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Tausende sind an Abstimmungen und Wahlen im Einsatz, um Stimmen zu zählen. Nur Stimmberechtigte dürfen dabei mitwirken.
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Viermal im Jahr dürfen die Schweizer*innen ihre Stimme zu politischen Geschäften abgeben. Was mit den Zetteln in den Auszählungszentren geschieht, ist öffentlich. Trotzdem kennen nur wenige die Details.
Abstimmungen sind so etwas wie der Herzmuskel der Schweizer Demokratie. Viermal pro Jahr sind die Stimmberechtigten aufgerufen, ihre Meinung zu aktuellen politischen Geschäften abzugeben – reduziert auf ein Ja oder Nein. Doch was passiert eigentlich, nachdem die Stimmzettel in der Urne oder bei brieflicher Abgabe im Post-Briefkasten gelandet sind?
Die Zürcher Stadtkanzlei hält fest, dass jeder Kanton seine eigenen gesetzlichen Grundlagen dazu habe, wie Stimmzettel ausgezählt werden. Die Informationen in dieser Übersicht stammen aus Zürich. Sollte das in deinem Kanton ganz anders ablaufen, freuen wir uns auf deinen Input.

Alt und jung – aber alle volljährig: Beim Stimmenzählen kommt die Schweiz zusammen.
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In Zürich gibt es neun Kreiswahlbüros, die je von vier gewählten Vorstandsmitgliedern geleitet werden. Diese überwachen die Sortier- und Zählprozesse und sind für strittige Fragen zuständig, etwa ob ein Wahlzettel als gültige Stimme gezählt werden darf oder nicht.
In kleineren Gemeinden arbeiten Angestellte der Gemeindeverwaltung mit. In Zürich überwachen das Zentralwahlbüro, dem der Stadtpräsident vorsteht, sowie die Stadtkanzlei die Kreiswahlbüros den Vorgang.
Hunderte, bei Abstimmungen mit vielen Vorlagen auch einmal über 1000 Personen, sind als Stimmenzähler*innen im Einsatz. Es sind Stimmberechtigte, die sich freiwillig gemeldet haben oder zu diesem Dienst aufgeboten worden sind.
Ein Stundenlohn von 30 bis 40 Franken ist manchen ein willkommener Zustupf, andere schätzen den Kontakt mit Menschen, die sie sonst nicht treffen würden, oder tun es aus Pflichtgefühl für die Schweizer Demokratie.
Die brieflichen Stimmen werden in der Regel am Samstag gezählt. Am Sonntag haben die Wahlbüros mit den Zetteln aus den Urnen genug zu tun. Bei hoher Stimmbeteiligung kommt es aber vor, dass auch am Sonntag noch Briefstimmen gezählt werden.
Als Erstes prüfen die Stimmenzähler*innen, ob der Stimmrechtsausweis unterschrieben ist, ob die Unterlagen aus dem richtigen Wahlkreis stammen und ob die Anzahl Stimmrechtsausweise mit der Anzahl der Couverts zur Wahrung des Stimmgeheimnisses übereinstimmt.
Mitglieder des gleichen Haushalts können ihre Stimmen gemeinsam abgeben. Sind Ausweise und Stimmunterlagen in unterschiedlicher Zahl im Umschlag, kommen je nach Konstellation verschiedene Regeln zur Anwendung, die der Kanton Zürich auf einem Merkblatt erklärt.
Auch ob die Stimmzettel in dem vorgesehenen Umschlag zur Wahrung des Stimmgeheimnisses stecken, wird kontrolliert. Ist dies nicht der Fall, werde der ganze Umschlag an die Personen weitergereicht, die sich um die kritischen Fälle kümmern. Das erzählt eine Person, die schon an vielen Auszählungen mitgewirkt hat.
Erst wenn klar ist, dass in einem Couvert alles korrekt vorhanden ist, beginnt das Sortieren der verschiedenen Papiere.
Die Urnen kommen von den Stimmlokalen in die meist in unmittelbarer Nähe gelegenen Wahlbüros, wo gezählt wird. Das Hinübertragen und Ausleeren geschieht in Anwesenheit von mindestens zwei Personen.
Wer seine Stimme an der Urne abgibt, durchläuft dabei auch gleich die Gültigkeitsprüfung – ohne unterschriebenen Stimmrechtsausweis nehmen die Urnen-Betreuer*innen die Stimmzettel nicht entgegen.
Zwar sehen sie nicht, falls die oder der Stimmberechtigte etwas anderes als Ja oder Nein in das Feld geschrieben hat – was die Stimme ungültig macht. Aber die Zettel kommen in jedem Fall bis zu den Zähler*innen.
Wie bereits erwähnt: Nie ist eine Person mit einer Urne, einem eingegangenen Brief mit Stimmunterlagen und schliesslich mit Stimmzetteln allein. Immer sind mindestens vier Augen darauf gerichtet.

Gut sortiert ist halb gezählt: Zuerst nach Vorlage, dann nach Ja, Nein, leer und ungültig.
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Bevor das Zählen beginnt, sortieren die Menschen im Wahlbüro die Unterlagen. Jede Vorlage kommt auf einen eigenen Stapel. Die Tischaufsicht nimmt die Stapel mit und bringt sie zu einem zentralen Tisch.
Noch sind Ja-, Nein-, leere und ungültige Stimmen gemischt. Im nächsten Schritt werden diese separiert. Auch diese Stapel werden weitertransportiert.
Im dritten Schritt erhalten die einzelnen Zähler*innen entweder Ja-, Nein-, leere oder ungültige Stimmen, zählen diese und bündeln sie zu Hunderterpaketen.
Jedes Hunderterbündel wird von einer anderen Person, oft an einem anderen Tisch, nachgezählt. Die Kontrolle erfolgt zudem mit mechanischen Zählmaschinen.
Nachdem kein Zweifel mehr besteht, dass sich in jedem Ja-Hunderterbündel tatsächlich hundert gültige Stimmzettel befinden, auf denen Ja steht, werden die Bündel gezählt.
Der ganze Zählprozess ist also bis ins Detail fragmentiert. So werden Fehler früher erkannt und auch Betrug ist, wenn überhaupt, nur in kleinem Mass möglich.
Am Ende geben mehrere Personen gemeinsam das Resultat ihres Wahlkreises gemeinsam auf einer digitalen Oberfläche ein und übermitteln es so an das städtische Zentralwahlbüro.
Die Stadtkanzlei fügt an, dass Schlussresultate jeweils einer Plausibilitätskontrolle unterzogen würden. Weicht ein Resultat stark vom langjährigen Trend ab, ist das ein Grund, nachzukontrollieren, ob beim Zählen alles korrekt abgelaufen ist.

Erst wenn nur noch gleichlautende Stimmen zur gleichen Vorlage beieinander sind, beginnt das Zählen.
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Sind die Zählung abgeschlossen und die Resultate übermittelt, versiegeln die Zuständigen die Stimmzettel. Sie bleiben bis zum Ablauf der 30-tägigen Rekursfrist einer Abstimmung aufbewahrt. Danach werden sie kontrolliert vernichtet. Auch hier unter Wahrung des Vier-Augen-Prinzips.
Neun Gemeinden im Kanton Zürich setzen am 14. Juni 2026 zum ersten Mal das elektronische Zählen von Stimmzetteln ein, das E-Counting. Nicht zu verwechseln mit dem E-Voting, wo Bürger*innen schon ihre Stimme digital abgeben.
Beim elektronischen Zählen scannen die Stimmenzähler*innen die eingegangenen Zettel, eine Software übernimmt das Zählen. Dafür sind aber andere Unterlagen nötig – statt des Felds, in das Ja oder Nein zu schreiben ist, gibt es ein Kästchen für Ja und eines für Nein. Eines von beiden ist anzukreuzen.
Der Kanton Zürich ist damit kein Vorreiter. Schweizweit setzen bereits über hundert Gemeinden auf E-Counting, wie die Direktion der Justiz und des Innern in ihrer Medienmitteilung erklärt. Die Stadt Zürich hat keine konkreten Pläne, das elektronische Zählen zu testen.
Der Bundesrat hat E-Counting für Abstimmungen bereits 2018 genehmigt – nicht aber für Wahlen. Diese müssen weiterhin analog ausgezählt werden.
Das Stimmenzählen ist bis ins Detail geregelt und kontrolliert. Aber es ist auch öffentlich, denn die Demokratie funktioniert nur, wenn die Bürger*innen eines Landes überzeugt sind, dass ihre Stimme zählt.
Deshalb gehört zum Stimmrecht auch das Recht, das Zählen zu beobachten. Der Kanton Zürich schreibt in seinem Gesetz über die politischen Rechte, dass dabei aber die Arbeit des Wahlbüros nicht behindert werden dürfe.
Wer das Stimmenzählen mitverfolgen will, kann ohne Voranmeldung ein Wahlbüro aufsuchen, muss sich dort jedoch als volljährige*r Schweizer Bürger*in ausweisen.