Promis machen gegen SVP mobil Wälti, Suter & Co. wenden sich gegen 10-Millionen-Initiative

Oliver Kohlmaier

6.5.2026

Will die 10-Millionen-Initiative der SVP verhindern: Nati-Kapitänin Lia Wälti.
Will die 10-Millionen-Initiative der SVP verhindern: Nati-Kapitänin Lia Wälti.
Keystone/Andreas Becker (Archivbild)

Zahlreiche Prominente sprechen sich in einem Manifest gegen die 10-Millionen-Initiative der SVP aus. Sie warnen vor einer isolierten Schweiz – und kritisieren die Partei scharf.

Redaktion blue News

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  • Zahlreiche Schweizer Promis wenden sich gegen die 10-Millionen-Initiative der SVP, darunter die Nati-Kapitänin Lia Wälti und der Schriftsteller Martin Suter.
  • In einem Manifest warnen sie eindringlich vor der Annahme der Initiative am 14. Juni.
  • Gemäss der Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» darf die ständige Wohnbevölkerung zehn Millionen vor 2050 nicht überschreiten.

Die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» verlangt, dass der Bundesrat alles unternehmen muss, wenn zu viele Menschen im Land leben. Doch nachdem die SVP 2020 mit der Begrenzungsinitiative noch chancenlos war, könnte es diesmal klappen.

Am 14. Juni wird abgestimmt, und laut Umfragen ist eine Mehrheit der Stimmbevölkerung für die Annahme. Alle anderen Parteien sind dagegen, scheiterten aber bislang mit Gegenvorschlägen.

Nun wenden sich zahlreiche Schweizer Prominente gegen die Initiative. Am Dienstagabend haben bekannte Persönlichkeiten aus Sport, Kultur, Wissenschaft und Gesellschaft zusammen mit der Wochenzeitung (WOZ) ein Manifest lanciert.

SVP-Programm komme in die Verfassung

«Das Parteiprogramm der SVP wird in die Verfassung gemeisselt», heisst es dort. Die Autor*innen warnen in dem Text eindringlich vor den Folgen für das Land. Denn die SVP wolle «Gitterstäbe um die Schweiz erreichten». Würde die Initiative angenommen, käme es zum Bruch mit den Nachbarstaaten und der EU. Das Ende der Personenfreizügigkeit führe unweigerlich zur Aufkündigung der bilateralen Abkommen: «Die Schweiz fragil und allein in einer tobenden, unsicheren Welt.»

Zu den Erstunterzeichnenden des Manifests gehört auch Nati-Captain Lia Wälti. «Eine Schweiz, die Menschen ausschliesst und diese Vielfalt schwächt, ist nicht die Schweiz, für die ich einstehe», sagt die Juventus-Spielerin, die bei YB ihre ersten Schritte im Profifussball machte. Fussball lebe von Vielfalt, Austausch und internationalen Erfahrungen.

Das Manifest haben ausserdem zahlreiche erfolgreiche Schweizer Schriftsteller*innen unterzeichnet, darunter Martin Suter, Dorothee Elmiger und Nelio Biedermann. Auch die Band Züri West, David Constantin («Tschugger») und Carol Schuler («Tatort») schliessen sich an.

Aus der Wissenschaft sind etwa der Klimaforscher Reto Knutti (ETH) oder die Umwelthistorikerin Debjani Bhattacharyya (Uni Zürich) auf der Liste. Sie sagt, dass Nachhaltigkeit sehr wenig mit Bevölkerungszahlen zu tun habe. «Ökologische Belastungen basieren auf unserer Konsumgesellschaft.»

Die Wochenzeitung ist mit ihrer dezidiert linken Haltung nicht die einzige Zeitung, die sich gegen die Initiative ausspricht. Auch der Bundeshaus-Chef der «Neuen Zürcher Zeitung» positionierte sich in einem Meinungsartikel gegen die Initiative.

Keine Überschreitung vor 2050

Mit der Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» oder Nachhaltigkeitsinitiative versucht die SVP abermals, die Zuwanderung zu begrenzen. Gemäss Initiativtext darf die ständige Wohnbevölkerung zehn Millionen vor 2050 nicht überschreiten. Leben vor 2050 9,5 Millionen Menschen im Land, müssen Bundesrat und Parlament Massnahmen ergreifen, im Asylbereich und beim Familiennachzug. Vorläufig Aufgenommene dürfen keine Niederlassungsbewilligung mehr erhalten und nicht mehr eingebürgert werden.

Eidgenössische Volksinitiative

«Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 73a Nachhaltige Bevölkerungsentwicklung

1 Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz darf zehn Millionen Menschen vor dem Jahr 2050 nicht überschreiten. Ab 2050 kann der Bundesrat den Grenzwert jährlich durch Verordnung um den Geburtenüberschuss anpassen. Der Bund stellt sicher, dass der Grenzwert eingehalten wird.

2 Bund und Kantone treffen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen für eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung, insbesondere zum Schutz der Umwelt und im Interesse der dauerhaften Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen, der Gesundheitsversorgung und der schweizerischen Sozialversicherungen.

3 Die ständige Wohnbevölkerung umfasst alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz sowie alle ausländischen Staatsangehörigen mit einem Aufenthaltstitel für mindestens zwölf Monate oder mit einer Aufenthaltsdauer in der Schweiz von mindestens zwölf Monaten.

Art. 197 Ziff. 152 Übergangsbestimmungen zu Art. 73a

1 Überschreitet die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz vor dem Jahr 2050 neuneinhalb Millionen Menschen, so treffen der Bundesrat und die Bundesversammlung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen im Hinblick auf die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Artikel 73a Absatz 1, insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug. Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Ab dem Zeitpunkt der Überschreitung erhalten vorläufig Aufgenommene keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, kein Schweizer Bürgerrecht und kein anderweitiges Bleiberecht. Vorbehalten sind die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts. Der Bundesrat strebt ausserdem im Hinblick auf die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Artikel 73a Absatz 1 die Neuverhandlung bevölkerungswachstumstreibender internationaler Übereinkommen, seien sie rechtsverbindlich oder nicht, oder die Aushandlung von Ausnahme- oder Schutzklauseln an. Sehen Übereinkommen solche Klauseln vor, so ruft der Bundesrat sie an.

2 Überschreitet die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz den Grenzwert gemäss Artikel 73a Absatz 1, so treffen der Bundesrat und die Bundesversammlung alle ihnen zur Verfügung stehenden Massnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes. Absatz 1 gilt entsprechend. Jedoch sind internationale Übereinkommen im Sinn von Absatz 1 auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen, insbesondere der Globale Pakt vom 19. Dezember 2018 für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (UNO-Migrationspakt), falls die Schweiz diesen unterzeichnet hat. Ist der Grenzwert gemäss Artikel 73a Absatz 1 nach Ablauf von zwei Jahren seit seiner erstmaligen Überschreitung noch nicht wieder eingehalten und konnten bis dahin keine Ausnahme- oder Schutzklauseln ausgehandelt oder angerufen werden, mit denen die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Artikel 73a Absatz 1 erreicht wird, so ist auch das Abkommen vom 21. Juni 19993 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (Personenfreizügigkeitsabkommen) auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen.

3 Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung innerhalb eines Jahres nach Annahme von Artikel 73a durch Volk und Stände. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.

1 SR 101

2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

3 SR 0.142.112.681

Internationale Abkommen, die zu einem Wachstum der Bevölkerung führen, müsste die Schweiz mit Blick auf Ausnahme- oder Schutzklauseln neu aushandeln respektive bereits vorhandene Schutzklauseln anwenden. Ist die 10-Millionen-Grenze vor 2050 überschritten, muss der Bundesrat alles Machbare unternehmen, um wieder unter diese Limite zu kommen, und internationale Abkommen, die zu einem Bevölkerungswachstum führen, so rasch wie möglich kündigen. Bleibt die 10-Millionen-Grenze nach der ersten Überschreitung zwei Jahre lang überschritten, muss das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU gekündigt werden.

Mit Material der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.