Parlaments-Beschluss Weitere Untersuchungen im Erpressungsfall Berset

SDA/gbi

25.10.2021

Eine Frau versuchte, Bundesrat Alain Berset zu erpressen. 
Eine Frau versuchte, Bundesrat Alain Berset zu erpressen. 
Bild: Keystone/Anthony Anex.

Im Fall der versuchten Erpressung von Bundesrat Alain Berset werden der Einsatz einer Polizei-Sondereinheit und weitere Vorwürfe des missbräuchlichen Einsatzes von Bundesmitteln überprüft. 

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Der Erpressungsversuch gegen Bundesrat Alain Berset hat ein weiteres politisches Nachspiel. Die Geschäftsprüfungskommissionen haben entschieden, die Verhältnismässigkeit des Einsatzes einer Sonder-Polizeieinheit und den Vorwurf des Missbrauchs von Steuergeldern zu prüfen.

Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat (GPK-N/S) haben weitere Abklärungen im Fall der versuchten Erpressung von Bundesrat Berset beschlossen, wie sie am Montag mitteilten.



«Nachdem neue Informationen bekannt wurden, wurde entschieden, dass verschiedene Subkommissionen sich der offenen Fragen annehmen sollen», sagte Mitte-Ständerat Daniel Fässler (AI), Mitglieder der GPK-S, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Keine Vorverurteilung

«Dabei geht es um den Einsatz der Sondereinheit ‹Tigris› einerseits und den Einsatz von persönlichen Mitarbeitern des Bundesrats sowie von Fahrzeugen des Bundes andererseits.» Der Entscheid, diese Fragen zu beleuchten, habe jedoch «nicht den Charakter einer Vorverurteilung».

Ein fixer Zeitplan, wann die Ergebnisse vorliegen sollen, sei nicht erstellt worden. «Dies hat auch damit zu tun, dass man nicht weiss, was an Themen vielleicht noch zusätzlich auf den Tisch kommt», erklärte Fässler. «Aber der Wille ist da, möglichst bald mit einem Bericht Klarheit zu schaffen.»

Mit welchem Stimmenverhältnis der Entscheid fiel, werde nicht bekannt gegeben, sagte Fässler weiter.

Vorwürfe zu «Tigris»

Subkommissionen der GPKs sind bereits daran, in Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) zu prüfen, ob das abgeschlossene Strafverfahren gegen die Frau, welche Bundesrat Berset im Jahr 2019 zu erpressen versuchte, den üblichen Standards entsprochen hat oder ob allenfalls wegen der Prominenz des Opfers unangemessen vorgegangen wurde.

Zusätzlich haben die GPKs nun ihre Subkommissionen Gerichte und Bundesanwaltschaft beauftragt, die Verhältnismässigkeit des Einsatzes der Sondereinheit «Tigris» im Rahmen dieses Strafverfahrens zu überprüfen.

Die Einsatzgruppe «Tigris» ist eine Spezialeinheit der Schweizer Bundeskriminalpolizei. Sie ist zuständig für kriminalpolizeilich begründete Anhaltungen und Festnahmen sowie andere dringende Zwangsmassnahmen. In der Wochenzeitung «Weltwoche» wurde die Frage aufgeworfen, ob nicht auch Polizeibeamte die Frau hätten anhalten können.

Vorwurf des Missbrauchs von Steuergeldern

Im Weiteren sollen Vorwürfe abklärt werden, wonach Berset Bundesmittel missbräuchlich eingesetzt haben soll. Auch diese Vorwürfe wurden von der «Weltwoche» erhoben. Der Zürcher SVP-Nationalrat und GPK-Mitglied Alfred Heer kündigte nach dem Bericht öffentlich an, dass er eine Ausweitung der Untersuchungen zu diesen zwei Punkten beantragen werde.

Im November 2020 machte die «Weltwoche» publik, dass die Bundesanwaltschaft im September 2020 eine Frau wegen versuchter Erpressung gegen Berset zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig. Berset erklärte daraufhin, es handle sich um eine «private Angelegenheit», die erledigt sei.

Bekannt ist, dass die Frau versuchte, Berset mit privaten Dokumenten zu erpressen. Der Bundesrat erstattete Strafanzeige. Die Täterin forderte Berset gemäss Strafbefehl zunächst «zur Bezahlung einer ausstehenden Schuld von 100'000 Franken» auf, nahm später aber davon wieder Abstand.