8000 Franken NachzahlungAusschlagung hilft nichts – Krankenkasse will Geld vom trauernden Ehemann
Oliver Kohlmaier
8.10.2025
Die Krankenkasse Helsana beruft sich bei der Forderung auf die Solidarhaftung.
Keystone/Steffen Schmidt
Um ihre Schulden nicht übernehmen zu müssen, schlägt ein Mann nach dem Tod seiner Frau das Erbe aus. Trotzdem muss er nun offene Forderungen ihrer Krankenkasse bezahlen.
Redaktion blue News
08.10.2025, 18:00
Oliver Kohlmaier
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Offene Forderungen können auch dann noch auf Erben zukommen, wenn diese das Erbe ausgeschlagen haben.
Dies zeigt der Fall eines Witwers im Kanton Bern, der rund 8000 Franken offene Forderungen der Krankenkasse seiner verstorbenen Ehefrau bezahlen muss.
Grund ist die sogenannte Solidarhaftung, bei der Ehepartner solidarisch für die Grundbedürfnisse des anderen aufkommen. Dazu zählt auch die Krankenkasse.
Das Ausschlagen des Erbes ist möglich, damit Nachkommen nicht für Schulden ihrer verstorbenen Angehörigen aufkommen müssen. Dazu müssen die Erben innerhalb einer Frist von drei Monaten eine entsprechende Erklärung bei den zuständigen Behörden abgeben. Offene Rechnungen müssen dann nicht mehr beglichen werden.
Dass auch dann noch Forderungen auf die Erben zukommen können, zeigt ein Beispielfall, über den das Verbrauchermagazin «Espresso» des SRF berichtet. Demnach schlug ein 55-jähriger Mann aus dem Kanton Bern nach dem Tod seiner Frau das Erbe fristgerecht aus, um nicht in eine Schuldenfalle zu geraten.
Doch die Krankenkasse Helsana fordert von dem Mann ausstehende Prämienzahlungen sowie Kostenbeteiligungen in Höhe von rund 8000 Franken. «Ich habe Helsana darauf per Brief eine Kopie der Erbausschlagung geschickt», berichtet der Mann.
Doch die Krankenkasse beharrt auf der Forderung, und auch der Witwer weigert sich, die Rechnungen zu begleichen. Auf Anfrage des SRF schreibt Helsana, die Forderung beruhe nicht auf dem Erbrecht, sondern auf der Solidarhaftung. Demnach haften Ehepartner «solidarisch für die Grundbedürfnisse eines Haushalts – dazu zählt auch die Krankenversicherung, sofern ein gemeinsamer Haushalt bestand.»
«Wir bedauern diesen Fall und können nachvollziehen, dass dies zu einer belastenden Situation führen kann», sagt Helsana-Mediensprecher Urs Kilchenmann dem SRF. Laut Prio.Swiss, dem Verband der Krankenkassen in der Schweiz, setzen Krankenkassen KVG-Forderungen auch bei einer Erbausschlagung konsequent durch.
Dem Sozialversicherungsexperte Kaspar Gehring zufolge sei die Argumentation der Krankenkasse korrekt. Der Gesetzgeber habe sicherstellen wollen, dass es nicht zu Prämienausfällen kommt: «Man erachtet es als wichtig, dass die Krankenkassen gut ausfinanziert sind», sagt Gehring.
Baume-Schneider zu Krankenkassenprämien: «Muss weiterschauen, dass man Kostendämpfungen erreichen kann»
Die Krankenkassenprämien steigen 2026 durchschnittlich um 4,4 Prozent. Die mittlere Monatsprämie beträgt 393.30 Franken, wie das Bundesamt für Gesundheit am Dienstag mitteilte. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Anstieg von 16.60 Franken.
Die Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider verweist im Interview mit Keystone-SDA auf die laufenden Arbeiten mit dem Ziel, das Kostenwachstum zu bremsen. Die entsprechenden Gespräche an einem Runden Tisch fänden in einer positiven Atmosphäre statt. Kosten senken wolle man aber nicht auf Kosten der Qualität und der Sicherheit der Patientinnen und Patienten.