H5N1 bei Uhu und Kuhreiher Tessin meldet neue Vogelgrippe-Fälle – Behörden warnen vor Kadavern

SDA

30.1.2026 - 14:27

Bei einem Kuhreiher ist im Tessin das Vogelgrippe-Virus H5N1 nachgewiesen worden.
Bei einem Kuhreiher ist im Tessin das Vogelgrippe-Virus H5N1 nachgewiesen worden.
Symbolbild: Keystone

Im Tessin ist bei zwei Wildvögeln das gefährliche Vogelgrippe-Virus H5N1 festgestellt worden. Die Behörden rufen zur Vorsicht auf – und warnen davor, tote Tiere zu berühren.

Keystone-SDA

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  • Im Tessin wurde bei einem Uhu und einem Kuhreiher das Vogelgrippe-Virus H5N1 nachgewiesen.
  • Seit November 2025 sind in der Schweiz insgesamt 28 Fälle bei Wildvögeln registriert worden, meist in Seenähe.
  • Zum Schutz vor weiterer Ausbreitung gelten landesweite Massnahmen für Geflügelhalter.

Im Tessin ist bei zwei Wildvögeln das Vogelgrippe-Virus H5N1 nachgewiesen worden. Betroffen waren ein Uhu in Magadino und ein Kuhreiher in Melano.

Wie das Tessiner Gesundheits- und Sozialdepartement am Freitag mitteilt, bestätigten Laboranalysen das Virus vom Typ H5N1 bei den Vögeln. Beide Tiere wurden in der Nähe von Seen gefunden.

Seit November 2025 wurde das Virus in der Schweiz bei insgesamt 28 Wildvögeln nachgewiesen, hauptsächlich in der Umgebung von Seen. In einem Fall im Kanton St. Gallen waren in Gefangenschaft gehaltene Wildvögel betroffen.

Tote Vögel sollten nicht berührt werden

Das Virus ist nach heutigen Erkenntnissen nur in Einzelfällen und nur bei sehr engem Kontakt mit erkranktem Geflügel auf den Menschen übertragbar. Die Behörden raten, tote Wildvögel nicht zu berühren und die Polizei, die Wildhut oder die Jagd- und Fischereiaufsicht zu informieren.

Um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, gelten bereits seit November 2025 schweizweit Schutzmassnahmen für Hausgeflügel. Diese wurden vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erlassen.

Geflügelhalter müssen ihre Tiere in geschlossenen Ställen halten. Ein Auslauf im Freien ist nur erlaubt, wenn Futter- und Wasserstellen für Wildvögel nicht zugänglich sind. Zudem müssen Wassergeflügel wie Gänse und Enten von anderem Geflügel getrennt gehalten werden. Bei Atemwegssymptomen oder einem Rückgang der Legeleistung sollen Halter umgehend einen Tierarzt kontaktieren.