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Thomas N. beging eines der grausamsten Gewaltverbrechen, das die Schweiz je gesehen hat.
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Am 21. Dezember jährt sich die Gräueltat von Thomas N. – bekannt als der Vierfachmörder von Rupperswil – zum 10. Mal. blue News arbeitet das Leben, die Tat und die Zeit nach der Tat chronologisch auf.
Achtung: Im folgenden Text werden strafbare Handlungen, Gewalt an Kindern und sexuelle Gewalt beschrieben.
Thomas N. wird 1983 geboren. Von aussen wirkt er wie das perfekte Kind: höflich, schlau, angepasst. Der Vater – streng, leistungsorientiert – ist sein Vorbild. Im Gegensatz zu ihm gilt sein älterer Bruder früh als das schwarze Schaf. Für Thomas N. ist klar: Wer versagt, fällt aus dem Raster. Also versteckt er Schwächen – schon als Erstklässler, als andere besser lesen können.
Fussball wird früh zu seiner Leidenschaft. Aber auch zur Angstzone, weil er sich zu anderen Jungen hingezogen fühlt. Mit 13 hört er auf, im Club zu spielen. Er fürchtet, seine Gefühle für andere Jungen könnten auffallen. Als seine Mutter ihn später einmal fragt, ob er schwul sei, verneint er. Stattdessen ahmt er seine Mitschüler nach und legt sich zum Schein eine Freundin zu. Nach aussen funktioniert er gut, innerlich isoliert er sich.
Diese Informationen über die Kindheit und die Jugend des Täters gehen aus der Anklageschrift von 2017 und aus einem psychologischen Gutachten hervor, über das der Blick berichtete.

Im Starbucks in Aarau verbringt Thomas N. viel Zeit. Später wird er genau hier verhaftet.
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Nach der Schulzeit scheitert er an Erwartungen. Im Militär simuliert er Rückenschmerzen, die Aufnahme ins Medizinstudium misslingt. Es folgen mehrere abgebrochene Studiengänge. Den Eltern erzählt er von Erfolgen, die es nie gab.
Als der Vater 2011 stirbt, ist das einer der seltenen Momente, in denen Thomas N. Emotionen zeigt, wie ein Gutachten beschreibt. Danach kümmert er sich um die Mutter – und belügt sie weiter. Sie glaubt, ihr Sohn sei Doktorand. Nur die Schwägerin wird misstrauisch. Sie beobachtet ihn oft im Café, hört ausweichende Antworten und lässt ihn nicht mit ihren Kindern allein.
Thomas N. lebt bei seiner Mutter in Rupperswil. Er entwickelt eine Angst, dass seine Lügen langsam auffliegen könnten. Im Januar oder Februar 2013, heisst es in der Anklage von 2017, entscheidet er sich, etwas dagegen zu unternehmen. Er erstellt an seinem Computer ein Dokument, das ihm einen «Bachelor of Science» attestiert. Er fälscht die Unterschriften von Professoren und Schulleitern.
2014 verfasst er ein zweites, ähnliches Dokument. Er setzt das Logo der Universität darauf, an der er angeblich studiert hat, und fälscht erneut Unterschriften von Professoren. Beide Dokumente legt er seiner Mutter vor, um sie im Glauben zu bestärken, dass er erfolgreich zu Ende studiert habe. Dies mit dem Ziel, dass sie weiterhin seinen Lebensunterhalt finanziert, heisst es in der Anklageschrift.

Zeitweise arbeitet N. als Fussballtrainer der Junioren.
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Thomas N. hat bis zu diesem Zeitpunkt keine Arbeitsstelle. So reift im Frühling 2015 die schreckliche Idee in ihm, auf andere Art und Weise an Geld zu kommen: Er will es von anderen Menschen erbeuten und sie anschliessend töten.
Er rechnet: 30'000 Franken müssten bis zum Sommer 2016 reichen. Thomas N. spinnt die Gedanken immer weiter, bis er im Sommer 2015 einen konkreten Plan hat, wie er vorgehen will.
Etwa zur gleichen Zeit entdeckt N. sein späteres Opfer. Den jüngeren Sohn der Familie Schauer, der zu diesem Zeitpunkt 13 Jahre alt ist.
N. findet Gefallen an ihm. Die Idee entsteht, seinen Plan bei Familie Schauer durchzuführen. Er beginnt, den Jungen zu beobachten, fast schon zu beschatten. Er läuft ihm immer wieder, scheinbar zufällig, über den Weg, spricht ihn aber nie an. In der Anklage heisst es, N. verspürte bei jeder Begegnung einen «Kick», ein Glücksgefühl.

N. kauft zwischen Sommer und Herbst 2015 diverse Utensilien, die er für sein Vorhaben benötigt.
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Für ihn ist klar: Jetzt muss er planen und sich auf die Tat vorbereiten. N. kauft zu verschiedenen Zeitpunkten folgende Utensilien: schwarze Kabelbinder, Panzertape, sechs Falschen Fackelöl, ein langes Küchenmesser und Sexspielzeuge.
Die Gegenstände packt N. in einen Rucksack. Bereits im November 2015 geht er mit geschultertem Rucksack etwa zehn Mal am Wohnhaus der Opferfamilie vorbei. Zuerst hat er der Plan, den jüngsten Sohn zu entführen. Dann schwenkt er um und fasst den Entschluss, sich Zugang zum Haus zu verschaffen.

Nach der Tat wird der Bereich grossräumig abgesperrt. Ermittler beginnen mit Beweissicherung.
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Thomas N. geht mit seinen beiden Hunden spazieren. Er hat sich entschieden. Heute will er die Tat durchführen. Doch als er am Haus der Schauers vorbeigeht, sieht er, dass ein Auto davor steht. Er entscheidet, alles zu verschieben. Er geht nachhause. Dann wieder ein Sinneswandel: Er beschliesst, die Tat doch an diesem Tag zu begehen.
Mit seinem Rucksack macht er sich nochmal auf dem Weg. Zwischen 7.30 und 8.00 Uhr klingelt N. an der Haustür der Familie Schauer. Die Mutter, Carla Schauer, öffnet die Tür. Er erklärt ihr, er sei vom Schulpsychologischen Dienst und müsse mit dem jüngeren Sohn sprechen, da eine Mitschülerin bis zum Suizid gemobbt worden sei. Er legt Carla Schauer einen gefälschten Brief vor.

An dieser Strasse wohnte Familie Schauer.
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Sie lässt ihn ins Haus eintreten. Es kommt zu einem 20-minütigen Gespräch zwischen der Mutter und Thomas N. Dann holt Carla Schauer den jüngeren Sohn und geht ins Bad, um sich zu frisieren.
N. unterhält sich mit dem Sohn. Dann holt er sein Messer hervor und hält es dem Jungen an die Kehle. Er fesselt ihn mit den Kabelbindern und geht mit ihm in den ersten Stock zur Mutter. N. will wissen, wo der ältere Sohn ist. Dieser befindet sich im oberen Stock, gemeinsam mit seiner Freundin.
N. fesselt den älteren Sohn und dessen Freundin. Dann fordert er Geld von Carla Schauer: Sie soll an einen Bankomaten fahren und so viel Bargeld wie möglich abheben. Die Mutter gehorcht und geht zu einem Bankomaten, wo sie etwa 10'000 Franken in Bar abhebt.
N. führt den gefesselten jüngeren Jungen in den 1. Stock. Der 13-Jährige muss sich vor den Täter hinknien. N. erstellt Bilder von ihm. Nach etwa 30 Minuten kehrt Carla Schauer zurück. Sie wird ebenfalls gefesselt. Der Täter führt den Jungen erneut in den 1. Stock und vergeht sich an ihm sexuell. Dies zeichnet er mit seinem Handy auf und erstellt Bilder davon. Dann lässt er vom Jungen ab und geht erneut zur Mutter, um sich zu vergewissern, dass sie noch gefesselt ist.
N. begibt sich in den obersten Stock, wo der ältere Bruder und seine Freundin liegen. Mit einem Messer bringt er beide um. Direkt im Anschluss tötet er auch Carla Schauer und kurz danach den jüngsten Sohn.
Er holt das Fackelöl aus dem Rucksack und begiesst das Haus von oben bis unten damit. Im Ganzen leert er 6 Fackelöl-Flaschen. Dann legt er ein Feuer und verlässt den Tatort. Um 11.19 Uhr werden die Feuerwehr und die Polizei alarmiert.

Die Feuerwehr kann nach den Löscharbeiten feststellen, dass vier tote Personen im Haus waren.
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N. geht nachhause zu seiner Mutter. Er duscht und macht einen Spaziergang. Am Abend trifft er sich mit Kollegen in Zürich. Sie essen zu Abend und gehen ins Casino. Den Abend bezahlt N. mit dem Geld von Familie Schauer. Dann verläuft das Leben von N. wie vor der Tat, heisst es in der Anklageschrift.
Für die Polizei beginnt ein Wettlauf gegen die Zeit. Der Fall hat in Windeseile die ganze Schweiz erschüttert und sich zu einem der aufsehenerregendsten Mordfälle der letzten Jahre entwickelt.
Die Polizei ermittelt mit Spürhunden, Zeugenbefragungen, Internetanalysen und einer 40-köpfigen Sonderkommission. Doch trotz massivem Aufwand – auch finanziell – bleiben konkrete Spuren lange aus. Selbst eine Belohnung von 100'000 Franken für den entscheidenden Tipp bringt keine Wende.
Derweil spielt Thomas N. bereits sechs Tage nach der Tat mit dem Gedanken, eine ähnliche Tat zu begehen. Er plant, kundschaftet aus und bereitet sich vor.

Die Kantonspolizei legt sofort eine grosse Suchaktion an. Auf dem Bild sind Kantonspolizisten im Gespräch mit der Bevölkerung in Rupperswil AG zu sehen.
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Im Mai 2016 gelingt der Polizei dann der unerwartete Durchbruch. Nicht durch klassische Spurensicherung, sondern durch digitale Ermittlungsmethoden.
Wie der «Blick» berichtet, ist es ein Hinweis von Google, der die Ermittler auf die richtige Fährte bringt: Der US-Internetkonzern kann zeigen, von welchen IP-Adressen aus Informationen über die Opferfamilie gegoogelt wurden – und das vor der Tat. Diese Daten werden mit Ergebnissen eines Antennensuchlaufs abgeglichen, bei dem überprüft wird, welche Mobiltelefone sich zum Tatzeitpunkt in der Nähe befanden.

Am 8. Januar 2016 findet der Gedenkgottesdienst für die Opfer des vierfachen Mordes statt.
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Die Kombination dieser beiden Datensätze ermöglicht es den Ermittlern, den Kreis der Verdächtigen einzugrenzen. Ein DNA-Abgleich bringt schliesslich die Bestätigung: Thomas N. wird als mutmasslicher Täter identifiziert. Er kann verhaftet werden.
Rund fünf Monate nach der Tat stürmen Zivilbeamte den Starbucks in Aarau. Thomas N. wird verhaftet und kommt in Untersuchungshaft.
Wegen grossen öffentlichen und medialen Interesses sowie der umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen findet der Prozess nicht wie üblich im Bezirksgericht Lenzburg statt, sondern in einem Polizeigebäude in Schafisheim AG.

Staatsanwältin Barabara Loppacher beantwortet Fragen vor dem Aargauer Obergericht in Aarau. Sie fordert einen Schuldspruch.
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Thomas N. zeigt sich im Gerichtssaal ruhig, vermeidet Blickkontakt mit den Angehörigen der Opfer, senkt häufig den Kopf und bleibt insgesamt emotionslos.
Nach mehreren Verhandlungstagen folgt das Urteil: Das Gericht spricht N. unter anderem des mehrfachen Mordes, der Geiselnahme, sexueller Handlungen mit einem Kind, sowie räuberischer Erpressung schuldig.
Das Strafmass: lebenslange Freiheitsstrafe.
Trotz der Schwere der Verbrechen spricht das Gericht keine lebenslange Verwahrung aus, denn eine Untherapierbarkei sei nicht erfüllt lauf dem damaligen Gerichtspräsident Daniel Aeschbach. Grund dafür ist ein psychiatrisches Gutachten, das N. keine eindeutige Untherapierbarkeit bescheinigt – eine gesetzliche Voraussetzung für eine solche Verwahrung.
Thomas N. sitzt im Gefängis Pöschwies in Zürich. Laut Berichten verhält sich der Aargauer vorbildlich. Er sei nicht auffallend und passe sich gut an. Es scheint, als würde N. sein Leben vor der Tat wieder aufgreifen: Er zeigt sich von der besten Seite, lächelt Schwächen weg.
N. bleibt im Gefängnis – vorerst zumindest. Denn in der Schweiz dürfen Verurteilte frühestens nach 15 Jahren einen Antrag auf Entlassung stellen. N. sitzt seit Mai 2015 im Gefängnis. Doch um entlassen zu werden, müsste Thomas N. therapiert werden, um sicherzustellen, dass er keine Gefahr für die Gesellschaft darstellt. Er muss also einen Antrag auf Therapierbarkeit stellen.
Das hat N. auch gemacht. Ende 2025 wird es wieder laut um den Vierfachmörder. Er reicht ein Gesuch ein. Damit erzielt er einen «kleinen juristischen Erfolg», wie es in den Medien heisst. Das Aargauer Verwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass die Behörden nicht ausreichend geprüft haben, ob der Täter überhaupt therapierbar ist – und wenn ja, welche Massnahmen konkret nötig wären. Nun muss diese Frage nochmals eingehend untersucht werden.

Thomas N. will wieder auf freien Fuss. Im Jahr 2025 beantragt er die Untersuchung auf Therapierbarkeit.
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Die Staatsanwaltschaft Aargau hat gegen den Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt – der Fall geht also in die nächste Instanz. Der Verurteilte bleibt währenddessen weiterhin im Strafvollzug.
Allein dieser vermeintlich kleine Schritt sorgt in der Öffentlichkeit für Unruhe. Kritische Stimmen warnen davor, dass eine Therapiezusage als «Eintrittsticket in die Resozialisierung» verstanden werden könnte.
Forensische Psychiater geben Entwarnung: Schwerstverbrecher wie Thomas N. würden heute unter engmaschiger Beobachtung stehen. Bei jeglichen Entscheidungen über Lockerungen oder mögliche Entlassungen wird genau hingeschaut.