Kein Strafverfahren wegen «Troll» Die Justiz verschont oft Schweizer Politiker – das steckt dahinter

Petar Marjanović, Bern

24.11.2025

Der FDP-Nationalrat Simon Michel gerät nicht ins Visier der Justiz.
Der FDP-Nationalrat Simon Michel gerät nicht ins Visier der Justiz.
KEYSTONE

Ein FDP-Nationalrat bleibt trotz Strafanzeige unbehelligt. Grund ist die parlamentarische Immunität. Sie bestimmt, dass nicht die Justiz, sondern das Parlament über Ermittlungen gegen eigene Mitglieder entscheidet.

Petar Marjanović, Bern

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Der Solothurner FDP-Nationalrat Simon Michel gerät trotz Strafanzeige vorerst nicht ins Visier der Justiz – seine Parlamentskollegen haben die Aufhebung seiner Immunität abgelehnt.
  • In der Schweiz entscheidet bei Verdachtsfällen nicht die Justiz, sondern das Parlament selbst, ob gegen Politiker*innen ermittelt werden darf.
  • Der historische Schutz soll politische Strafverfolgung verhindern, sorgt heute aber regelmässig für Kritik und offene Fragen.

Anfang November sorgte der Solothurner FDP-Nationalrat Simon Michel mit einem Beitrag in den sozialen Medien für Aufmerksamkeit. Er erklärte, gegen ihn sei wegen Ehrverletzung eine Strafanzeige eingegangen. Die Immunitätskommission werde nun «wie üblich» prüfen, wie weiter vorzugehen sei. «Das ist ein normaler Prozess», hielt er fest.

Was Michel nicht erwähnte: Trotz Strafanzeige entscheidet bei diesem «normalen Prozess» nicht die Staatsanwaltschaft, ob die Justiz tätig wird. Zuständig sind seine Kolleginnen und Kollegen im Parlament – darunter eine Parteifreundin, vier Nationalräte der SVP, zwei der SP sowie je ein Mitglied der Mitte und der Grünen.

Politiker geniessen strafrechtliche Immunität

Der Grund liegt in der sogenannten strafrechtlichen Immunität. Sie bestimmt, dass gegen Mitglieder von National- und Ständerat nur ermittelt werden darf, wenn die parlamentarische Immunität aufgehoben wird.

Die Nationalratskommission entschied heute, Michels Immunität nicht aufzuheben. Damit bleibt der Solothurner Politiker vor einem Strafverfahren geschützt, nachdem er eine Person als «Troll» bezeichnet hatte. Der Entscheid fiel während einer rund 90-minütiger Sitzung. Wird der Entscheid auch im Ständerat bestätigt, so stellt die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit komplett ein.

Unabhängig davon, ob «Troll» eine Beschimpfung ist oder nicht, bleibt die Frage: Wieso werden unsere Volksvertreter*innen vor Strafermittlungen geschützt?

Die Immunitätskommission prüfte am Montagmorgen die Immunitätsaufhebung.
Die Immunitätskommission prüfte am Montagmorgen die Immunitätsaufhebung.
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Briten und Franzosen sind schuld

Die Idee der parlamentarischen Immunität geht ins 18. Jahrhundert zurück. In England und Frankreich sollten Parlamentarier*innen vor politisch motivierter Strafverfolgung durch die Regierung geschützt werden. Die Helvetische Republik übernahm die Regel 1798: Wer Gesetze erarbeitet, soll nicht durch Strafuntersuchungen an seiner Arbeit gehindert werden.

Später wurde daraus eine Immunitätsregel mit zwei unterschiedlichen Stufen. Einerseits wurde die «absolute Immunität» definiert: Wer im Parlament etwas Verbotenes sagt oder macht, bleibt von der Ermittlung geschützt. Bei der «relative Immunität» bleiben Straftaten geschützt, die im Zusammenhang mit ihrem Amt stehen. 

Auch in der Schweiz geht es bis heute darum, die Funktionsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen und zu verhindern, dass Strafverfahren zu politischen Zwecken missbraucht werden.

Parlamentarier können nicht auf Immunität verzichten

Wesentlich ist: Parlamentarier können nicht freiwillig auf ihre Immunität verzichten – selbst wenn sie dies wollen, wie es im Jahr 2022 der damalige SVP-Nationalrat Roger Köppel es versuchte. Denn die Immunität schützt nicht die Person, sondern das Amt und damit das öffentliche Interesse.

Stattdessen prüft die Immunitätskommission bei jedem neuen Fall, ob die Immunität aufgehoben werden soll. Den Entscheid fällen National- und Ständeräte selbst – auch dann, wenn es um Parteikollegen geht.

Kontrovers bleibt hingegen, was genau als «amtliche Tätigkeit» gilt. Unbestritten ist, dass Meinungsäusserungs- und Amtsdelikte darunterfallen. Eine Immunitätsexpertin geht jedoch davon aus, dass sogar Verkehrsdelikte erfasst sein könnten. Rast ein Nationalrat auf dem Weg zu einer Sitzung, könnte dies also unter den Schutz fallen. Im Einzelfall entscheidet aber die Kommission.

Diese Nationalräte entscheiden über die Immunität ihrer Kollegen

Portrait von Pierre-André Page
Pierre-André Page
SVP
Portrait von de Courten Thomas
Thomas de Courten
SVP
Portrait von de Quattro Jacqueline
Jacqueline de Quattro
FDP
Portrait von Grüter Franz
Franz Grüter
SVP
Portrait von Meyer Mattea
Mattea Meyer
SP
Portrait von Pfister Gerhard
Gerhard Pfister
Die Mitte
Portrait von Trede Aline
Aline Trede
Grüne
Portrait von Tschopp Jean
Jean Tschopp
SP
Portrait von Mauro Tuena
Mauro Tuena
SVP

Simon Michel sagt gegenüber blue News: «Die Kommission hat meine Äusserung im Kontext einer politischen Debatte auf Social Media beurteilt und ist zum Schluss gekommen, dass keine Aufhebung der Immunität angezeigt ist. Darüber bin ich froh. Die freie politische Meinungsäusserung ist ein zentraler Bestandteil einer lebendigen Demokratie – gerade auch in kontroversen Debatten.»


Kein Immunitätsschutz für SVP-Nationalrat Glarner nach Tweet

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