Kinderehen in der Schweiz Bundesrat will Minderjährige besser schützen

tsha

30.1.2020

In Indien sind Kinderehen keine Seltenheit.
In Indien sind Kinderehen keine Seltenheit.
Bild: Keystone/Archiv

Bislang können verheiratete Minderjährige ihre Ehe nur bis zum 18. Lebensjahr für ungültig erklären. Der Bundesrat will diese Frist nun verlängern.

Wie viele Menschen in der Schweiz leben, die als Kinder verheiratet wurden oder eine Ehe nur zwangsweise eingegangen sind, ist nicht bekannt. Eine Erhebung der Schweizer Behörden zählte zwischen 2013 und 2017 insgesamt rund 350 Verdachtsfälle – die Dunkelziffer könnte aber durchaus grösser sein, die Zahlen stiegen in den letzten Jahren stetig an.

Laut kürzlich veröffentlichten Zahlen des Zürcher Regierungsrats werden im Kanton Zürich gar pro Jahr etwa 90 Ehen registriert, bei der ein oder beide Ehepartner minderjährig ist. In den allermeisten Fällen ist es die Braut, die noch keine 18 Jahre als ist.

Kinderehen, die im Ausland legal sind, können in der Schweiz für ungültig erklärt werden. Liegt kein Zwang vor, ist dies aber nur bis zum 18. Lebensjahr der Betroffenen möglich. Wie SRF berichtet, will der Bundesrat das nun ändern. Demnach sollen verheiratete Minderjährige sieben Jahre mehr Zeit bekommen, um ihre Ehe für ungültig erklären zu lassen, also bis zu ihrem 25. Geburtstag eine Ungültigkeitsklage einreichen können.

Zwangsehen nicht betroffen

Die neue Frist soll nicht nur für die Betroffenen gelten, sondern auch für die Schweizer Behörden. Diese sollen dem Entwurf zufolge ebenfalls mehr Zeit bekommen, eine Ungültigkeitsklage einzuleiten. Oftmals würden nämlich die Betroffenen selbst nicht den Mut aufbringen, ihre Ehe anzuzeigen. In solchen Fällen würden die Behörden tätig werden, sofern sie etwa im Zusammenhang mit Verfahren um Familiennachzüge von Minderjährigen-Ehen erfahren, so SRF.

Nicht immer wird eine Ehe, die bei Minderjährigkeit eines oder beider Partner geschlossen wurde, aber aufgehoben. Die Behörden würden dies immer im Einzelfall prüfen; so sei es durchaus möglich, unter gewissen Umständen Minderjährigen-Ehen anzuerkennen.

Die bestehenden Regelungen bei Zwangsheiraten will der Bundesrat nicht ändern. Für die Schweizer Behörden sei es schwierig, solche unter Druck geschlossenen Ehen zu erkennen, da sich die Betroffenen meist aus Angst nicht wehren würden. Entsprechend schwierig sei es, einzugreifen. Wichtiger seien hier Informationen und Aufklärung.

Bilder des Tages

Zurück zur Startseite