Kommerzielle Lasergames im Wald Walliser Regierungsrat erlaubt Firma Nutzung fremder Grundstücke – ohne Einwilligung

Sven Ziegler

24.4.2025

Der Streit um Wälder im Kanton Wallis ist entbrannt. (Archivbild)
Der Streit um Wälder im Kanton Wallis ist entbrannt. (Archivbild)
sda

Ohne Rücksprache mit den Eigentümern hat der Kanton Wallis einer Firma erlaubt, Lasergame-Events in den Wäldern des Unterwallis zu veranstalten. Nun liegt der Fall erneut beim Staatsrat. 

Sven Ziegler

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  • Der Kanton Wallis genehmigt Lasergame-Veranstaltungen ohne Einwilligung der Waldbesitzer.
  • Burgergemeinden und Umweltschützer kritisieren die Entscheidung als gesetzeswidrig und gefährlich.
  • Eine Rekurswelle ist im Gang – der Staatsrat muss den Fall intern neu beurteilen.

Im Wallis hat ein Entscheid des SVP-Staatsrats Franz Ruppen für einen Polit-Eklat gesorgt. Wie die Zeitung «Le Nouvelliste» berichtet, darf die Firma Irtag GmbH ab sofort in sämtlichen Wäldern des Unterwallis Lasergame-Events organisieren – ohne Einwilligung der Eigentümer.

Die Genehmigung gilt für zwei Jahre und ist nicht an spezifische Auflagen gebunden. Das stösst vielen Parteien sauer auf, wie die Zeitung schreibt. 

«Das ist, als würde mir der Kanton erlauben, in Ihrem Garten ein Fest zu veranstalten – ohne Ihre Zustimmung, ohne aufzuräumen und ohne Entschädigung», sagt Eric Baldini, Generalsekretär des Verbands der Walliser Burgergemeinden, gegenüber dem «Walliser Boten».

Der Verband besitzt rund 86 Prozent der 120'000 Hektar Wald im Kanton. Dennoch wurden sie nicht konsultiert, bevor das Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt die Bewilligung erteilte.

Klare Regeln abgeschwächt

Noch im Sommer 2024 hatte die zuständige Dienststelle klare Regeln formuliert: nur 18 definierte Standorte, Zustimmung der Waldeigentümer, Rücksicht auf Schutzgebiete. Doch nachdem Irtag Einspruch eingelegt hatte, wurde der Entscheid vom Departement selbst stark abgeschwächt – zum Entsetzen von Gemeinden, Umweltverbänden und Waldbesitzern.

«Es ist schockierend, dass eine kommerzielle Aktivität ohne Einverständnis der Eigentümer genehmigt wird», sagt Christina Giesch, Direktorin des Verbands Walliser Wald. Laut Waldgesetz sei der freie Zugang zum Wald zwar erlaubt – nicht aber gewerblich organisierte Events ohne Einwilligung.

Auch WWF und Pro Natura verurteilen die Genehmigung. Marie-Thérèse Sangra vom WWF kritisiert: «Der Wald ist kein Spielplatz, sondern Lebensraum für Tiere und Pflanzen.» Für sie ist der Entscheid ein «schockierender Rückschritt».

Fall liegt nun beim Staatsrat

Dass Staatsrat Franz Ruppen eine strengere Regelung seiner eigenen Dienststelle übergeht, sorgt für zusätzliche Empörung. Für viele ist dies ein gefährlicher Präzedenzfall. Jérémy Savioz von Pro Natura Wallis warnt: «Die Bewilligung ignoriert Schutzgebiete und ist zeitlich wie räumlich unbeschränkt – das ist verantwortungslos.»

Christophe Bruchez, Geschäftsführer der Irtag GmbH, verteidigt die Aktivitäten seines Unternehmens: «Unsere Events sind klein, maximal zehn Kinder, keine Nachtspiele, nahe bei Siedlungen.» Allerdings wirbt die Website des Unternehmens mit Events für bis zu 110 Teilnehmende, inklusive Apéro und Raclette im Wald.

Rund 30 Gemeinden, Burgergemeinden und Verbände haben Rekurs eingereicht. Der Fall liegt nun erneut beim Walliser Staatsrat.


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