Zwei Rechnungen, ein ProblemWie ein Krankenkassen-Wechsel zum Albtraum wird
Stefan Michel
18.5.2026
Hunderttausende wechseln jedes Jahr ihre Krankenkasse. Bei einigen klappt das nicht auf Anhieb – oder gar nicht.
Bild:Keystone
Ein Mann will die Krankenkasse wechseln und erhält plötzlich Prämienrechnugen von zwei Versicherungen. Probleme beim Wechsel sind häufiger, als man denkt – und können unangenehme Folgen haben.
Stefan Michel
18.05.2026, 04:30
18.05.2026, 08:20
Stefan Michel
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Ein Mann will die Krankenkasse wechseln, erhält stattdessen von zwei Versicherungen Prämienrechnungen und merkt schliesslich, dass der Wechsel nie vollzogen wurde.
Probleme beim Krankenkassenwechsel sind laut Ombudsstelle Krankenversicherung keine Seltenheit.
Es drohen Doppelzahlungen oder Betreibungen. Verschuldet ein Versicherer die Probleme ist er möglicherweise schadenersatzpflichtig.
Es klang so gut: Dank dem Wechsel zur Assura würde die vierköpfige Familie 2026 über 2000 Franken an Prämien sparen. Dienstfertig und zuvorkommend versprach der Assura-Mitarbeiter beim letzten Gespräch vor dem Abschluss: «Überlassen Sie alles uns, wir erledigen die Abmeldung für Sie.» Wichtig sei nur, dass der neue Kunde das Beitrittsgesuch an die Assura rasch unterschrieben retourniere.
Gesagt, getan: Noch im Oktober bedankte sich die Assura für den Versicherungsantrag. «(…) denken Sie bitte unbedingt daran, Ihre aktuelle Grundversicherung zu kündigen. Ihr Kündigungsbrief (siehe Beispiel) muss spätestens am 30. November* per Post bei Ihrer aktuellen Krankenkasse eintreffen», stand da auch noch. Aber der Kundenberater hatte ja bereits zugesichert, das zu übernehmen.
Im Dezember kam dann nicht nur die erste Prämienrechnung der Assura für den Januar 2026, sondern auch jene der Vorversicherung, der Sympany, für den gleichen Monat. «Das läuft alles vollautomatisch und ist wohl ausgelöst worden, bevor die Kündigung administrativ verarbeitet wurde», dachte sich der Familienvater, dessen Identität blue News bekannt ist.
Mitte Dezember wird er unsicher und versucht, den freundlichen Mitarbeiter der Assura zu erreichen. Mails und Anrufe werden erstmal nicht beantwortet oder entgegen genommen. Kurz vor den Weihnachtsferien klappt es dann doch noch. Überraschung: Der Mann hat den Stand der Kündigungen bereits geklärt. «Es ist alles fristgerecht gestempelt», gibt er am Telefon bekannt. Die Sorge war also unbegründet.
Klar ist, die Krankenkassen haben über den Jahreswechsel einen gigantischen Administrationsberg zu bewältigen, weil dann Hunderttausende ihren Versicherer wechseln. Auf das Jahr 2024 hin gingen 750'000 Versicherte zu einer neuen Krankenkasse, wie die aktuellsten verfügbaren Zahlen des BAG zeigen.
Administrativ passiert dabei Folgendes: Die Versicherten kündigen den Vertrag mit ihrer aktuellen Versicherung und beantragen den Beitritt zu der neuen Krankenkasse. Diese schickt dem Vorversicherer eine Bestätigung, dass die Person bei ihr versichert sein wird, sobald dieser den Versicherten freigibt. Doch noch ist der oder die Wechselwillige nicht aufgenommen. Erst wenn der Vorversicherer bestätigt, dass sein Kunde alle Rechnungen beglichen hat, lässt er diesen ziehen. Das kann aufgrund der Zahlungsfristen auch erst im Lauf des neuen Jahrs der Fall sein.
Der Familienvater, um den es in dieser Geschichte geht, stellt im neuen Jahr fest, dass er weiterhin sowohl von Sympany als auch von Assura Prämienrechnungen erhält. Da er nur jene der Assura zahlt, summieren sich die nicht bezahlten schon Ende Januar auf über 3000 Franken.
Der Mann schreibt daraufhin die alte Versicherung an, sie solle bitte aufhören, Rechnungen zu stellen, sie seien seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr zuständig. Die Antwort folgt einige Tage später: Sie habe keine Kündigung erhalten. Das Versicherungsverhältnis sei unverändert gültig.
Die Assura hat inzwischen, als Reaktion auf eine schriftliche Anfrage, wenigstens gemeldet, der Sache nachzugehen. Es ist inzwischen Februar. Weitere 13 Tage später schickt der Familienvater die E-Mail von Sympany , in dem diese das Fehlen einer Kündigung meldete, an Assura weiter.
Assura löst Vertrag «wunschgemäss» auf
Darauf geht es schnell. Zwei Tage später liegt ein Schreiben von Assura im Postfach, in dem diese mitteilt, die Rückmeldung eingehend geprüft und die vorliegenden Informationen analysiert zu haben. Im vorliegenden Fall seien «effektiv Unklarheiten» entstanden, so das Unternehmen.
«Aus diesem Grund bestätigen wir Ihnen, ohne die Anerkennung einer Rechtspflicht, die gesamten Verträge wunschgemäss aufzuheben», heisst es im Brief.
Die beschönigende Beschreibung dessen, was vorgefallen war, ärgert den Mann. Und stürzen ihn in ein Dilemma: Eine Versicherung, die an der so simplen wie elementaren Aufgabe scheitert, eine Kündigung fristgerecht einzureichen, scheint wenig vertrauenswürdig. Zugleich trauert er den nun nicht eingesparten 2000 Franken nach.
Von blue News mit dem Fall konfrontiert, bittet Assura um die Identität der Person, um die es geht, um klären zu können, was genau passiert ist. Davon will der Familienvater nichts wissen. Er bevorzugt es, anonym zu bleiben. Darauf schickt die Medienstelle der Assura folgende Stellungnahme:
«Assura weist darauf hin, dass ihre Berater im Rahmen eines Kundengesprächs in der Regel als Serviceleistung anbieten können, den Kündigungsbrief an den derzeitigen Versicherer zu versenden. In einem solchen Fall wird das Kündigungsschreiben zuvor vom Kunden handschriftlich unterzeichnet, und der Berater sorgt dafür, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird. Darüber hinaus wird im Protokoll des Beratungsgesprächs (durch Ankreuzen) vermerkt, ob der Kunde sich dafür entschieden hat, die Kündigung Assura zu übertragen.»
Der Mann widerspricht dieser Darstellung. Wäre das der vereinbarte Ablauf gewesen, hätte ihn der Mitarbeiter spätestens beim Gespräch im Dezember darauf hingewiesen. Als er hingegen Zweifel äusserte, dass die Abmeldung von der alten Krankenkasse erfolgt sei, habe der Kundenberater gesagt, es sei alles in Ordnung. Zudem sagte er, die Prämienrechnung des Vorversicherers für den Januar sei wohl ausgelöst worden, bevor die Kündigung verarbeitet worden sei. Das sei ganz normal.
Das grosse Bild: Für die Ombudsstelle sind Probleme beim Wechsel ein Dauerthema
Mit seinem gescheiterten Krankenkassen-Wechsel ist der Mann, der blue News seine Geschichte erzählt hat, nicht allein. Susanne Müller Ineichen, Leiterin der Ombudsstelle Krankenversicherung, erzählt, sie hätten jedes Jahr im Januar und Februar fast nur solche Fälle zu bearbeiten.
Der Übergang von einem Krankenversicherer zu einem anderen ist klar geregelt und findet wie oben gezeigt jedes Jahr hunderttausendfach statt.
Es gibt aber auch die vier Stufen, an denen dieser scheitern kann. Erst wenn diese vier Bedingungen erfüllt sind, ist der Vertrag mit der neuen Krankenkasse gültig.
1. Der alte Versicherungsvertrag muss fristgerecht gekündigt werden.
2. Das Beitrittsgesuch muss fristgerecht bei der neuen Versicherung eingehen.
3. Der Nachversicherer muss dem Vorversicherer bestätigen, dass er den Kunden übernimmt – die sogenannte Nachversicherungsbestätigung.
4. Der oder die Versicherte hat alle Rechnungen der Vorversicherung bezahlt. Erst dann gibt diese den Kunden frei.
Eine klare Empfehlung hat Müller Ineichen in Bezug auf die erste Stufe: «Versicherte sollten selber die alte Versicherung kündigen. Dann wissen sie, dass es gemacht wurde.» Das All-inclusive-Angebot des neuen Versicherers ist verlockend, zeigt aber wie im vorliegenden Fall, dass es den Wechsel schon früh zum Scheitern bringen kann.
Ein weiterer Grund ist ein verbreitetes Missverständnis, wie Ombudsfrau Müller Ineichen betont: «Die Kündigung muss am letzten Arbeitstag im November bei der alten Versicherung eintreffen.» Der Poststempel vom 30. November genügt nicht. Ist dieser ein Sonntag, muss die Kündigung spätestens am 27. November zur Post, um am Freitag, 28. November anzukommen.
Einschreiben gelten zudem erst sieben Tage nach dem ersten erfolglosen Zustellversuch als angenommen. «Wir empfehlen, Einschreiben mindestens zehn Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist abzuschicken», sagt Müller Ineichen dazu.
Die meisten würden erst im neuen Jahr merken, dass etwas nicht stimme, beschreibt die Ombudsfrau. Dann stellen sich Fragen wie: Welche Rechnung sollen sie bezahlen, wenn sie nicht wissen, wo sie denn nun versichert sind, welche liegen lassen? Und was bedeutet das für die Leistungen, die sie in Anspruch nehmen, während sie scheinbar zwischen zwei Kassen schweben? Der Familienvater hat es selber erlebt, als ihm in seiner Hausarztpraxis gesagt wurde, das System melde seinen Versicherungsstatus als unklar. Immerhin: Behandelt wurde er trotzdem anstandslos.
Eine weitere Frage ist, wer in dieser Situation der Schwebe zwischen zwei Krankenkassen in der Pflicht ist, aktiv zu werden, um Klarheit zu schaffen? Müller Ineichen, die auch Rechtsanwältin ist, klärt das nicht juristisch, sondern plädiert entschieden dafür, dass die Versicherten selber sich darum kümmern.
Denn es droht noch von anderer Seite Ungemach. Da die alte Krankenkasse weiterhin Prämien einfordert, kann auf die zweite Zahlungserinnerung die Betreibung folgen. Diese kann beispielsweise bei der Bewerbung um eine Mietwohnung oder beim Abschluss eines Leasingvertrags zu einem Problem werden. Müller Ineichen bestätigt, dass es immer wieder zu Betreibungen komme, wenn Versicherte zu lange nicht bemerkten, dass sie ihre Prämien der falschen Versicherung einzahlen.
«Die unzuständige Krankenversicherung muss nach Aufhebung der Doppelversicherung eine Betreibung zurückziehen», beruhigt Müller Ineichen. Der Versicherer hat in diesem Fall gar kein Recht Rechnung zu stellen, die Betreibung hat keine Grundlage. Anders ist es beim Vorversicherer, der bei einem gescheiterten Wechsel weiterhin berechtigt ist, Prämienrechnungen zu schicken. Sie ergänzt, dass dieser durch das Krankenversicherungsgesetz sogar verpflichtet ist, bei Zahlungsausständen die Betreibung einzuleiten.
Sie fügt an, dass es auch Leute gebe, die erst nach mehreren Jahren bemerkt hätten, dass sie Prämien zweier Krankenkassen bezahlt hätten, obwohl sie nur bei einer versichert waren. «Falls man infolge Doppelversicherung die Prämien dem falschen Versicherer – oder beiden gleichzeitig – bezahlt, erhält man dieses Geld für die letzten zehn Jahre zurück.» Nach der Erfahrung der Ombudsstelle erstatten die Krankenversicherer dieses ihnen nicht zustehende Geld anstandslos zurück.
Solange unklar ist, welche von mehreren Versicherungen die gültige ist, ist es ratsam, bei allen einen Mahnstopp zu ersuchen, bis die Situation geklärt ist. Das ändert nichts an der letztlich zu bezahlenden Gesamtsumme. Die Betreibungsgefahr ist so aber fürs Erste gebannt. Der Aufwand, eine ungerechtfertigte Betreibung löschen zu lassen, entfällt.
Wo jemand krankenversichert ist, wenn es beim Wechsel hakt, ist hingegen klar: Versicherte bleiben solange bei der alten Krankenkasse unter Vertrag, bis rechtsgültig ein Vertrag mit einem anderen Versicherer zustande gekommen ist. Darum brauche es die Nachversicherungsbestätigung, erklärt Müller Ineichen. Es ist in der Schweiz obligatorisch, krankenversichert zu sein. Das Verfahren zwischen Vor- und Nachversicherer verhindere, dass jemand aus dem System falle, oder sich aus diesem flüchte, so die Rechtsanwältin und Krankenkassen-Fachfrau.
Ist der Versicherer schuld, muss er Prämiendifferenz zahlen
Zeigt sich, dass eine der beiden Krankenkassen verantwortlich dafür ist, dass der Wechsel auf das neue Jahr hin nicht zustande gekommen ist, dann ist der Übergang zur neuen Grundversicherung auch später im Jahr möglich. «Wir sehen Fälle, wo Versicherte erst im Sommer von der neuen Krankenkasse aufgenommen werden.» Die Prämien gehen dann bis zum tatsächlichen Wechsel an die alte Versicherung und auch die Leistungen rechnen die Versicherten über diese ab.
Welche der vier Voraussetzungen für den Wechsel am häufigsten zu Problemen führt, kann sie nicht sagen. «Wir sehen alle vier regelmässig: die zu späte Kündigung durch Versicherte, die zu späte Anmeldung bei der neuen Krankenkasse, die zu späte Übermittlung der Nachversicherungsbestätigung und unbezahlte Rechnungen bei der alten Versicherung.»
Wichtig zu wissen, auch für den Familienvater: Ist eine Versicherung schuld am verspäteten oder gescheiterten Wechsel, muss sie die betroffenen Versicherten entschädigen. Konkret: Sie muss die Prämiendifferenz übernehmen.
Es gibt also noch eine Chance, von der tieferen Prämie zu profitieren – vorausgesetzt, es lässt sich beweisen, dass die Assura versprochen hat, die Kündigung selber fristgerecht an Sympany zu schicken.
Die Formulierung im Abschiedsbrief der Assura – «auf Ihren Wunsch» – deutet darauf hin, dass sie diese die Schuld nicht anerkennt. In Wahrheit war es ja nicht der Wunsch des Mannes, nicht von der Assura aufgenommen zu werden – im Gegenteil.
Der nächste Schritt für den Familienvater ist nun: Er muss seinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen. Zu beweisen, was der nette Assura-Mitarbeiter am Telefon versprochen hat, dürfte schwierig werden.
Baume-Schneider zu Krankenkassenprämien: «Muss weiterschauen, dass man Kostendämpfungen erreichen kann»
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