Drei Schüsse nach StreitUnternehmer (51) tötet Geschäftspartner – nun muss er vor Gericht
Samuel Walder
4.2.2026
Ein 51-jähriger Mann muss sich bald vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen verantworten.
sda
Ein eskalierter Geschäftsstreit um Hunderttausende Euro endet tödlich: Vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen TG beginnt der Prozess gegen einen 51-jährigen Mann, der seinen früheren Geschäftspartner erschossen haben soll.
Vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen beginnt der Prozess gegen einen 51-Jährigen, dem vorgeworfen wird, im April 2023 seinen Geschäftspartner nach einem eskalierten Streit um hohe Geldinvestitionen erschossen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft sieht ein klares Tatmotiv in finanziellen Konflikten und fordert 15 Jahre Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung. Der Beschuldigte sitzt bereits im vorzeitigen Strafvollzug.
Laut Anklage feuerte der Beschuldigte nach einer längeren Auseinandersetzung drei Schüsse ab, der letzte aus nächster Nähe tödlich, und gefährdete dabei auch einen Zeugen, bevor er sich stellte.
Es ist der 14. April 2023, ein gewöhnlicher Nachmittag – bis er tödlich endet. Alex N., wie ihn das «Tagblatt» nennt, holt einen Revolver und Munition aus seiner Garage, verstaut beides in einer schwarzen Aktentasche und macht sich auf den Weg ins Büro seines Geschäftspartners. Ein Mann, der einst auch sein Freund war.
Keine Stunde später ist dieser tot.
So schildert es die Anklageschrift, die nun im Zentrum eines aufsehenerregenden Prozesses steht. Am 10. Februar startet vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen im Kanton Thurgau die Gerichtsverhandlung gegen den heute 51-jährigen Alex N. Drei Tage sind für die Hauptverhandlung angesetzt. Die Staatsanwältin fordert 15 Jahre Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung. Alex N. sitzt bereits im vorzeitigen Strafvollzug in der Zürcher Justizvollzugsanstalt Pöschwies.
Ein Streit um Hunderttausende Euro
Das mutmassliche Motiv: Geld und zerbrochene Geschäftsbeziehungen. Das Opfer war Geschäftsführer einer Firma, die im Immobiliengeschäft sowie im Haus- und Wohnungsbau tätig war. 2019 investierte Alex N. zunächst 140’000 Euro in ein Bauprojekt der Firma im deutschen Baden-Baden. Offenbar mit Erfolg – denn kurz darauf legte er nochmals nach: rund 340’000 Euro für ein weiteres Bauvorhaben in Baden-Württemberg.
Doch diesmal lief es nicht rund. In der Anklageschrift ist von «Meinungsverschiedenheiten» die Rede, konkret von der «Nichtauszahlung der Investition beziehungsweise von Gewinnen». Der Streit eskalierte, Alex N. klagte gegen die Firma seines früheren Freundes.
Doch zum angesetzten Zivilprozess im Mai 2024 in Kreuzlingen kam es nicht mehr: Der Geschäftspartner war da bereits tot, Alex N. sass in Untersuchungshaft. Der Anwalt der Firma sagte damals in seinem Plädoyer, Alex N. habe offenbar schnell an sein Geld kommen wollen, ihm seien «die Sicherungen durchgebrannt und er griff zur Waffe».
Die letzte Stunde vor der Tat
Was genau in der knappen Stunde vor den tödlichen Schüssen geschah, bleibt in Teilen unklar. Die Anklageschrift beschreibt jedoch den Ablauf anhand von Videoaufzeichnungen: Beide Männer gingen zunächst in ein Besprechungszimmer, verliessen dieses nach wenigen Minuten wieder und diskutierten auf dem Parkplatz weiter. Die Aktentasche mit dem Revolver soll zeitweise auf dem Boden gestanden haben.
Der Geschäftspartner lief anschliessend auf den Vorplatz vor dem Bürohaus an einer vielbefahrenen Strasse. Alex N. folgte ihm, die Aktentasche nun wieder in der Hand – geöffnet. Rund zwölf Minuten sprachen sie dort miteinander. Alex N. habe dabei «wild mit den Händen gefuchtelt».
Dann der fatale Moment: Plötzlich zieht Alex N. den Revolver und feuert zwei Schüsse auf seinen Geschäftspartner ab. Dieser stürzt rücklings zu Boden. Doch es bleibt nicht dabei. Aus unmittelbarer Nähe, von oben herab, gibt Alex N. einen dritten Schuss in die linke Schläfe des Opfers ab. Noch am selben Abend stirbt der Mann an den Folgen seiner Verletzungen.
«Hey!» – ein Zeuge greift ein
Etwa 15 Meter vom Tatort entfernt, auf der anderen Strassenseite, beobachtete ein Mitarbeiter der Stadt Kreuzlingen die Szene. Er rief laut «Hey». Alex N. drehte sich um und richtete den geladenen Revolver für einige Sekunden auf den Zeugen. Dieser brachte sich hinter dem Anhänger seines Fahrzeugs in Deckung und wählte den Notruf.
Kurz darauf hob Alex N. die Hände über den Kopf, lief auf dem Trottoir auf und ab und rief dem Stadtmitarbeiter schliesslich zu: «Polizei».
Neben der vorsätzlichen Tötung wirft die Staatsanwältin Alex N. auch die Gefährdung des Lebens vor. Der Prozess wird öffentlich verhandelt. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.