Bewilligung verweigert Urner Demo-Einschränkung wird vor Bundesgericht bekämpft

SDA/lmy

7.4.2021

Teilnehmer eines «Demonstrationsspaziergangs» in Altdorf im vergangenen September. (Archivbild)
Teilnehmer eines «Demonstrationsspaziergangs» in Altdorf im vergangenen September. (Archivbild)
Keystone/Urs Flüeler

Der Kanton Uri lässt momentan Demonstrationen mit mehr als 300 Personen nicht zu. Das Aktionsbündnis Urkantone hat dagegen eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.

SDA/lmy

7.4.2021

Das vorläufige Verbot des Kantons Uri von Demonstrationen mit mehr als 300 Personen soll vom Bundesgericht auf seine Verfassungsmässigkeit überprüft werden. Das «Aktionsbündnis Urkantone – Für eine vernünftige Corona-Politik» hat eine entsprechende Beschwerde eingereicht, wie es am Mittwoch mitteilte.

Am 10. April hätten Gegnerinnen und Gegner der Corona-Politik bei Altdorf eine grosse Demonstration durchführen wollen. Der Urner Regierungsrat erteilte dafür aber keine Bewilligung, weil bei einem Anlass mit Tausenden Personen die Maskenpflicht nicht durchsetzbar sei. Zudem nahm der Regierungsrat in der kantonalen Covid-Verordnung die Bestimmung auf, wonach vorderhand keine Kundgebungen mit mehr als 300 Personen bewilligt werden.

Das Aktionsbündnis Urkantone sieht sich durch diese Bestimmung in seinen elementaren politischen Grundrechten beschränkt. Die Norm verstosse nicht nur gegen die geltenden Corona-Bestimmungen des Bundes, sondern schränke auch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit unverhältnismässig ein.

Auftakt für Referendums-Kampagne

Am 13. Juni befinden die Schweizer Stimmberechtigten über das Covid-19-Gesetz. Die Kundgebung in Altdorf wäre die Auftaktkampagne des Referendumskomitees dazu gewesen, hiess es in der Mitteilung des Aktionsbündnisses weiter. Mit dem Verbot der Kundgebung werde der Souverän daran gehindert, sich frei eine Meinung zu bilden.

Für das Aktionsbündnis gibt es auch keinen medizinischen Grund für das Verbot von grösseren Kundgebungen. Es gebe keinen Nachweis dafür, dass es im Freien zu mehr Ansteckungen komme. Dies hätten die Fasnacht in Einsiedeln und die Corona-Demonstrationen in Liestal und Chur gezeigt.

Auch Verwaltungsbeschwerde eingereicht

Das Aktionsbündnis hatte gegen das von der Sicherheitsdirektion erlassene Verbot der Grosskundgebung vom 10. April zudem eine Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat eingereicht. Dieser teilte am Mittwoch mit, dass er die Beschwerde an das Obergericht weitergeleitet habe.

Das Aktionsbündnis hatte verlangt, dass der Regierungsrat als Beschwerdeinstanz wegen Befangenheit in den Ausstand tritt. Die Kantonsregierung stellte sich in der Mitteilung explizit hinter das von der Sicherheitsdirektion gewählte Vorgehen.