Geld für Haus und Geliebte Vierjährige Freiheitsstrafe für Ex-Angestellten der SBB gefordert

sda

5.6.2018

Elf Jahre lang soll ein SBB-Mitarbeiter in die eigene Tasche gewirtschaftet und damit seine Arbeitgeberin geschädigt haben. (Archiv)
Elf Jahre lang soll ein SBB-Mitarbeiter in die eigene Tasche gewirtschaftet und damit seine Arbeitgeberin geschädigt haben. (Archiv)
Bild: Keystone

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat für einen ehemaligen SBB-Mitarbeiter eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen beantragt. Für die drei angeklagten Geschäftsleute forderte sie bedingte Freiheitsstrafen und Geldstrafen. Die BA wirft den Männern vor, bei der Vergabe von SBB-Aufträgen geschummelt zu haben.

Die BA geht von einer hohen kriminellen Energie beim Hauptangeklagten aus. Er habe aus egoistischen und finanziellen Gründen gehandelt, führte der Staatsanwalt des Bundes aus. Ausserdem habe der ehemalige SBB-Angestellte über eine sehr lange Dauer delinquiert.

Bei den drei Kadermännern geht die BA von einem leichten bis mittelschweren Verschulden aus. Sie hat bei zwei Angeklagten bedingte Freiheitsstrafen von 20 beziehungsweise 15 Monaten gefordert, verbunden mit unbedingten Geldstrafen von 80 beziehungsweise 40 Tagessätzen.

Für einen der Geschäftsmänner, der nur geringfügig an den Taten beteilitg war, beantragte die BA eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen und eine Busse.

Über zehn Jahre unentdeckt

Der SBB-Mann soll gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft elf Jahre lang Aufträge an zwei Firmen eines Freundes vergeben haben. Das Duo erwirtschaftete so rund 4 Millionen Franken, das es hälftig teilte. Der Freund ist 2011 verstorben, seine Ehefrau half aber mit, das System am Leben zu erhalten.

Zudem wird dem SBB-Angestellten vorgeworfen, von einer Privatfirma Vermögensvorteile in der Höhe von 380'000 Franken angenommen haben. Aus diesem Grund stehen auch die drei führende Mitglieder dieses Unternehmens wegen Bestechung, Vorteilsgewährung und weiterer Delikte ebenfalls vor Gericht.

Dem ehemaligen SBB-Angestellten werden mehrfache ungetreue Amtsführung, gewerbsmässiger Betrug, mehrfache Urkundenfälschung, Geldwäscherei und weitere Straftaten vorgeworfen.

Alles zugegeben

Der Hauptangeklagte gab bei der Befragung alle ihm vorgeworfenen Taten zu. Er versuchte nichts kleinzureden oder sein Vorgehen zu entschuldigen. Die anderen Angeklagten machten keine Aussagen mehr.

Die Anwälte der vier Angeklagten kritisierten zu Prozessbeginn, dass es sich beim Hauptangeklagten, einem ehemaligen SBB-Mitarbeiter, nicht um einen Bundesangestellten handle. Damit sei die im Gesetz vorgegebene Bedingung für eine Bundeszuständigkeit nicht erfüllt. Aus diesem Grund sei der Fall einer zuständigen kantonalen Instanz zu übergeben und nicht vom Bundesstrafgericht zu beurteilen.

Nach einer kurzen Beratung kam das Bundesstrafgericht zum Schluss, dass der Prozess weitergeführt werde. Es begründete diesen Entscheid unter anderem damit, dass der Hauptangeklagte als funktioneller Beamter eine öffentlich-rechtliche Aufgabe für die SBB wahrgenommen habe.

Die SBB wiederum sei zwar eine Aktiengesellschaft, nehme aber einen öffentlichen Auftrag des Bundes war, erläuterte der vorsitzende Richter weiter.

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