Meinungsfreiheit im Härtetest «Volksverräter»-Video holt Youtuber vor Luzerner Gericht – Jurist fordert Grenzen

Petar Marjanović, Luzern

10.11.2025

Am Luzerner Bezirksgericht wollten rund 30 Gäste einen Prozess verfolgen.
Am Luzerner Bezirksgericht wollten rund 30 Gäste einen Prozess verfolgen.
Bild: blue News

Ein Pandemie-Streit aus dem Jahr 2021 hat das Bezirksgericht Luzern erreicht – zwei Männer ringen dort um nichts weniger als die Grenzen der Meinungsfreiheit. Die Verhandlung zeigte eindrücklich, wie weit die beiden Lager bis heute voneinander entfernt sind.

Petar Marjanović, Luzern

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein seit der Pandemie schwelender Konflikt zwischen dem Juristen Loris Mainardi und dem Youtuber Daniel Stricker wurde am Freitag vor dem Bezirksgericht Luzern verhandelt.
  • Mainardi wirft Stricker vor, ihn in einem Video persönlich verletzt zu haben, während Stricker über seinen Anwalt argumentiert, seine Aussagen seien zugespitzte Gegenrede und satirisch geschützt.
  • Das Gericht fand keine Einigung und will Anfang nächsten Jahres entscheiden.

Am Freitagnachmittag landete ein inzwischen über vier Jahre alter Streit aus der Corona-Pandemie vor dem Bezirksgericht Luzern. Vorgeladen waren der Luzerner Jurist Loris Mainardi und der Ostschweizer Youtuber Daniel Stricker. Rund 30 Personen aus Strickers Umfeld füllten den Saal – gemeinsam mit den Parteien, den Richtern und dem Journalisten. 

Für beide Männer war der Fall politisch von Gewicht. Sie sahen eine grosse Relevanz für die Gesellschaft. Damit hörte die Einigkeit aber auf.

Youtube-Video gegen Meinungstext

Im Zentrum steht eine Zivilklage Mainardis wegen wiederholter Persönlichkeitsverletzung. Er wirft Stricker vor, ihn in einem 33-minütigen Video unter anderem als «Pinocchio-Näschen», «Volksverräter» und «Verfassungshasser» bezeichnet und damit öffentlich herabgewürdigt zu haben. Stricker konterte über seinen Anwalt, die Aussagen seien im Rahmen einer satirischen, zugespitzt formulierten Antwort auf einen massenmedial verbreiteten Meinungsartikel erfolgt.

Der Konflikt begann im März 2021, als in Liestal BL Massnahmengegner demonstrierten. Mainardi hatte damals im «Tages-Anzeiger» gefordert: «Virus und Lügen dürfen sich nicht schneller verbreiten als seriöse Information.» In Krisenzeiten, so sein Argument, sei unsachliche Kritik oder gar Aufruf zum Ungehorsam nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt.

«Von den Demonstrationen der Corona-Lügner geht eine unmittelbare Gefahr aus.»

Loris Mainardi

Jurist im «Tages-Anzeiger»

Stricker reagierte noch in derselben Woche mit einer polemischen Video-Antwort auf seinem Youtube-Kanal, weil er in Mainardis Text einen massiven Angriff auf das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit sah.

Anwalt: «Volksverräter» sei «leerer Kampfbegriff» gewesen

Die Fronten verhärteten sich rasch. Mainardi reichte zunächst Strafanzeige wegen übler Nachrede und Beschimpfung ein. Sein Versuch, Stricker strafrechtlich zu belangen, scheiterte jedoch auf groteske Weise: Die Staatsanwaltschaft setzte eine Vergleichsverhandlung an, der Mainardi fernblieb – was letztlich zu Strickers Freispruch führte. Daraufhin zog der Luzerner Jurist den Fall zusätzlich vor ein Zivilgericht und machte eine wiederholte Persönlichkeitsverletzung geltend.

Das Gericht hatte nicht mit so vielen Gästen gerechnet.
Das Gericht hatte nicht mit so vielen Gästen gerechnet.
Bild: blue News

Bei der Hauptverhandlung schwieg Stricker fast durchgehend und überliess das Wort seinem Anwalt. Dieser warf Mainardi vor, Demonstrierende schon in seinem Meinungsartikel pauschal als «Lügner» und als «unmittelbare Gefahr» verurteilt und damit selbst den politischen Ton massiv verschärft zu haben. Wer in der grössten Zeitung des Landes auf diese Weise austeile, müsse in der öffentlichen Debatte auch scharf formulierte Gegenrede ertragen. Der Begriff «Volksverräter», so der Anwalt, sei im Video klar als «leerer Kampfbegriff» bezeichnet worden und im Gesamtzusammenhang nicht wörtlich gemeint gewesen.

Richter versuchte Einigung im letzten Moment

Mainardi hielt dagegen, harte Debatten seien zwar nötig, benötigten aber Grenzen. Der Luzerner Jurist sah in Strickers Video die Grenze deutlich überschritten, weil es für ihn Hass schüre und ihn persönlich angreife. Ausserdem könne sich Stricker nicht hinter ständig wechselnden Rollen verstecken: mal als Journalist, mal als Satiriker, mal als Rapper, um je nach Bedarf die Medien-, Kunst- oder Satirefreiheit für sich zu beanspruchen. Besonders heikel sei die Bezeichnung «Volksverräter», weil sie historisch belastet und in einer aufgeheizten Stimmung geeignet sei, Gewaltfantasien zu befeuern.

«Mainardi braucht eine gerichtliche Dosis Grundrechtsverständnis.»

Rolf Rempfler

Anwalt von Daniel Stricker

Gerichtspräsident Fridolin Fassbind liess sich neben den beiden anderen Richter*innen nicht anmerken, in welche Richtung er tendiert. Seine zurückhaltende Körpersprache deutete jedoch an, dass er wenig Freude daran hatte, in diesem Fall eine richterliche Entscheidung fällen zu müssen. Kurz vor Schluss versuchte er eine gütliche Einigung – ohne Erfolg. Mainardi zeigte sich nur bereit, den Streit beizulegen, wenn Stricker die gesamten Kosten übernehme: «Damit auch andere wissen, wo die Grenzen liegen.» Strickers Anwalt konterte, der Denkzettel müsse in die andere Richtung gehen: «Mainardi braucht eine gerichtliche Dosis Grundrechtsverständnis.»

Ein Urteil gab es am Freitagabend nicht. Das Bezirksgericht will Anfang nächsten Jahres entscheiden.


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