Bundesgericht Vor Zug gestossen – SBB müssen Opfer Genugtuung zahlen

SDA/uri

13.8.2019 - 12:01

Die SBB müssen einem Mann, der vor eine S-Bahn gestossen wurde, eine Genugtuung bezahlen. (Symbolbild)
Die SBB müssen einem Mann, der vor eine S-Bahn gestossen wurde, eine Genugtuung bezahlen. (Symbolbild)
Source: Keystone

Das Bundesgericht hat die SBB dazu verpflichtet, einem 89-Jährigen eine Genugtuung von 35'000 Franken zu zahlen. Der Mann war 2016 von einem psychisch kranken Drogenabhängigen vor eine S-Bahn gestossen worden.

Das Opfer erlitt damals schwere Verletzungen, weil es mehrere Meter vom Zug mitgeschleift wurde. Der Täter wurde später von einem Gericht für schuldunfähig erklärt. Es wurde eine stationäre Therapie für ihn angeordnet.

Das Handelsgericht Zürich sprach dem Opfer vergangenen Oktober zulasten der SBB eine Genugtuung von 35'000 Franken zu. Das Gericht begründete seinen Entscheid mit der Gefährdungshaftung des Eisenbahngesetzes. Beim Ereignis am Bahnhof Affoltern am Albis habe sich ein mit dem Betrieb einer Eisenbahn charakteristische Risiko verwirklicht. Keine Rolle spiele dabei, dass der Mann gestossen worden sei.

Das Bundesgericht bestätigt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil den Entscheid der Vorinstanz. Das Argument der SBB, wonach der Gesetzgeber neue Entlastungsgründe in ihrem Sinne in das Eisenbahngesetz aufgenommen habe, lässt das Bundesgericht nicht gelten. Die neuen Bestimmungen seien in erster Linie eingeführt worden, um die Verantwortung der Bahnunternehmen bei Suiziden im Zustand der Urteilsunfähigkeit auszuschliessen.

In vorliegenden Fall sei das Opfer durch den Zug schwer verletzt worden. Die Unfallursache sei die Gefährlichkeit, die vom Betrieb einer Eisenbahn ausgehe. Der Stoss einer Drittperson trete damit in den Hintergrund. Auch deshalb, weil es möglich sei, dass eine Person aufgrund eines Gedränges auf die Gleise gestossen werden könne. (Urteil 4A_602/2018 vom 28.05.2019)

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