Flüchtlinge Vorläufige Aufnahme wird nicht abgeschafft

SDA

14.3.2018 - 12:03

Vorläufig aufgenommene Personen sollen einfacher eine Arbeit aufnehmen können, auch bei einem Arbeitgeber in einem anderen Kanton. Das will der Ständerat. Den Status der vorläufigen Aufnahme will er nicht abschaffen. (Symbolbild)
Vorläufig aufgenommene Personen sollen einfacher eine Arbeit aufnehmen können, auch bei einem Arbeitgeber in einem anderen Kanton. Das will der Ständerat. Den Status der vorläufigen Aufnahme will er nicht abschaffen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/TI-PRESS/FRANCESCA AGOSTA

Der Status der vorläufigen Aufnahme wird nicht abgeschafft. Der Ständerat hat am Mittwoch eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt. Er will aber Hürden abbauen, damit mehr vorläufig Aufgenommene arbeiten können.

Der Nationalrat hätte einen neuen Status schaffen wollen für Personen, die in der Schweiz kein Asyl erhalten, aber nicht ins Herkunftsland zurückgeschickt werden können. Der Bundesrat befürwortete dies, und auch der Städte- und der Gemeindeverband sprachen sich dafür aus.

Der Ständerat dagegen möchte lediglich Hürden für die Integration vorläufig Aufgenommener in den Arbeitsmarkt beseitigen. Das soll über punktuelle Anpassungen des heutigen Rechts geschehen. Die kleine Kammer stimmte einer entsprechenden Motion ihrer Kommission mit 36 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Prüfen soll der Bundesrat insbesondere eine Änderung des Begriffs "vorläufige Aufnahme" sowie Erleichterungen beim Kantonswechsel zwecks Erwerbstätigkeit. Über diese Motion muss noch der Nationalrat entscheiden. Der Vorstoss aus dem Nationalrat, den der Ständerat mit 28 zu 13 Stimmen bei 1 Enthaltung ablehnte, ist erledigt.

Wegweisung nicht möglich

Die vorläufig Aufgenommenen stammen vor allem aus Afghanistan, Syrien, Eritrea und Somalia. Personen werden vorläufig aufgenommen, wenn die Wegweisung nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar ist, beispielsweise wegen eines Krieges im Herkunftsstaat. Oft bleiben sie auf Dauer in der Schweiz und beziehen Sozialhilfe.

Das Parlament hatte den Bundesrat deshalb beauftragt, Änderungen zu prüfen. Der Bundesrat schlug vor, die vorläufige Aufnahme durch einen neuen Status zu ersetzen, den Status der Schutzgewährung. Dieser wäre ein eigenes Aufenthaltsrecht gewesen und für Personen geschaffen worden, die voraussichtlich länger Schutz benötigen.

Die Betroffenen sollten damit bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Zudem sollten sie die Familie früher ins Land holen können. Der Nationalrat zeigte sich einverstanden, wollte aber eine Art vorläufige Aufnahme mit weniger Rechten beibehalten für Personen, die bloss vorübergehend Schutz brauchen.

Problem beim Vollzug

Im Ständerat fand sich dafür keine Mehrheit. Die Probleme würden so nicht gelöst, sagte Philipp Müller (FDP/AG). Das Ziel müsse sein, dass die vorläufig Aufgenommenen ins Herkunftsland zurückkehrten. Richtig sei aber, die Bürokratie abzubauen, damit vorläufig Aufgenommene einfacher eine Arbeit aufnehmen könnten.

Die SVP-Vertreter im Ständerat lehnten auch das ab. Das wahre Problem sei der Vollzug, befanden sie. Eine Integration in den Arbeitsmarkt führe nicht dazu, dass jemand eher zurückkehre. Ohnehin sollten zuerst arbeitslose Schweizer und anerkannte Flüchtlinge eine Stelle erhalten. Ferner monierten die SVP-Vertreter, es gehe vor allem um Eritreer - "um Personen aus Ländern, in denen wir Ferien machen", wie Peter Föhn (SVP/SZ) sagte.

Entweder Arbeit oder Sozialhilfe

Die anderen Rednerinnen und Redner riefen dazu auf, die Realität zur Kenntnis zu nehmen. Über 40'000 Menschen lebten in der Schweiz unter dem Titel "vorläufig aufgenommen", sagte Hans Stöckli (SP/BE), die Hälfte von ihnen seit über fünf Jahren. Das liege nicht an der Schweiz, sondern an der Lage in den Herkunftsländern.

Stefan Engler (CVP/GR) stellte fest, es sei aus volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gründen sinnvoll, die Integration der vorläufig Aufgenommenen voranzutreiben. Das betonte auch Justizministerin Simonetta Sommaruga. Im Grunde gebe es zwei Optionen, sagte sie: "Entweder sie arbeiten oder sie beziehen Sozialhilfe."

Die Justizministerin riet davon ab, Geflüchtete und arbeitslose Schweizerinnen und Schweizer gegeneinander auszuspielen. Sie wies auf Statistiken hin, die zeigten, dass in Branchen mit hoher Arbeitslosigkeit nach wie vor Personen aus dem Ausland rekrutiert würden, obwohl Menschen in der Schweiz fähig und bereit wären, die Stellen zu besetzen. Dort müsse man ansetzen. Zu Eritrea hielt Sommaruga fest, dass das Staatssekretariat für Migration 2016 die Praxis verschärft habe.

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