Neongrüner Fluss Welche Konsequenzen drohen Aktivisten für ihre PR-Stunts?

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11.9.2019

Die grün eingefärbte Limmat fliesst am Dienstag durch Zürich.
Die grün eingefärbte Limmat fliesst am Dienstag durch Zürich.
Bild: Keystone

Neongrüne Flüsse, blutrotes Brunnenwasser, gar ein Hausbrand: Aktivisten überschreiten teils massiv die Grenze des Legalen, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Die Urheber zu fassen, ist nicht einfach.

Plötzlich grün statt blau: Am Dienstagsmittag staunten Zürcher nicht schlecht, als sich die Limmat plötzlich verfärbt präsentierte. Der Grund: Die Umweltaktivisten von Extinction Rebellion färbten das Wasser mit Uranin, einem Farbstoff, der nach heutigen Erkenntnissen für die Umwelt schadlos ist. Sie wollten damit auf den drohenden Kollaps des Ökosystems aufmerksam machen. Das teilten sie auf Facebook mit.

Welche Konsequenzen hat die Aktion für die Aktivisten? «Beim Farbanschlag in der Limmat kommt es darauf an, ob dieser strafrechtlich relevant ist», sagt Marco Cortesi, Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich. «Gefährdet er etwa Mensch und Tier, machen wir eine Anzeige zuhanden der Staatsanwaltschaft.» Diese geht dem Fall dann nach.



Bekennerschreiben allein reicht nicht

Wurde das Gewässer nicht verschmutzt, prüft die Polizei, ob für die Kosten dieser Abklärung die Täter aufkommen müssen. Das Problem hierbei: «Ein allgemein formuliertes Bekennerschreiben reicht nicht aus, um die Urheberschaft ausfindig machen zu können. Wir brauchen jemanden, den wir zur Verantwortung ziehen können», sagt Cortesi.

Die Zürcher Stapo habe zwar eine Person mit einer Busse von 80 Franken belegt – wegen unerlaubten Schwimmens. «Da die Person aber versicherte, sie sei zufällig zur gleichen Zeit in der Limmat geschwommen, habe mit dem Farbanschlag aber nichts zu tun, hatte dies für sie keine weiteren Folgen.» Dies, obwohl die Gruppe auf Facebook mitgeteilt hat: «Rebels liessen sich mitten in der Stadt Zürich (…) wie Leichen flussabwärts treiben.» So heisst es denn auch bei der Polizei: «Manchmal werden solche Verfahren mangels Beweisen eingestellt.»

Anderer Standort, gleicher Vorfall: Im Dezember 2018 ist die Aare in Bern plötzlich knallgrün. Mitglieder der Jungen Grünliberalen haben Uranin in den Fluss gekippt. Ihr Ziel: Auf die Explosionsgefahr des Munitionslagers in Mitholz BE aufmerksam zu machen. Laut Kantonspolizei Bern sind die Ermittlungen abgeschlossen, der Fall an die Staatsanwaltschaft rapportiert. Dort wiederum sagt man «Bluewin», dass ein Strafbefehl erteilt wurde. Das heisst: Eine Täterschaft wurde ausfindig gemacht und bestraft.

Brand-Anschlag auf Vasella-Anwesen

Nicht immer sind Aktionen von Aktivisten harmlos. In Erinnerung geblieben ist etwa der Brand-Anschlag auf die Jagdhütte von Ex-Novartis-Chef Daniel Vasella in der Tiroler Gemeinde Bach im Sommer 2009. Jedoch hatte die Polizei keinen Erfolg: «Es gab damals keine konkreten Verdächtigen und es ist auch in weiterer Folge nicht gelungen, den oder die Brandstifter zu ermitteln», sagt ein Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck zu «Bluewin».

Die Strafbarkeit des Verbrechens der Brandstiftung verjähre nach zehn Jahren. «Das Verfahren ist 'abgebrochen'. Das heisst, dass es keine konkreten Ermittlungsansätze mehr gibt und daher auch nicht mehr aktiv ermittelt wird.» Medienberichten zufolge sollen damals militante Tierschützer in Verdacht gestanden haben.

Blutrotes Brunnenwasser

Ein beliebtes Mittel: Das Wasser in Brunnen blutrot einfärben. Im Oktober 2007 taten das Aktivisten etwa beim berühmten Fontana di Trevi in Rom – laut Bekennerschreiben, um gegen den finanziellen Aufwand für das Filmfest in Rom aufmerksam zu machen. Doch auch in der Schweiz gab es solche Vorfälle, im Oktober 2016 etwa bei gleich 13 Brunnen in der Stadt Zürich. Das feministische Kollektiv Aktivistin.ch protestierte damit gegen Steuern auf Tampons.

Und erst letzten Monat sprudelte in einem Brunnen im zürcherischen Uster das Wasser rot. Zudem war jener Brunnen bereits einmal giftgrün gefärbt und glich ein anderes Mal einem Schaumbad. Bei der Stadtpolizei Uster heisst es dazu auf Nachfrage: «Die bisher durchgeführten Ermittlungen führten zu keinen konkreten Hinweisen zu einer Täterschaft.» Man habe dazu in den Sozialen Medien einen öffentlichen Zeugenaufruf getätigt.

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