Anfrage mitteilt.
Aus Rückmeldungen der Gemeinden schliesst man aber: Viele Stimmberechtigte haben den Abstimmungszettel ohne das vorgesehene Stimmcouvert ins Rücksendecouvert gelegt. Ein möglicher Grund: Der Stimmzettel war diesmal grösser als üblich – wegen Initiative, Gegenvorschlag und Stichfrage – und musste gefaltet werden. Das könnte laut Probst zu einzelnen Irritationen geführt haben.
Deutlich detaillierter ist die Auskunft aus dem Thurgau. Patrick Odermatt vom Rechtsdienst der Thurgauer Staatskanzlei nennt auf Anfrage die häufigsten Gründe für ungültige Stimmen bei der brieflichen Abstimmung: fehlendes Stimmzettelcouvert, keine Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis oder ein Stimmrechtsausweis, der versehentlich im Couvert der Stimmzettel gelandet ist.
Die hohen Zahlen seien kein Ausrutscher, betont Odermatt: Schon bei der letzten Abstimmung Ende November 2025 verzeichnete der Thurgau mit 1229 ungültigen Stimmen ähnliche Werte.
Eine kantonale Weisung an die Thurgauer Gemeinden stellt klar: Ziel ist es, die korrekte Anzahl ungültiger Stimmen zu erfassen – und nicht, diese künstlich tief zu halten. Auch Marius Kobi, Leiter des Rechtsdienstes, sagt: «Die Zahlen sind über die Vorlagen hinweg vergleichbar, und im Vergleich zu früheren Abstimmungen zeigen sich keine Unregelmässigkeiten.»
Nicht alle Kantone haben dieselben Gründe
Ohnehin ist Vorsicht beim Kantonsvergleich geboten. Nicht alle Kantone kennen dieselben Ungültigkeitsgründe. So muss in Appenzell Ausserrhoden der Stimmrechtsausweis bei der brieflichen Abstimmung gar nicht unterschrieben werden – was im Thurgau hingegen zwingend ist.
Die Stimmzettel gehören ins Couvert mit den Löchern. Dieses Stimmcouvert muss zugeklebt werden und zusammen mit dem unterschriebenen Stimmausweis ins Rücksendecouvert gesteckt werden.
Bild:Keystone
Auch die Bundeskanzlei bestätigt: Das Bundesgesetz über die politischen Rechte listet zwar die generellen Ungültigkeitsgründe, doch Kantone dürfen zusätzliche Regeln festlegen. Entscheidend ist zudem, ob fehlerhafte Stimmabgaben als «nichtig» (und damit nicht in der Statistik) oder als «ungültig» gewertet werden – das beeinflusst die Zahlen deutlich. Hinweise darauf, dass die Kriterien kantonal unterschiedlich ausgelegt würden, liegen der Bundeskanzlei allerdings nicht vor.
Und noch ein Detail: Auch das Design der Stimmzettel liegt teilweise in kantonalen Händen. In einigen Kantonen werden Kreuzchen gesetzt, anderswo sind die Stimmzettel-Bögen perforiert – so, dass der Stimmzettel einfacher gefaltet werden kann. Das hätte manchen Stimmberechtigten wohl geholfen, den übergrossen Zettel der Bargeld-Abstimmung korrekt zu verwenden.
Stimmzettel richtig verpacken: Lege alle ausgefüllten Stimmzettel ins vorgesehene Stimmzettelcouvert (oft das Couvert mit den Löchern), bevor du sie ins Rücksendecouvert steckst.
Unterschrift nicht vergessen: Unterschreibe den Stimmrechtsausweis, falls dein Kanton dies verlangt – ohne Unterschrift ist die Stimme ungültig.
Formulare nicht vertauschen: Der Stimmrechtsausweis gehört nicht ins Stimmzettelcouvert, sondern separat ins Rücksendecouvert. Grund: Die Stimmzettel sollten separat vom Stimmausweis ausgewertet werden können, damit niemand weiss, wie du persönlich abgestimmt hast.
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