Drei Männer vor GerichtÜber 100 Velos bei Bern geklaut – die Bande verkaufte die Beute dreist auf Facebook
Petar Marjanović, Thun
8.12.2025
Im Kanton Bern werden jedes Jahr tausende Velos gestohlen. Nun ist klar, wer mutmasslich für einen Teil der Diebstähle verantwortlich ist. (Symbolbild)
Bild:Keystone
Eine rund 140 Seiten dicke Anklageschrift zeigt auf, wie drei junge Männer über Jahre im Raum Bern und Basel Velos laut Anklage geklaut haben, um damit reich zu werden. Sie stehen seit letzter Woche vor Gericht.
Während der Pandemie konnte die Berner Polizei durch eine zufällige Kontrolle herausfinden, wo Hunderte gestohlene Velos und andere Gegenstände geblieben sind.
Drei Männer – ein Deutscher und zwei Schweizer – sollen laut Anklage während Monaten über 100 Diebstähle begangen und die Ware online weiterverkauft haben.
Das Regionalgericht Bern-Oberland verhandelt im Dezember den Fall. Das Urteil wird am 19. Dezember erwartet.
Im Kanton Bern verschwinden jedes Jahr mehrere tausend Velos. Die Polizei findet nur einen Bruchteil von ihnen wieder. Doch im August 2020 fällt der Berner Kantonspolizei ein damals 25-jähriger Mann auf, der auf einem gestohlenen Fahrrad durch die Stadt fährt – ein Moment, der sich später als Auftakt zu einer erstaunlich umfangreichen Ermittlungsakte erweisen wird.
Der Mann, ein deutscher Staatsbürger, den wir hier aus rechtlichen Gründen Florian K. nennen (Name geändert), verbringt daraufhin einen Tag in Haft. Danach lässt ihn die Polizei wieder laufen. Ganz aus den Augen verliert sie ihn jedoch nicht. Denn rasch entsteht der Verdacht: Florian K. war nicht bloss ein Gelegenheitsdieb. Vielmehr könnte er Teil einer äusserst aktiven Diebesbande gewesen sein.
Vor vier Jahren kommt die Polizei dann zum Schluss, dass K. nicht allein gehandelt hat. Er hatte Mittäter. Und so sitzen vergangenen Donnerstag drei Männer auf der Anklagebank des Regionalgerichts Bern-Oberland in Thun: neben dem heute 30-jährigen Deutschen die fast gleichaltrigen Schweizer Tiago S. und Loris H. (auch ihre Namen geändert).
Was wird den drei Männern vorgeworfen?
Die Anklageschrift umfasst 139 Seiten, ist teilweise sehr knapp gehalten, erzählt aber die Geschichte von unzählig zerschnittenen Veloschlössern und verloren geglaubten Velos. 21 einzelne Anklagepunkte richten sich allein gegen den Deutschen Florian K. Die Staatsanwaltschaft zeichnet darin nach, wie der Deutsche, die beiden Schweizer und weitere Mittäter während Monaten in über 200 Fällen Velos und andere Gegenstände entwendet haben sollen – verteilt über den ganzen Kanton Bern und den Raum Basel.
In der Anklageschrift wurde noch kein Strafmass gefordert.
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Die Ware soll später auf Facebook Marketplace oder via WhatsApp zu Dumpingpreisen weiterverkauft worden sein – oder unmittelbar der eigenen Bereicherung gedient haben.
Ein Beispiel aus dem Oktober 2019: An einem Herbsttag brechen der Deutsche Florian K. und Loris H. am Bahnhof Ostermundigen das Schloss eines Mountainbikes im Wert von rund 6300 Franken auf. Laut Anklage bringen sie das Velo später für 800 bis 1000 Franken an den Mann. In 117 Fällen soll der Deutsche auf diese Weise selbst rund 213'000 Franken eingenommen haben.
In weiteren rund 240 Fällen soll er gemeinsam mit Komplizen gewerbsmässig Diebesgut im Wert von 393'000 Franken erbeutet haben.
Doch die Liste endet nicht bei Zweirädern. Der junge Deutsche soll Käufer betrogen, Detailhändler bestohlen, im Raum Bern einen Buschauffeur und einen Polizisten beschimpft und in Solothurn einen jungen Mann wegen kleiner Drogenschulden verprügelt haben.
Die Anklage hält zudem fest, er habe wiederholt Motorräder und Autos für den Eigengebrauch entwendet – ohne je einen Führerausweis besessen zu haben. Die beiden Schweizer sollen bei einem Teil der Diebstähle mitgewirkt haben. In der Darstellung der Staatsanwaltschaft scheint die Hierarchie klar: Der Deutsche Florian K. dürfte an der Spitze der Bande gestanden sein.
Was sagen die Angeklagten?
Das Regionalgericht Bern-Oberland nimmt sich für diesen Prozess viel Zeit. Am letzten Donnerstag begegneten die fünf Richter*innen einem gesprächigen Deutschen und zwei Angeklagten, die sich auf das Nötigste beschränken.
Der Deutsche Florian K. zeigte sich am gesprächigsten: Er bestritt, jemals ein pinkes Velo gestohlen zu haben: «Das mache ich nicht.» Er versicherte zudem, nie ein E-Bike angerührt zu haben: «Zu kompliziert wegen der Ladekabel. Wir liessen die Finger von den E-Bikes.» Aber beim Kerngeschäft, der bandenmässigen Arbeit, lieferte er Details: «Wir haben den Verkaufserlös immer fair verteilt. Wenn wir zu dritt gearbeitet haben, wurde der Gewinn gedrittelt.» Er widerspricht zugleich der Vorstellung, er sei der Kopf der Bande gewesen – bloss weil er das Facebook-Konto eingerichtet habe: «Ich habe das Konto erstellt. Zugang hatten aber alle.» Auch habe es keine Arbeitsteilung gegeben, wonach etwa einer für die Reparatur der Velos zuständig gewesen sein soll. Man habe nur gute Velos gestohlen.
Warum der Unterschied zwischen «gewerbsmässig» und «bandenmässig» wichtig ist
Gewerbsmässigkeit bedeutet, dass jemand regelmässig Delikte begeht, um ein stetiges Einkommen zu erzielen.
Bandenmässigkeit liegt vor, wenn sich mehrere Personen zusammenschliessen, um künftig gemeinsam mehrere Straftaten zu verüben.
In der Praxis kann die Feststellung einer Bande dazu führen, dass einem einzelnen Mitglied der gesamte von der Gruppe erzielte Deliktsbetrag zugerechnet wird – und damit automatisch auch Gewerbsmässigkeit bejaht wird.
Gewerbsmässiger oder bandenmässiger Diebstahl erhöht den Strafrahmen deutlich: Statt maximal fünf Jahren drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe
Ganz anders die beiden Schweizer. Tiago S. antwortet nur auf Fragen zur Person. Ja, er sei adoptiert worden, aber er habe eine gute Kindheit gehabt. Mit etwa zehn Jahren habe das ADHS sein Leben erschwert. Die Anklagepunkte nennt er die «schlimmste Zeit» seines Lebens. Hoffnung gebe ihm, dass er sich inzwischen aus dieser Spirale lösen konnte.
Loris H., der dritte im Bunde, erzählt von seinem unerfüllten Wunsch, Pfleger zu werden: Seine Drogendelikte verunmöglichten dies, weil man im Beruf mit Medikamenten arbeiten müsse. Vor wenigen Tagen, sagt er, habe er zudem eine App heruntergeladen, um Temporärjobs zu finden. Mit 15 Jahren habe er selbst bereits ein Kind gehabt. Kraft schöpfe er daraus, seine Mutter zu unterstützen, die mit einer IV-Rente auskommen müsse. «Ich sehe mich verantwortlich für sie», sagt er zur Gerichtspräsidentin.
Die Verteidigung versucht unterdessen, die Anklage auf formeller Ebene zu zerpflücken. Die Zuordnung einzelner Taten sei unklar; die Staatsanwältin habe damit den Anklagegrundsatz verletzt. Die Richterin zeigt sich unbeeindruckt: Bei banden- oder gewerbsmässigen Delikten sei dies nicht aussergewöhnlich.
Wie geht es nun weiter im Prozess?
Am Dienstag wird der Prozess fortgesetzt. Dann halten die Verteidigerinnen und Verteidiger ihre Plädoyers, und die Staatsanwaltschaft nennt erstmals ihre Strafanträge. Das Urteil soll noch vor Weihnachten fallen, am 19. Dezember. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.
Die Strafzumessung dürfte anspruchsvoll werden. Die drei Angeklagten stehen vor einem Dossier, das aus vielen einzelnen Delikten besteht. Hinzu kommt: Einige Urteile, die bislang auf Bewährung ausgesprochen wurden, könnten nochmals auf den Tisch kommen. Beim Deutschen steht zudem ein möglicher Landesverweis und ein mögliches Tätigkeitsverbot im Raum – wegen eines mutmasslichen Pornografiedelikts, das er bestreitet.
Was uns die Anklage lehrt
Verloren geglaubte Fahrräder können wiedergefunden werden. Allein durch die Ermittlung gegen diese drei Beschuldigte konnten herausgefunden werden, wo hunderte Velos gelandet sind.
Wer ein Velo hat, sollte sich Angaben zum Velo (Rahmennummer, Marke, Farbe, Kaufpreis) und ein Foto aufbewahren.
Bei einem Diebstahl sollte unbedingt Anzeige erstattet werden. So kann bei der Festnahme einer Diebesbande besser zugeordnet werden, wem welches Velo gehört und wann gestohlen wurde.
Je häufiger es in einer bestimmten Gegend zu Velodiebstählen kommt, desto eher kann die Polizei Muster erkennen und aktiv mit verdeckten Ermittlern arbeiten.
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