Detailhandel Valora will Agenturpartner künftig an Mindestlöhne binden

SDA

14.11.2017 - 14:08

Die Mindestlöhne des Kiosk- und Brezelkonzerns Valora sollen künftig auch für die selbstständigen Agenturpartner gelten - zumindest für diejenigen, die neu einen Vertrag mit Valora abschliessen. Das sieht der neue Gesamtarbeitsvertrag vor.

Ausgehandelt wurde dieser zwischen Valora und dem Kaufmännischen Verband (kfmv), wie beide gemeinsam am Dienstag mitteilten. Die Sozialpartnerschaft wurde Ende 2016 vereinbart, nachdem es zum Eklat zwischen dem Konzern und der Gewerkschaft Syna gekommen war. Syna forderte höhere Löhne und eine Anwendung des GAV bei den Agenturen, bei denen Dritte den Kiosk betreiben.

Diese konnten sich bislang freiwillig dem GAV anschliessen. Zudem mussten sie sich laut Valora an die Mindestlöhne halten, die bei der Agentureröffnung galten. Ab Januar 2018 sollen die Agenturpartner nun aber bei Neuverträgen verpflichtet werden, die jeweils aktuellen Mindestlöhne des Valora-GAV einzuhalten, wie aus der Mitteilung hervorgeht.

Syna begrüsst das Versprechen, wie die Gewerkschaft in einem Communiqué schreibt. Das Problem bleibe aber ungelöst: Weil dort keine Kontrollen stattfänden, unterschritten die Agenturen immer wieder die Mindestlöhne.

Dem widerspricht Valora: Die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen und der gesetzlichen Rahmenbedingungen werde von Valora auf Basis von Stichproben kontrolliert. Hinweisen gehe der Konzern umgehend nach, sagte ein Sprecher. "Verstösse werden von Seiten Valora in keiner Weise geduldet."

Höhere Löhne

Weiter bringt der GAV laut Valora-Mitteilung bei den Löhnen und dem Vaterschaftsurlaub Verbesserungen. So wird der Vaterschaftsurlaub von fünf auf zehn Tage verdoppelt. Bei den Löhnen gibt es zusätzlich zu den bereits im April angekündigten Erhöhungen weitere Anhebungen.

Im April hatte Valora bekannt gegeben, Lohnerhöhungen im Umfang von insgesamt 1,8 Prozent der Lohnsumme zu gewähren, bei Mitarbeitenden im Verkauf sollten die Löhne um 1 Prozent steigen. Weiter würden die Bruttomindestlöhne um 100 Franken angehoben.

Ab Januar 2018 werden nun zusätzlich die Bruttomindestlöhne für Mitarbeitende mit Berufsausbildung oder mehr als fünf Dienstjahren angehoben. Für Angestellte mit einer zwei- oder dreijährigen Berufsausbildung soll 2018 ein um 50 Franken höherer Mindestlohn gelten. 2019 soll der Mindestlohn um weitere 50 Franken steigen. Valora und der kfmv wollten, dass sich eine Ausbildung auch finanziell lohnt. Zudem solle die Weiterbildung mehr Gewicht erhalten.

Die Mehrheit der Kioskangestellten profitiert laut Syna allerdings kaum von den Verbesserungen: So sei die Erhöhung des Vaterschaftsurlaubs zwar politisch begrüssenswert, bringe aber dem überwiegend weiblichen Verkaufspersonal nichts. Da ausschliesslich die Löhne für Mitarbeitende mit Berufsbildung erhöht würden, gehe das überwiegend ungelernte Verkaufspersonal leer aus.

Valora betont in einer Stellungnahme, dass die im April 2017 vorweggenommenen Lohnerhöhungen als Teil des neuen GAV allen Mitarbeitenden zugute kommt. Zudem bilde Valora selbst Lernende aus.

GAV betrifft 1900 Mitarbeitende

Dem GAV sind zirka 1900 Mitarbeitende in der Schweiz unterstellt, wie ein Valora-Sprecher auf Anfrage sagte. Er gelte für alle Valora-Mitarbeitenden, die nicht bereits einem anderen GAV unterstellt seien. Insgesamt arbeiten rund 15'000 Menschen im Netzwerk der Valora-Gruppe, davon rund 6000 in der Schweiz. Diese Zahl schliesst auch die Mitarbeiter von Agenturen ein.

Valora führt rund 2800 Verkaufsstellen in der Schweiz, Deutschland, Österreich, Luxemburg, den Niederlanden und Frankreich. Zum Unternehmen gehören unter anderem K-Kiosk, Brezelkönig, Backwerk, Ditsch, Avec, Caffè Spettacolo, Press & Books sowie OK.

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