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Mann wehrt sich gegen Serafe wegen «Verschwörung» – verliert auf ganzer Linie
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Für Richter kein einfacher Fall

Mann wehrt sich gegen Serafe wegen «Verschwörung» – verliert auf ganzer Linie

Die Serafe kann selbst entscheiden, ob ein Zahlungsbefehl vollstreckt werden kann.

Die Serafe kann selbst entscheiden, ob ein Zahlungsbefehl vollstreckt werden kann.

Bild: sda

Er wollte weder hören noch sehen und erst recht nicht zahlen: Ein Schweizer wehrte sich mit aller Kraft gegen die Radio- und TV-Gebühr. Doch das Bundesverwaltungsgericht liess ihn abblitzen.

Petar Marjanović

Petar Marjanović

31.07.2025, 04:30

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Mann wollte die Radio- und TV-Gebühr von über 1300 Franken nicht zahlen, weil er angeblich kein Gerät besitzt und die Inhalte der SRG kritisiert.
  • Das Bundesverwaltungsgericht wies seine Beschwerde ab: Die Abgabe gilt für alle Haushalte, unabhängig von Geräten.
  • Nun muss er zahlen – sonst droht ihm die Pfändung.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Ein Schweizer Bürger wollte die Radio- und Fernsehgebühr nicht zahlen – jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht seine Beschwerde abgewiesen. Der Mann bleibt auf über 1300 Franken Schulden sitzen. Dazu kommen 1000 Franken Gerichtskosten, die er ebenfalls tragen muss.

Der Mann hatte sich geweigert, die sogenannte Haushaltsabgabe für die Jahre 2019 bis 2022 zu zahlen. Insgesamt ging es um 1354.60 Schweizer Franken.

Seine Begründung: Er habe weder ein Radio noch einen Fernseher – und ausserdem störe ihn der Inhalt der Sendungen der SRG. Diese seien seiner Meinung nach einseitig und nicht unabhängig. Er sprach sogar von einer «Verschwörung» zwischen Behörden, Gerichten und der Wirtschaft.

Mann hätte sich die Kosten sparen können

Als Beispiel nannte er ausgerechnet das Bundesverwaltungsgericht, bei dem er seine Beschwerde eingereicht hatte. Dieses werde vom Bund bezahlt – genau wie Serafe, die Firma, welche die Gebühren eintreibt. 

Das Gericht liess sich davon nicht überzeugen. In seinem Urteil unter Fallnummer A-4129/2024 vom 17. Juli hält es klar fest: Die Radio- und TV-Gebühr ist unabhängig davon geschuldet, ob man ein Gerät besitzt oder nicht.

Teaser image

Kritik wegen Dividenden

Serafe verdient Millionen mit der TV-Gebühr – jetzt muss Rösti Antworten liefern

Seit 2019 gilt die Regel: Jeder Haushalt muss zahlen. Der technische Wandel mache es schwierig, Empfangsgeräte eindeutig zu definieren – deshalb sei die geräteunabhängige Abgabe gesetzlich festgelegt worden.

Ein sogenanntes «Opting-out» – also eine Befreiung auf Gesuch hin – wäre bis Ende 2023 möglich gewesen, wenn jemand glaubhaft machen konnte, dass im Haushalt tatsächlich kein Gerät vorhanden ist. Doch ein solches Gesuch hatte der Mann nie gestellt.

Rechtsvorschlag: Serafe darf wie eine Behörde handeln

Besonders aufgeregt hatte ihn auch, dass Serafe – eine private Firma – den Rechtsvorschlag in seinem Betreibungsverfahren aufheben konnte. Normalerweise müsste ein Gläubiger in so einem Fall vor Gericht ziehen. Doch weil Serafe im Auftrag des Bundes handelt, darf sie das ausnahmsweise selbst tun. Das sei gesetzlich erlaubt, betont das Gericht.

Das Gericht – unter Vorsitz eines SVP-Mitglied – erkannte zwar, dass dies wie ein Interessenskonflikt wirken könnte. Doch es hält fest: Das sei vom Gesetzgeber so gewollt und vom Bundesgericht bestätigt. Zudem habe der Mann ja die Möglichkeit gehabt, sich rechtlich zu wehren – was er getan habe.

Die Folge: Die Forderung über 1319.60 Franken plus 35 Franken Mahn- und Betreibungsgebühren bleibt bestehen. Sollte der Mann nicht zahlen, droht ihm die Pfändung. Auch die 1000 Franken, die er für den Gang vors Gericht als Vorschuss bezahlen musste, sind weg.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann kann es innert 30 Tagen beim Bundesgericht in Luzern anfechten. Ob er das tut, ist offen.


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