Gesetzlich verpflichtetWann gibt die Zürcher Polizei die Nationalität eines Täters an – und wann nicht?
Stefan Michel
11.5.2026
Bei Gewaltdelikten geben die Zürcher Polizeikorps die Nationalität der Involvierte bekannt. Bei anderen Straftaten sieht es anderes aus.
Bild:Keystone
Mal wird die Nationalität eines Rasers prominent erwähnt, mal fehlt sie trotz mutmasslicher Straftat komplett: Die Zürcher Polizeikorps kommunizieren Herkunftsangaben nicht konsequent.
Stefan Michel
11.05.2026, 04:30
Stefan Michel
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Im Kanton Zürich müssen Polizeikorps seit 2021 unter bestimmten Bedingungen die Nationalität von Tatverdächtigen nennen.
Laut Polizei werden Nationalitäten bei schweren Straftaten oder Raserdelikten veröffentlicht.
Mehrere Beispiele zeigen jedoch, dass die Regeln unterschiedlich angewendet oder Angaben teils vergessen werden.
Der Fall zweier Frontalkollisionen in Birmensdorf verdeutlicht dies: Beim britischen Ferrari-Fahrer mit Raserdelikt wurde die Herkunft genannt, beim anderen Unfallverursacher nicht.
Am gleichen Tag ereigneten sich in Birmensdorf ZH zwei schwere Verkehrsunfälle – in beiden Fällen Frontalkollisionen zwischen zwei Personenwagen.
Die Karambolagen ereigneten sich zu unterschiedlichen Zeiten, an verschiedenen Orten und haben nichts miteinander zu tun. Auffällig ist, dass in der einen Polizeimeldung die Nationalität des mutmasslichen Unfallverursachers angegeben wird – er ist Brite –, in der anderen nicht.
Die Nationalität von Straftäter*innen und von Verkehrssünder*innen bewegt Menschen – besonders solche, die der Zuwanderung in die Schweiz kritisch gegenüberstehen. Seit 2021 sind die Polizeikorps im Kanton Zürich gesetzlich dazu verpflichtet, die Staatsangehörigkeiten von Personen in ihren Medienmitteilungen unter gewissen Bedingungen zu nennen.
Das Polizeigesetz hält dazu fest: «Informiert sie die Bevölkerung, gibt sie das Alter, das Geschlecht und die Staatsangehörigkeit der Täterinnen und Täter, Tatverdächtigen und Opfer bekannt, sofern keine Gründe des Persönlichkeitsschutzes dagegen sprechen oder die Gefahr besteht, dass die Personen identifiziert werden können.»
Darum nennt die Stapo Zürich die Nationalität nicht immer
Wie die Zuständigen dies in der Praxis handhaben, erklärt Kenneth Jones blue News: «Bei Straftaten werden die Nationalitäten der Beteiligten in der Regel genannt, bei Verkehrsdelikten nur bei groben Verstössen oder bei grossem öffentlichen Interesse – wie zum Beispiel bei Rasern.»
Ähnlich äussert sich die Stadtpolizei gegenüber blue News. «Bei Straftaten geben wir die Nationalität an, sofern nicht der Persönlichkeitsschutz höher zu gewichten ist. Unter Umständen geben wir die Nationalität aber auf Anfrage von Medien heraus», erklärt Sprecher Marc Surber.
In der Stadt Zürich wird die Regel ziemlich konsequent angewendet, wie die Durchsicht der Medienmittelungen seit Jahresbeginn zeigt. Einzig nach Ausschreitungen, einmal an der unbewilligten Demonstration am 1. Mai, einmal nach einer illegalen Party hat die Stapo die Nationalitäten der Verdächtigen für sich behalten. Ebenso nach dem Brand in einer Kita in Altstetten – hier zum Schutz der Persönlichkeit der unter Verdacht festgenommenen Mitarbeiterin, wie Surber bestätigt.
Bei den beiden anderen Vorfällen hätten die Herkunftsländer der Festgenommenen angegeben werden müssen, räumt der Polizeisprecher ein. Am 1. Mai habe diese zum Zeitpunkt der Mitteilung noch nicht festgestanden, die Beamten seien noch mit der Identifizierung der Verdächtigen beschäftigt gewesen. Beim Flaschenwerfer nach der illegalen Party sei die Nationalität beim Verfassen des Communiqués vergessen worden.
Öfter setzt sich die Kantonspolizei über ihre eigenen Regeln hinweg. So wird ein Chef, der 25 Personen ohne Bewilligung am 1. Mai hat arbeiten lassen, zwar angezeigt, seine Staatsangehörigkeit aber nicht genannt.
Dass sich die Person aufgrund ihrer Nationalität identifizieren lässt, scheint wenig wahrscheinlich, da weder der Name der Firma, noch das Gewerbe genannt werden und auch lediglich der Bezirk Bülach als Ort in der Mitteilung erscheint.
Die Schwelle zur Nationalitätsnennung lässt sich aus einer Mitteilung zu einer mobilen Tempokontrolle mit mehreren Überführten herauslesen: Nur der Raser, der mit 145 km/h statt der erlaubten 80 km/h unterwegs war, wird als Schweizer bezeichnet.
Die Frau und der Mann, die ihren Führerausweis ebenfalls sofort abgeben mussten, blieben mit Geschwindigkeiten zwischen 108 km/h und 125 km/h unter der Rasergrenze. Diese liegt auf Strassen mit Höchstgeschwindigkeit 80 km/h bei 140 km/h.
Offenbar auch nicht schlimm genug für die Angabe der Staatsangehörigkeit war der mehrfach aufheulende Motor eines Auto-Posers in Winterthur. Die Stadtpolizei hat ihn wegen Verursachens unnötigen Lärms angezeigt.
Ohne Nationalität kommt auch ihre Mitteilung aus, wonach sie in mehreren «Spezialgewerben» Verstösse festgestellt und angezeigt habe. Gemeint sind «Clubs, Barbershops und Verkaufsgeschäfte». Ein Geschäft fungierte als Restaurant, ohne die nötige Bewilligung zu besitzen, ein anderes beschäftigte Personen ohne Arbeitsbewilligung und ein weiteres rechnete keine Mehrwertsteuer ab.
Und selbst das Ausheben eines illegalen Poker-Lokals in Glattbrugg ZH, in dem die Polizeibeamt*innen unter anderem Bargeld im Wert von über 60'000 Franken konfiszierten, hatte keine Nennung von Nationalitäten zur Folge. Gegen die als verantwortlich identifizierte Person eröffnete die Eidgenössische Spielbankenkommission ein Strafverfahren. Sie hat die Medienmitteilung gemeinsam mit der Kapo Zürich veröffentlicht.
Anders ist es den sieben Serb*innen ergangen, die im März 2026 in einem Restaurant in Dübendorf dabei erwischt wurden, wie sie ohne Arbeitsbewilligung in der Schweiz an ihren Laptops Immobiliengeschäfte betrieben. Auch die zwei Männer, die am gleichen Tag bei illegalen Goldgeschäften erwischt wurden, erscheinen in der Polizeimeldung mit ihrem Herkunftsland Deutschland.
Auf alle diese Meldungen angesprochen erklärt die Kantonspolizei, sie äussere sich nicht zu einzelnen Fällen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Zürcher Kapo sowie die Stadtpolizeien Zürich und Winterthur Nationalitäten besonders bei Straftaten wie Körperverletzung, Raub und Diebstahl angeben. Im Strassenverkehr braucht es den Verdacht auf ein Raserdelikt, damit die Staatsangehörigkeit in die Meldung kommt.
Zudem kann es vorkommen, dass die Polizei die Nationalitäten nicht nennt, weil diese zum Zeitpunkt der öffentlichen Kommunikation noch nicht festgestellt sind.
Im Fall des Briten, der in Birmensdorf ZH mit seinem 830-PS-Ferrari eine Frontalkollision verursacht hat und eines Raserdelikts verdächtigt wird, stand seine Staatsangehörigkeit am Folgetag in der ergänzten Polizeimeldung.
Der andere Lenker, der am selben Tag in derselben Gemeinde auf der Gegenfahrbahn ein korrekt fahrendes Auto rammte, war offenbar zu wenig schnell unterwegs, als dass seine Nationalität zu nennen gewesen wäre.
Da ist dann schon eher sein Alter von 69 Jahren ein Thema. Dieses findet sich in den polizeilichen Unfallmeldungen aus dem Kanton Zürich ausnahmslos.