Handwerker hörte ein Rumpeln Verdächtiger bei tödlichem Unfall am Escher-Wyss-Platz entlastet

uri

29.6.2023

Menschen gedenken am 23. Dezember 2022 nahe dem Unfallort beim Escher-Wyss-Platz an den bei einem Unfall gestorbenen Fünfjährigen.
Menschen gedenken am 23. Dezember 2022 nahe dem Unfallort beim Escher-Wyss-Platz an den bei einem Unfall gestorbenen Fünfjährigen.
Keystone

Im vergangenen Dezember wurde ein Bub auf dem Weg zum Kindergarten am Zürcher Escher-Wyss-Platz durch ein Fahrzeug tödlich verletzt. Noch immer ist der Unfallhergang nicht geklärt. Gegen einen der Verdächtigen wird aber nicht mehr ermittelt. 

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Kindergartenbub ist im vergangenen Dezember durch einen Unfall am Zürcher Escher-Wyss-Platz ums Leben gekommen. 
  • Strafverfahren wurden gegen die Lenker zweier Autos und eines Lkw eingeleitet.
  • Ein Mann hatte sich selbst bei der Polizei gemeldet, weil er ein Rumpeln beim Passieren des Escher-Wyss-Platzes wahrgenommen hatte.
  • Das Verfahren gegen den Mann wurde inzwischen eingestellt. Es gibt keine Hinweise auf seine Unfallbeteiligung.

Am 21. Dezember 2022 wurde ein fünfjähriger Bub auf dem Weg in den Kindergarten auf dem Escher-Wyss-Platz tödlich verletzt. Passanten fanden das Kind tot in der Nähe der Tramgleise.

Nach dem Unfall eröffnete die Zürcher Staatsanwaltschaft Strafverfahren gegen drei verdächtige Personen. Es handelte sich dabei um die Lenker von zwei Autos und einen Lastwagenfahrer, wie die Staatsanwaltschaft und die Stadtpolizei Zürich mitteilten.

Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung

Die Ermittlungen der Polizei ergaben später, dass der Fünfjährige mutmasslich von einem Lastwagen erfasst und anschliessend von einem oder mehreren Autos überrollt wurde, berichtet die NZZ.

Ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung wurde auch gegen einen Handwerker eingeleitet. Er hatte sich rund drei Stunden nach dem Unfall bei der Polizei gemeldet und erklärt, er sei beim Escher-Wyss-Platz durchgefahren. Dabei habe es in seinem Auto «gerumpelt».

Unterdessen kamen bereits im Zuge der ersten Befragung des Mannes am Unglückstag Zweifel an seiner Schuld auf, schreibt die NZZ. Nach seinen eigenen Aussagen führte seine Fahrt nämlich gar nicht direkt an der Unfallstelle vorbei.

Keine Hinweise auf Beteiligung am Unfall

Auch stellten die Ermittler laut dem Bericht das Fahrzeug des Handwerkers sicher und liessen es, wie ihn auch selbst, durch 3D-Technik vermessen. Zudem sei das Fahrzeug nach Spuren abgesucht worden. Gleiches sei auch mit den zwei anderen mutmasslich involvierten Fahrzeugen und ihren Lenkern geschehen. Zusätzlich wurden Videoaufnahmen vom Unfallort ausgewertet.

Das Auto des Handwerkers war jedoch auf den Videoaufnahmen nicht zu sehen und auch die anderen Untersuchungen ergaben keine Hinweise auf seine Beteiligung am Unfall. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den Mann deshalb Mitte April ein. Woher das von ihm vernommene Rumpeln kam, hätten die Ermittler nicht eruieren können.

Weiterhin offen bleibt gemäss der NZZ unterdessen, wie es zum Unglück am Escher-Wyss-Platz kam. Die Strafverfahren gegen den Lastwagen- und den anderen Autofahrer würden weiterlaufen. Für beide gelte die Unschuldsvermutung.