Luzern Zwang und Einschüchterung: Vorwürfe gegen Amt für Migration

sda

28.11.2019 - 16:54

Demonstration für Flüchtlinge in Luzern: Das kantonale Amt für Migration sieht sich mit Vorwürfen konfrontiert.
Demonstration für Flüchtlinge in Luzern: Das kantonale Amt für Migration sieht sich mit Vorwürfen konfrontiert.
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER/Archiv

Mitarbeiter des Amts für Migration in Luzern stehen in der Kritik: Vorgeworfen wird ihnen in einem Schreiben an den Regierungsrat eine unangemessene Behandlung von Notbedürftigen.

Gegen Mitarbeiter des Amts für Migration (AMIGRA) des Kantons Luzern hat die Kontakt- und Beratungsstelle für Sans-Papiers Luzern Vorwürfe erhoben. In einem Schreiben an den Regierungsrat bemängelt sie die Behandlung jener Menschen, die auf Nothilfe angewiesen sind.

In den vergangenen Jahren habe die Beratungsstelle, die sowohl mit dem Amigra als auch mit Betroffenen in Kontakt steht, bei Meinungsverschiedenheiten meist Lösungen finden können, heisst es im Brief an die Luzerner Kantonsregierung, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Seit einigen Monaten hätten sich aber die Fälle gehäuft, die nicht zu klären gewesen seien.

Bis hin zur Einschüchterung

Die Beratungsstelle listet einzelne Vorfälle auf. Die Darstellungen reichen von herablassender Behandlung über die rechtswidrige Verweigerung von Nothilfe bis hin zu unzulässigen Zwangsmassnahmen und Einschüchterungsversuchen.

Die Beschwerdeführer zweifeln, ob die Mitarbeitenden in der Abteilung Rückführung beim AMIGRA die Grenzen des gesetzmässigen Auftrags kennen. Sie erwarten eine schriftliche Stellungnahme zu den Vorfällen.

Das werden sie erhalten, wie es beim Kanton auf Anfrage hiess. Die Regierung nehme das Schreiben als Beschwerde entgegen. Man werde nun den Sachverhalt im Einzelfall klären und der Beratungsstelle eine Rückmeldung geben, wenn die Abklärungen abgeschlossen seien. Zu den konkreten Vorwürfen könne man solange keine Angaben machen.

Zuletzt war das AMIGRA in die Schlagzeilen geraten im Zusammenhang mit der Ausschaffung einer Mutter und ihrer Tochter aus Tschetschenien. Die beiden hatten in der Stadt Luzern Kirchenasyl genossen und waren am 12. November im Rahmen des Dublinverfahrens nach Belgien ausgeschafft worden.

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