Gesundheitsversorgung gesichertGDK einverstanden mit dem Aus für Prämiensünder-Listen
tafi
5.10.2020
Sieben Kantone führen «schwarze Listen» mit säumigen Zahlenden von Krankenkassenprämien – diese werden nur noch im Notfall behandelt. Das ist «ethisch heikel». Gegen die umstrittene Praxis regt sich jetzt Widerstand.
Wer seine Krankenkassenprämien nicht bezahlt, kann in sieben Kantonen auf einer «schwarzen Liste» landen. Die Folge: In St. Gallen, Schaffhausen, Zug, Luzern, Aargau, Tessin und im Thurgau werden Säumige dann nur noch im Notfall medizinisch behandelt.
Doch diese Praxis ist umstritten, wie SRF berichtet. «Es gibt verschiedene Gerichtsurteile, die gezeigt haben, wo die Probleme liegen», sagt etwa Paul Rechsteiner, SP-Ständerat (SG) und Präsident der zuständigen Kommission des Ständerates.
Und deshalb sollen die «schwarzen Listen» laut Kommission wieder weg: «In dem Sinne vertritt die Kommissionsmehrheit die Meinung, dass die schwarzen Listen abgeschafft gehören.» Zwei Kantone, Solothurn und Graubünden, haben das bereits getan.
Die Kantone, die Listen führen, können die Kritik allerdings nicht nachvollziehen. Sie hätten nur gute Erfahrungen gemacht und würden die Listen mit Hilfsangeboten kombinieren. Gar als Erfolgsmodell bezeichnet sie der Thurgauer Gesundheitsdirektor Urs Martin. «Der Kanton Thurgau hat die tiefsten Prämienausstände schweizweit, und sie sind sogar noch im Rückgang begriffen.»
Es würden nicht nur Listen existieren, sondern auch ein Fallmanagement, das den Betroffenen helfe, so Martin, der anderen Kantonen empfiehlt, sich das Thurgauer Modell anzusehen. Zumal die Kantone im föderalen System Entscheidungsfreiheit geniessen müssten, wie er in Richtung Ständerat betonte.
Listen «ethisch heikel»
Allerdings sei selbst die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) gemäss SRF mit einem Aus der Listen einverstanden, heisst es bei SRF. Sie wären nicht nur rechtlich umstritten, sondern auch ethisch heikel und würden als Frühwarnsystem nicht taugen.
Update
Die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK) hat nach der ersten Veröffentlichung des Artikels eine Alternative zu den Prämiensünder-Listen ausgearbeitet, meldet die Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Abend.
Wer die Prämie, die Franchise oder den Selbstbehalt trotz Betreibung nicht zahlt, soll in einem Modell mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer versichert werden. Die GDK begrüsst diese Lösung. Allerdings müssen aus ihrer Sicht insbesondere Ausnahmen für Chronischkranke geprüft werden, schreibt sie in ihrer Stellungnahme zur Ergänzung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten.
Mit der Abschaffung der kantonalen Listen säumiger Prämienzahler und der Gewährleistung des Zugangs aller zu einer adäquaten Gesundheitsversorgung ist die GKD einverstanden. So würden auch weitere Auseinandersetzungen um die Definition von Notfallbehandlungen vermieden.
Gemäss dem Kommissionsvorschlag sollen die Kantone, die dies möchten, die Verlustscheine für 90 Prozent der Forderung von den Versicherern übernehmen und selber bewirtschaften können. Die Versicherten wären dann wieder frei, die Krankenkasse und das Modell zu wechseln.
Die GDK ist zufrieden, dass eine Abtretung von Verlustscheinen an den Kanton möglich ist. Sie erachtet den finanziellen Aufwand mit 90 Prozent jedoch als zu hoch und fordert eine Lösung, bei welcher die Kantone wie bis anhin 85 Prozent der Forderungen übernehmen und zusätzlich die Möglichkeit erhalten, die Verlustscheine als Gläubiger zu übernehmen, wenn sie dies möchten.