Medikament beschlagnahmtVater will kranker Tochter helfen – Justiz lässt keine Gnade walten
Dominik Müller
4.12.2025
Das Medikament Delorazepam ist in der Schweiz nicht zugelassen.
Symbolbild: Keystone
Ein Vater will seiner schwer kranken Tochter helfen und bestellt ein in der Schweiz nicht zugelassenes Medikament aus Italien. Doch Swissmedic interveniert. Jetzt hat das Bundesgericht entschieden.
Um seiner schwer epilepsiekranken Tochter zu helfen, sieht ein Vater nur einen Weg: Er besorgt ihr das Medikament Delorazepam aus Italien. Das Problem: In der Schweiz ist das Medikament nicht zugelassen. Nun hat sich damit das Bundesgericht beschäftigen müssen, berichtet der «Beobachter».
Der Mann, der sich gemäss Bericht mittlerweile im Rentneralter befinden dürfte, bestellte den Nachschub mit Rezept per Post. Zuvor holte er die Tabletten persönlich in Italien ab. Doch der Zoll fing das Paket ab – und erstattete Anzeige.
Delorazepam ist ein Wirkstoff aus der Benzodiazepin-Familie, der beruhigt und angstlösend wirkt. Die Tochter nimmt ihn seit Jahren, seit dem fünften Lebensjahr leidet sie an einer schweren Epilepsie.
Tochter lehnt Medikations-Umstellung ab
Die behandelnden Ärztinnen sprachen mehrfach mit Vater und Tochter über Alternativen – ohne Erfolg. «Die Medikation nehme sie regelmässig ein, vertrage diese gut», zitiert der «Beobachter» aus einem Arztbericht. Auch ein Jahr später bleibt sie dabei: Eine Umstellung, die für sie mit einem Spitalaufenthalt verbunden wäre, lehnt sie erneut ab.
In den Unterlagen heisst es, «Delorazepam sei das Medikament, das ihr am besten helfe». Der Vater fühlte sich im Recht – schliesslich hatte er ein Rezept, und die Behandlung war medizinisch begleitet.
Bundesgericht weist Fall an Zürich zurück
Weil die Tabletten abhängig machen können, dürfen sie aber nicht einfach importiert werden. Swissmedic zeigte den Mann an, die Polizei ermittelte. Die Zürcher Justizbehörden werteten den Fall jedoch als Bagatelle und wollten auf eine Strafe verzichten – gestützt auf das Heilmittelgesetz.
Swissmedic gab sich damit gemäss «Beobachter» nicht zufrieden und zog den Fall bis vor Bundesgericht. Swissmedig argumentierte, hier greife das Betäubungsmittelgesetz: Wer dagegen verstösst, dem droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Das Bundesgericht rüffelte Zürich: Die Behörden hätten das mildere Gesetz zu Unrecht angewendet. Der Fall geht ans Obergericht zurück, das nun nach den strengeren Vorgaben des Betäubungsmittelgesetzes neu entscheiden muss.