Sek B statt Sek A Vater geht wegen Schulzuteilung des Sohnes bis ans Bundesgericht – und verliert

Maximilian Haase

17.4.2026

Wurde ein Schüler zu Unrecht der Sek B zugeteilt? Das Bundesgericht fällte in dem Fall nun ein Urteil. 
Wurde ein Schüler zu Unrecht der Sek B zugeteilt? Das Bundesgericht fällte in dem Fall nun ein Urteil. 
sda (Symbolbild)

Ein Vater aus dem Zürcher Unterland wollte die Zuteilung seines Sohnes in die Sek B nicht akzeptieren und zog deshalb bis vor das Bundesgericht. Dort musste er nun eine Niederlage einstecken.

Maximilian Haase

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  • Weil sein Sohn nicht der Sek A zugeteilt wurde, zog ein Vater aus dem Zürcher Unterland nun bis vor das Bundesgericht.
  • Das Gericht wies wie schon die Vorinstanzen die Beschwerde ab, die Lehrkraft hätte den Jungen zu Unrecht in die Sek B eingeteilt.
  • Das Mitspracherecht des Jungen sei laut Gericht ausreichend gewahrt worden, auch eine Diskriminierung wegen der ausländischen Herkunft habe es nicht gegeben.

Wenn aus der Schuleinstufung ein langer Rechtsstreit wird: Der Fall eines Schülers aus dem Zürcher Unterland ist nun vor dem Bundesgericht zu Ende gegangen, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Ein Vater hatte sich mit allen juristischen Mitteln dagegen gewehrt, dass sein 2012 geborener Sohn der Sekundarstufe B zugeteilt wurde.

Er habe in der Entscheidung der Lehrperson eine ungerechte Hürde für die akademische Laufbahn seines Kindes gesehen und zudem eine Diskriminierung aufgrund der ausländischen Herkunft vermutet. Nachdem sämtliche Instanzen die Beschwerde des Vaters abgewiesen hatten, zog nun der von ihm vertretene Sohn vor das Bundesgericht, das sich mit der Frage befassen musste: War die Zuteilung in die Sek B rechtens?

Verweis auf Grund- und Kinderrechte

Die ursprüngliche Beurteilung der Lehrkraft habe auf einer Gesamtschau basiert, bei der einerseits der Notenschnitt von 4,5 als ungenügend für die Sek A gewertet wurde und andererseits Defizite im Arbeitsverhalten sowie bei der Selbstständigkeit des Schülers gegen die höhere Stufe sprachen. Man befürchtete seitens der Schule eine Überforderung des Buben.

Vor dem Bundesgericht spielten nun die Grund- und Kinderrechte eine Rolle: Der Junge kritisierte, dass seine Anhörung während der Übertrittsgespräche nicht kindgerecht verlaufen sei. Er berief sich auf Empfehlungen des UNO-Kinderrechtsausschusses und beklagte, dass es in der Schule kein unterstützendes Umfeld und keinen Beizug von Fachpersonen gegeben habe.

Mitspracherecht laut Gericht ausreichend gewahrt

Das Bundesgericht liess diese Argumente jedoch nicht gelten und befand, dass das Mitspracherecht des Schülers ausreichend gewahrt wurde. Da der Junge am Standort- und Übertrittsgespräch teilnehmen und eine eigene Selbsteinschätzung abgeben konnte, sei die Anhörung im vertrauten schulischen Umfeld absolut kindgerecht gewesen. Weder mehrfache Befragungen noch die Einbindung von Spezialisten seien notwendig.

Auch den Vorwurf der Diskriminierung wiesen die Richter zurück. Die Gesamteinschätzung der Schule habe auf sachgerechten Kriterien beruht, einen Anspruch auf Zuteilung in die Sek A gebe es nicht. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, der Vater des Jungen muss die Gerichtskosten in Höhe von 1000 Franken zahlen.