Coronavirus – SchweizUnterschiede bei Maskenpflicht in Schulen
SDA
7.8.2020 - 15:17
Für viele Schülerinnen und Schüler gehen am Montag die Sommerferien zu Ende. Trotz Coronakrise halten die Schulen am Präsenzunterricht fest – in den Unterstufen auch ohne Masken. Doch auf Sekundarstufe II herrscht bezüglich Schutzmassnahmen ein Flickenteppich.
So schreiben bisher die Kantone Bern, Aargau, Luzern, Waadt, Wallis, Genf, Basel-Landschaft und Schaffhausen den Schülerinnen und Schülern der Mittel- und Berufsfachschulen das Maskentragen vor – zusätzlich zu den Hygiene- und Distanzmassnahmen. In den meisten dieser Kantone gilt die Vorschrift, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
In den Kantonen Zürich, Basel-Stadt, St. Gallen, Graubünden, Thurgau, Zug, Obwalden, Schwyz, Solothurn, Uri, Appenzell Ausserrhoden und Neuenburg hingegen wird vorerst auch auf nachobligatorischer Stufe auf eine Maskenpflicht verzichtet.
Masken auf dem Schulhof
Die strengsten Regeln gelten bisher im Kanton Waadt: Dort ist ab nächstem Montag das Maskentragen auf nachobligatorischer Stufe für alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrer und das gesamte Personal sowohl in den Schulgebäuden als auf den angrenzenden Aussenplätzen vorgeschrieben. Auch auf obligatorischer Stufe müssen Lehrpersonen und andere Erwachsene eine Maske tragen, wenn die Distanzvorschriften nicht eingehalten werden können.
Ähnlich strenge Vorschriften hat der Kanton Luzern bereits Mitte Juli angekündigt: Auch dort soll die Maskentragpflicht an Gymnasien und Berufsschulen neben den Unterrichtsräumen auch auf dem Schulareal gelten. Nur wenn die 1,5-Meter-Distanz eingehalten werden könne, dürften die Masken abgenommen werden.
In Bern müssen Gymnasiasten und Lernende im Innern des Schulhauses Masken tragen, wenn der Abstand nicht in einer «festen Situation» respektiert werden könne. Alternativ könnten auch Trennwände installiert werden. Unterrichtsbeginn und -schluss sollten so weit wie möglich gestaffelt erfolgen.
2,25 Quadratmeter pro Schüler
Obligatorisch sind Masken auch für Studierende und Lernende in Mittel- und Berufsfachschulen im Kanton Wallis. Diese müssen während des Unterrichts und in allen Gemeinschaftsräumen getragen werden. Lehrer sind in den Klassenzimmern von der Pflicht befreit. Aber in den restlichen Räumlichkeiten müssen Erwachsene in allen Walliser Schulen eine Maske tragen.
Im Kanton Aargau muss in den Klassenräumen für jede Person auf Sekundarstufe II und für Studierende der Höheren Fachhochschule eine Fläche von 2,25 Quadratmetern vorhanden sein. Wird diese Vorgabe unterschritten, besteht eine Maskenpflicht für alle Anwesenden. Für Lehrpersonen könnten als Alternative auch Trennwände aus Plexiglas eingesetzt werden.
Auch den Schaffhauser Studierenden und Lernenden der Sekundarstufe II sowie ihren Lehrpersonen wird in sämtlichen Innenräumen ein Maskenobligatorium auferlegt. Die Maskenpflicht gilt auch hier nicht, wenn die Abstandsregeln eingehalten werden können oder bauliche Schutzmassnahmen vorhanden sind.
Laborunterricht mit Maske
Anders sieht es in Basel-Stadt, Graubünden und den Ostschweizer Kantonen aus: Sie empfehlen in Mittel- und Berufsfachschulen das Tragen von Masken lediglich bei Lektionen, in denen die Abstände nicht eingehalten werden können, wie zum Beispiel im Laborunterricht, in gewissen Lehrwerkstätten oder bei Pflegearbeiten.
Zug prüft eine ähnliche Massnahme. Und in Solothurn und Uri besteht für diese Situationen eine punktuelle Maskentragpflicht an den Berufs- und Kantonsschulen.
Schulzimmer umgestellt
Um die Distanzregeln respektieren und gleichzeitig auf Masken verzichten zu können, hat der Kanton Basel-Stadt in der Sommerpause umfassende Umstellungen in den Unterrichtsräumen vorgenommen: So darf pro Tisch nur noch ein Schüler oder eine Schülerin Platz nehmen.
Der Kanton Schwyz erachtet das generelle Maskentragen auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA im allgemeinen Unterrichtsbetrieb als «nicht praxistauglich». Der Präsenzunterricht würde dadurch stark erschwert oder gar verunmöglicht, hiess es.
Masken auf eigene Kosten
In den meisten Kantonen müssen die Schülerinnen und Schüler für die Masken selber aufkommen. Im Kanton Aargau ist der Arbeitgeber lediglich für die Masken der Lehrpersonen zuständig. In Graubünden müssen die Betriebe ihre Lernenden mit Masken ausrüsten.
Die Luzerner Primar- und Sekundarschulen sollen ausreichend Masken für besondere Fälle bereitstellen – wie zum Beispiel ab der 6. Klasse für Exkursionen mit dem öffentlichen Verkehr. In Schaffhausen erhalten Schülerinnen und Schüler «bei Bedarf» eine Maske von der Schule. Und auch im Kanton Bern werden die Schulen mit Masken für diejenigen Schülerinnen und Schüler ausgerüstet, die ohne zum Unterricht erscheinen.
Grosszügiger zeigt sich in dieser Beziehung der Kanton Basel-Landschaft: Dort werden die Masken bis zu den Herbstferien an den nachobligatorischen Schulen kostenlos abgegeben. In der Waadt erhalten alle Lehrerinnen, das Personal und die Schüler bis zum 6. September zwei Masken pro Tag.
In Genf gibt es die Masken auf Sekundarstufe II in den ersten zwei Wochen gratis, im Kanton Wallis in der ersten Woche. Und in Uri, das auf ein Obligatorium verzichtet, werden «die erforderlichen Masken» von den Schulen zur Verfügung gestellt.
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