Showdown in BernAlles, was du zur Bundesratswahl wissen musst
SDA
12.3.2025 - 06:27
Zwei Männer, ein gemeinsames Ziel: Die Bundesratskandidaten der Mitte, Martin Pfister (rechts) und Markus Ritter.
Keystone
Am Mittwoch wählt die Vereinigte Bundesversammlung einen neuen Bundesrat. Wie läuft so eine Wahl ab? Und was hat es mit dem Ticket auf sich? In der Übersicht findest du Wissenswertes zur Bundesratswahl.
Für die Wahl versammelt sich die Vereinigte Bundesversammlung, also National- und Ständerat, im Nationalratssaal. Das sind insgesamt 246 Parlamentarier*innen. In der Regel geben die einzelnen Fraktionen eine Wahlempfehlung ab. Jedes Ratsmitglied ist aber frei in der Stimmabgabe und die Wahl ist geheim. Das bedeutet, nach der Wahl wird nicht bekannt, wer für wen gestimmt hat.
Das Parlamentsgesetz schreibt vor, wie die Wahlen abzulaufen haben. Gewählt ist, wer die Hürde des absoluten Mehrs nimmt, also die Hälfte aller gültigen Stimmen plus eine auf sich vereinen kann. Leere und ungültige Stimmzettel werden dabei nicht mitgezählt.
Die Zahl der Wahlgänge ist dabei unbegrenzt. In den ersten zwei Wahlgängen können alle wählbaren Personen gewählt werden. Ab dem dritten Wahlgang sind keine neuen Kandidaturen mehr zugelassen. Und schon ab dem zweiten Wahlgang scheidet aus, wer weniger als zehn Stimmen erhalten hat. Vom dritten Wahlgang an ist jeweils jener Kandidat oder jene Kandidatin nicht mehr zugelassen, die die wenigsten Stimmen erhalten hat, ausser wenn zwei oder mehr Personen gleich viele Stimmen bekommen haben.
Hat eine Kandidat*in das absolute Mehr erreicht, ist er oder sie theoretisch gewählt. Um offiziell gewählt zu sein, muss die Wahl aber auch angenommen werden.
Wird die Wahl bestätigt, folgt unmittelbar die Vereidigung. Die neue Bundesrätin oder der neue Bundesrat legt dabei einen Eid oder ein Gelübde ab. Der Unterschied: Beim Eid schwört man vor Gott, die Verfassung und die Gesetze zu achten und die Pflichten des Amtes zu erfüllen. Beim Gelübde schwört man dasselbe, allerdings ohne sich dabei auf Gott zu berufen. Zudem werden in der Regel beim Eid drei Finger in die Luft gestreckt, beim Gelübde hingegen die Hand aufs Herz gelegt.
Was folgt nach der Wahl?
Das Programm eines neuen Bundesrates ist dicht gefüllt. Im Anschluss an die Vereidigung begibt sich das neugewählte Mitglied der Landesregierung in Begleitung des Bundesratssprechers in den Salon de la Présidence, wo es vom Bundesratskollegium empfangen wird. Danach geht es zurück ins Parlamentsgebäude auf einen Rundgang zu den anwesenden Medien. Später am Tag ist auch eine Medienkonferenz geplant.
Zudem organisieren die Delegationen der Partei, des Heimatkantons, der Heimatgemeinde sowie Angehörige und Freunden meist einen oder mehrere Empfänge.
Kantone
Die Mitte-Fraktion hat für die Nachfolge der Walliserin Viola Amherd den Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister und den St. Galler Nationalrat Markus Ritter nominiert. Pfister wäre der insgesamt dritte Zuger in der Landesregierung und Ritter der siebte St. Galler. Der Ostschweizer Kanton wäre nach einer Wahl Ritters doppelt im Bundesrat vertreten, weil auch die Freisinnige Karin Keller-Sutter aus dem Kanton St. Gallen kommt. Zurzeit gibt es noch vier Kantone, die noch nie ein Bundesratsmitglied stellten: Schaffhausen, Uri, Schwyz und Nidwalden.
Regionen
Die Verfassung schreibt seit 1999 vor, dass die Landesgegenden und Sprachregionen im Bundesrat «angemessen» vertreten sein müssen. Aufgrund des Bevölkerungsanteils müsste knapp ein Drittel des Kollegiums aus dem französischen, italienischen und romanischen Sprachraum stammen. Das wären in etwa 2,3 Bundesratsmitglieder.
Nach der Wahl der Jurassierin Elisabeth Baume-Schneider (SP) Ende 2022 war der «lateinische» Sprachraum vorübergehend klar übervertreten: Baume-Schneider, der Freiburger Alain Berset (SP), der Waadtländer Guy Parmelin (SVP) und der Tessiner Ignazio Cassis (FDP) sassen ein Jahr lang der St. Gallerin Karin Keller-Sutter (FDP), der Oberwalliserin Viola Amherd (Mitte) und dem Berner Albert Rösti (SVP) gegenüber – bis der Basler Beat Jans Alain Berset ersetzte.
Die Fraktionen, die einen Sitz im Bundesrat zu vergeben haben, schlagen der Vereinigten Bundesversammlung ein Ticket mit Namen vor. Es ist Gepflogenheit, sich an diese Wahlvorschläge zu halten. Dazu verpflichtet ist das Parlament aber nicht. Gewählt wird geheim. Wer wem die Stimme gegeben hat, wird nicht bekanntgegeben. Grundsätzlich kann jede in der Schweiz stimmberechtigte Person in den Bundesrat gewählt werden. Bundesratsmitglieder dürfen keine andere Funktion beim Bund oder bei einem Kanton innehaben und auch keine andere Erwerbstätigkeit ausüben.
Zauberformel
Seit 1943 sind die vier wählerstärksten Parteien in der Landesregierung vertreten, massgebend für die Verteilung der Sitze ist die Zauberformel. SVP, SP und FDP stellen derzeit je zwei Bundesratsmitglieder und die Mitte eines. Dieser Sitz wird nach dem Rücktritt von Viola Amherd am 12. März neu vergeben. Zuletzt stellten Wahlerfolge der Grünen und schlechte Resultate der FDP die Zauberformel zwar infrage, liessen sie aber dennoch fortbestehen. Die bei den jüngsten Wahlen erfolgreiche Mitte hingegen strebt mittelfristig einen zweiten Bundesratssitz an.
Departementsverteilung
Mit dem Rücktritt von Viola Amherd (Mitte) wird das relativ wenig beliebte Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) frei. Die Departemente werden vom neu zusammengesetzten Bundesrat neu verteilt, bevor der oder die Neue am 1. April das Amt übernimmt.
Dabei spielt das Anciennitätsprinzip eine zentrale Rolle: Je länger jemand im Amt ist, desto mehr Wahlfreiheit besteht. Der Neue muss nehmen, was übrig bleibt. Über die Departementsverteilung abgestimmt wird lediglich, wenn sich die sieben Bundesratsmitglieder nicht einigen können. Über Wechselgelüste vor der bevorstehenden Verteilrunde ist bisher nichts bekannt; es ist damit wahrscheinlich, dass der Neue das Verteidigungsdepartement übernimmt.
Gewählt ist Amherds Nachfolger bis Dezember 2027. Danach hat er sich zusammen mit den anderen sechs Regierungsmitgliedern der Wiederwahl zu stellen.
Wie viel verdient ein Bundesrat?
Das Bruttojahreseinkommen der Bundesratsmitglieder beträgt ab dem 1. Januar 2025 rund 478'000 Franken. Der Lohn wird der Teuerung angepasst, aber eine Reallohnerhöhung gibt es gemäss dem Portal der Schweizer Regierung nicht. Hinzu kommt eine Spesenpauschale von jährlich 30'000 Franken plus die Kosten für die Telekommunikation. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident erhält im Präsidialjahr zusätzlich eine Entschädigung von 12'000 Franken.
Die Mitglieder des Bundesrats und der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin haben Anrecht auf ein Repräsentationsfahrzeug und auf ein Dienstfahrtzeug für den persönlichen Gebrauch. Jedes Regierungsmitglied erhält ein SBB-Erstklass-GA.
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