Thuja-Hecke als ZankapfelVermieterin schreibt Mietern vor, wie sie parkieren dürfen
zis
19.3.2024
In Einsiedeln will eine Vermieterin die Thuja-Hecke schützen. Deswegen sollen Mieter nur noch vorwärts parkieren dürfen. Rechtlich sei das nicht durchsetzbar, sagt eine Expertin.
zis
19.03.2024, 09:11
19.03.2024, 09:26
zis
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
In Einsiedeln SZ verlangt eine Vermieterin, dass auf den zugehörigen Parkplätzen nur noch vorwärts parkiert wird.
Grund: der Schutz einer Thuja-Hecke.
Laut Nadja Burri, Co-Geschäftsleiterin des Luzerner Mieterverbandes, kann ein Vermieter einen Mieter nicht zwingen, auf eine bestimmte Art zu parkieren.
In Einsiedeln SZ tobt ein Mieterstreit. Seine Vermieterin zwinge ihn, seit Neustem nur noch vorwärts zu parkieren, um die angrenzende Thuja-Hecke zu schützen, schreibt ein Mann in einer Facebook-Gruppe, wie «20 Minuten» berichtet.
Laut dem Mieter handle es sich um ein Quartier mit vielen Kindern. Es sei deswegen gefährlicher, wenn er rückwärts aus dem Parkplatz fahren müsse. Zudem könne er aufgrund des Zauns nicht in einem Schwank ausparkieren, müsse stets manövrieren. Das sei aufgrund der kleinen Kinder sehr gefährlich.
Die Vermietung lasse dieses Argument nicht gelten, schreibt «20 Minuten». Vielmehr argumentiere sie, dass die Abgase der Thuja-Hecke schaden würde.
Verletzung der Sorgfaltspflicht
Laut Nadja Burri, Co-Geschäftsleiterin des Luzerner Mieterverbandes, kann ein Vermieter einen Mieter nicht zwingen, auf eine bestimmte Art zu parkieren. Der Mieter sei allerdings verpflichtet, seine Sorgfaltspflicht einzuhalten.
Wenn der Mieter mit seinen Abgasen der Hecke schade, könnte er diese verletzen – der Vermieter könnte ihn dann abmahnen und ihm im schlimmsten Fall sogar kündigen. Burri empfiehlt, man solle miteinander reden und nach Lösungen suchen.
Tatsächlich sei rückwärts parkieren schädlich für den Thuja, sagt der Mitarbeiter einer Gärtnerei gegenüber «20 Minuten». Vorwärts parkieren hinterlasse deutlich weniger Schäden.
Gegenüber der Zeitung wollte die Vermieterin keine Stellung zum internen Schreiben und der Parkweisung nehmen.