Keine BewilligungWagen an Luzerner Fasnacht verkauft Alkohol – Strafbefehl
Lea Oetiker
22.11.2025
Die Fasnacht in Luzern zieht jedes Jahr tausende Menschen an.
Urs Flueeler/KEYSTONE/dpa
Ein Mitglied des Fasnachtswagens der Monkey’s in Luzern wurde 2025 per Strafbefehl verurteilt, weil er ohne Bewilligung Getränke verkauft hatte. Laut Vorschrift ist nur die kostenlose Abgabe ohne Preisnennung erlaubt.
Redaktion blue News
22.11.2025, 09:18
Lea Oetiker
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Die Luzerner Partygruppe Monkey’s wurde nach der Fasnacht 2025 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie ohne Bewilligung Getränke verkauft hatte.
Zwar dürfen Fasnachtsgruppen in Luzern kostenlos Getränke ausschenken, der Verkauf ist aber nur an bewilligten Ständen erlaubt.
Die Organisatoren räumen den Verstoss ein und wollen für die kommende Fasnacht eine legale Lösung finden.
Der Fasnachtswagen der Partyorganisation Monkey’s am Europaplatz in Luzern sorgt oft für Gesprächsstoff. Der Luzerner Regierungsrat bestätigte kürzlich, dass die Monkey’s keine Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raums zahlen müssen – wie andere Fasnachtsgruppen auch. Bei Kontrollen während der Fasnacht 2024 wurde kein illegaler Ausschank festgestellt. Für 2025 zeigt sich jedoch ein anderes Bild.
Ein Strafbefehl, der der «Luzerner Zeitung» vorliegt, zeigt: Ein Mitglied der Monkey’s wurde wegen Getränkeausschanks ohne Bewilligung während der Fasnacht 2025 vom 27. Februar bis 4. März verurteilt. Die Geldstrafe beträgt mehrere hundert Franken.
Während der fünften Jahreszeit herrscht in der Luzerner Innenstadt reges Treiben: Fasnachtswagen schütten Getränke aus, dürfen diese aber nicht verkaufen. Um das Verkaufsverbot elegant zu umgehen, greifen Gruppen häufig auf Gönnerschaften zurück, mit deren Geld die aufwendigen Sujets finanziert werden.
Verkauf von Alkohol ohne Bewilligung verboten
Wie oft es in den letzten Jahren zu ähnlichen Strafbefehlen kam, ist unklar. Die Polizei in Luzern führt zwar deliktsbezogene Statistiken, differenzierte Auswertungen zu einzelnen Anlässen gibt es jedoch nicht, wie die Zeitung weiter schreibt.
Zum aktuellen Fall kann die Polizei keine Details nennen, da dieser abgeschlossen und an die Staatsanwaltschaft übergeben wurde. Sprecher Yanik Probst erklärt der «Luzerner Zeitung» jedoch, dass der Verkauf von Alkohol und Lebensmitteln ohne Bewilligung grundsätzlich nicht erlaubt sei. Die kostenlose Abgabe von Getränken sei hingegen zulässig, solange weder aktiv noch passiv zu einer Zahlung aufgefordert werde – also weder mit Preislisten, Spendenkässeli noch elektronischen Zahlungsmöglichkeiten.
Eine offizielle Genehmigung für den Verkauf von Getränken auf öffentlichem Grund während der Fasnacht erhalten in Luzern nur kommerzielle Verkaufsstände an bestimmten Plätzen wie dem Schwanenplatz, erklärt Stefan Geisseler, Co-Leiter Stadtraum und Veranstaltungen der Stadt, der «Luzerner Zeitung». Die Koordination liegt beim Verein Gwärb Lozärn, und die Polizei überwacht die Einhaltung der Regeln.
«Wir suchen nach einer Lösung»
Nach Informationen dürfte der Strafbefehl gegen die Monkey’s auch darauf beruhen, dass die Gruppe Getränkepreise nannte. Mitorganisator Andrea Martellotta räumt gegenüber der Zeitung ein, dass man die Regeln eigentlich kenne. Dennoch stecke man in einem Dilemma: Einerseits erteile die Stadt keine Verkaufsbewilligung für den Europaplatz, andererseits habe man Kosten etwa für Security zu tragen.
Wie es an der Fasnacht 2026 weitergeht, ist noch offen. «Wir suchen nach einer Lösung, denn viele Leute freuen sich wieder auf unseren Wagen», so Martellotta.