Fedpol zeigt BilderVorsicht vor solchem Spielgeld im Internet – Justiz verurteilt rasch
Petar Marjanović
28.11.2025
So sieht verbotenes Falschgeld aus
Bei dieser 100-Dollar-Note sind die Aufdrucke «For Motion Picture Use Only» und «Copy» kaum lesbar.
Bild: Fedpol/ZVG
Hier steht statt «In God We Trust», «Is Copy We Trust».
Bild: Fedpol/ZVG
Diese kopierte 20-Franken-Note sieht von vorne wie echt aus.
Bild: Fedpol/ZVG
Auf der Rückseite steht jedoch nur klein «Copy».
Bild: Fedpol/ZVG
Diese 100-Euro-Note sieht echt aus.
Bild: Fedpol/ZVG
Auf der Rückseite steht nur klein «Prop Copy».
Bild: Fedpol/ZVG
Solche 100-Dollar-Noten werden oft an chinesischen Festen verwendet.
Bild: Fedpol/ZVG
Der chinesische Aufdruck heisst frei übersetzt «Muster-Note» oder «Spielgeld».
Bild: Fedpol/ZVG
Auf dieser 100-Dollar-Note heisst es klein «Play Money».
Bild: Fedpol/ZVG
So sieht verbotenes Falschgeld aus
Bei dieser 100-Dollar-Note sind die Aufdrucke «For Motion Picture Use Only» und «Copy» kaum lesbar.
Bild: Fedpol/ZVG
Hier steht statt «In God We Trust», «Is Copy We Trust».
Bild: Fedpol/ZVG
Diese kopierte 20-Franken-Note sieht von vorne wie echt aus.
Bild: Fedpol/ZVG
Auf der Rückseite steht jedoch nur klein «Copy».
Bild: Fedpol/ZVG
Diese 100-Euro-Note sieht echt aus.
Bild: Fedpol/ZVG
Auf der Rückseite steht nur klein «Prop Copy».
Bild: Fedpol/ZVG
Solche 100-Dollar-Noten werden oft an chinesischen Festen verwendet.
Bild: Fedpol/ZVG
Der chinesische Aufdruck heisst frei übersetzt «Muster-Note» oder «Spielgeld».
Bild: Fedpol/ZVG
Auf dieser 100-Dollar-Note heisst es klein «Play Money».
Bild: Fedpol/ZVG
Ein Amazon-Kauf bringt einen Bündner ins Visier der Justiz: Sein vermeintliches Spielgeld sah echten Dollarscheinen zu ähnlich. Der Fall zeigt, wie schnell harmlose Requisiten als Falschgeld gelten.
blue News berichtete am Donnerstagmorgen über einen absurden Justiz-Fall: Ein Bündner bestellte Anfang des Jahres auf Amazon eine Geldpistole samt Spielgeld – und wurde dafür wegen «Nachmachens von Banknoten ohne Fälschungsabsicht» verurteilt.
Der Grund: Ermittlerinnen und Ermittler stuften die US-Noten als gefährlich echt ein. Format und Gestaltung entsprachen dem gängigen Bargeld, der kleine Aufdruck «Prop Copy» war aus der Distanz kaum zu erkennen. Mit einem Einkauf im Wert von 90 Euro hätte der Mann theoretisch Falschgeld im Umfang von 4599 US-Dollar (rund 3700 Franken) in Umlauf bringen können.
Der Bündner wollte sich gegenüber blue News nicht äussern. Laut Strafbefehl dürfte es sich jedoch um ein Produkt handeln, wie sie im Internet massenhaft angeboten werden.
Doch wo ist die Grenze? Und von welchen Produkten sollten Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten besser die Finger lassen, um keine strafrechtlichen Folgen zu riskieren?
Nationalbank gibt Tipps, damit Falschgeld erkennbar bleibt
Im Internet werden Geldpistolen mit Falschgeld angeboten.
blue News
blue News fragte dazu bei der Bundespolizei (Fedpol) nach, wo mutmassliches Falschgeld von Spezialistinnen und Spezialisten geprüft wird. Fachleute sprechen bei solchen Scheinen von «veränderten Banknotenabbildungen».
Sie tragen meist kleine Hinweise in verschiedenen Sprachen – etwa «Copy», «Prop Copy», «Movie Money» oder «For motion picture purposes only». Manchmal finden sich auch anderssprachige Vermerke wie «Geçersizdir» (ungültig). Das Fedpol stellte blue News hierfür mehrere Beispielbilder zur Verfügung.
Solche Blüten kursieren als Film- oder Spielgeld auf Plattformen wie Temu, Amazon oder Alibaba. Das Fedpol warnt jedoch ausdrücklich: Stimmen Grösse und Erscheinungsbild weitgehend mit echten Banknoten überein, besteht erhebliche Verwechslungsgefahr. Die Einfuhr oder das In-Umlauf-Bringen solcher Noten ist strafbar, selbst wenn ein Hinweis vorhanden ist.
So ist es richtig: Das Wort «Specimen» muss einen grossen Teil der Banknote verdecken.
Bild:SNB
Behörden raten deshalb, vor dem Kauf von Requisiten- oder Spielgeld unbedingt das Merkblatt der Schweizerischen Nationalbank zur Reproduktion von Banknoten zu konsultieren.
Ist mein Spielgeld verboten?
Bargeld-Fälschung ist strafbar. Wer Banknoten so nachmacht, dass sie mit echten verwechselt werden können, macht sich strafbar. Das gilt auch, wenn das Ganze nur für Werbung oder Spass gedacht war.
Schon der Besitz kann heikel sein. Nicht nur das Herstellen, sondern auch Einführen, Kaufen, Lagern oder Weitergeben von Falschgeld ist verboten.
Der Hinweis «SPECIMEN» hilft, muss aber richtig platziert werden. Das Wort «SPECIMEN» sollte quer über die Note gedruckt sein, mindestens 75 Prozent der Länge und 15 Prozent der Höhe abdecken und deutlich kontrastieren.
Mindestens ein Sicherheitsmerkmal muss zusätzlich erfüllt sein. Zulässig sind etwa stark verkleinerte Abbildungen (max. 66 Prozent), stark vergrösserte Abbildungen (mind. 150 Prozent) oder klar erkennbare Ausschnitte von weniger als 40 Prozent einer Note.
Starke Farbabweichungen senken die Gefahr vor einer Verurteilung. Wenn eine Reproduktion farblich eindeutig von echten Banknoten abweicht, gilt sie meist als unkritisch.
Es zählt der Gesamteindruck. Jeder Verdacht wird im Einzelfall geprüft. Weitere Informationen liefert die Nationalbank.
Im Labor der Falschgeldjäger: Euro-Blüten auf der Spur
Eine Spezialabteilung der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main analysiert gefälschte Euro-Scheine. Die Erkenntnisse sollen helfen, weitere Blüten aufzuspüren und Scheine in Zukunft noch sicherer zu gestalten.