Crans-Montana auf der AnklagebankDarf überhaupt das Wallis ermitteln, und wann greift der Bund ein?
Samuel Walder
8.1.2026
Bei den Ermittlungen zum Brand werden verschiedene Instanzen hinzugezogen.
Antonio Calanni/AP/dpa
Nach dem tödlichen Brand in Crans-Montana laufen strafrechtliche Ermittlungen – doch der Bund bleibt dabei aussen vor. Die Verantwortung für ein mögliches Verfahren liegt beim Kanton Wallis. Ergibt das Sinn?
Nach dem Brand in Crans-Montana mit 40 Toten liegt die strafrechtliche Zuständigkeit klar beim Kanton Wallis.
Strafrechtlich können nur natürliche Personen, etwa Barbetreiber oder Gemeindeverantwortliche, angeklagt werden – der Kanton oder die Gemeinde selbst sind nicht strafrechtlich haftbar.
Der Bund übernimmt eine koordinierende Rolle in der Opferhilfe und unterstützt nur auf Antrag finanziell, steht aber in engem Kontakt mit dem Kanton Wallis und den zuständigen Stellen.
Nach der Tragödie von Crans-Montana VS stellt sich eine zentrale Frage: Kommt es zu einem Prozess – und wenn ja, gegen wen und wer führt ihn?
Bereits wurde von der Staatsanwaltschaft Wallis eine Strafuntersuchung eingeleitet. Die Barbetreiber und die Gemeinde stehen im Visier. Doch die Unabhängigkeit des Kanton Wallis wird aktuell infrage gestellt.
Der Kanton gilt als berühmt-berüchtigt, was Vetternwirtschaft anbelangt. 2013 gewann der Investigativjournalist Kurt Marti sogar den Prix Courage für sein Buch «Tal des Schweigens», in dem er den Walliser Filz aufdeckt. Kann also eine Staatsanwältin im eigenen Kanton unbefangen ermitteln? Oder würde es Sinn ergeben, dass hier der Bund übernimmt?
Verfahren immer gegen konkrete Personen
Strafrechtsprofessor Felix Bommer von der Universität Zürich sagt klar: «Wenn es zu einem Strafverfahren kommt, findet dieses im Kanton Wallis statt, weil der Tatort dort liegt.» Einen Interessenkonflikt sehe er nicht.
«Der Kanton als solcher kann strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden»
Felix Bommer
Strafrechtsprofessor Universität Zürich
Doch müsste allenfalls nicht auch der Kanton in die Mangel genommen werden? Bommer sagt: «Der Kanton als solcher kann strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden.» Sprich: Ein Verfahren würde sich gegen konkrete Personen richten, nicht gegen den Kanton als juristische Einheit.
Wenn man einen Blick ins Gesetz wirft, heisst es: Ein Kanton kann in der Schweiz strafrechtlich nicht angeklagt werden. Der Staat – egal ob Bund, Kanton oder Gemeinde – ist nicht strafrechtlich verantwortlich. Strafverfahren richten sich immer gegen natürliche Personen. So auch im Fall Crans-Montana.
Wieso der Bund nicht untersuchen darf
Die Frage stellt sich trotzdem: Wann schaltet sich der Bund ein? Die Antwort darauf ist per Gesetz geklärt: Auch bei einer grossen Katastrophe in der Schweiz darf der Bund nur dann strafrechtliche Untersuchungen einleiten, wenn die Tat in den Bereich der sogenannten Bundesgerichtsbarkeit fällt. Und diese ist laut Schweizer Strafprozessordnung sehr eng definiert. Dazu gehören unter anderem Ereignisse wie Terrorismus, Spionage, organisierte Kriminalität (unter bestimmten Umständen), oder Straftaten gegen Bundesinstitutionen.
Der Fall Crans-Montana fällt nicht in den Bereich der Bundesgerichtsbarkeit. Die Bundesanwaltschaft erklärte am Dienstag klar, sie sei «mit dieser Thematik nicht befasst», weil es keine Straftat im Bereich der Bundesgerichtsbarkeit sei. «Watson» berichtete zuvor.
Enger Kontakt zwischen Kanton und Bund
Der Bund ist im Fall Crans-Montana aber nicht ganz ausgeschlossen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Bundesamt für Justiz (BJ) schreiben auf Anfrage von blue News: «Auf Anfrage der Kantone und soweit notwendig (subsidiär), koordiniert das Bundesamt für Justiz bei ausserordentlichen Ereignissen die Tätigkeiten der involvierten Opferberatungsstellen und weiterer kantonaler Behörden.» Dem Bund könne in diesem Sinne eine Koordinationsrolle übertragen werden.
Weiter heisst es: «Das BJ steht diesbezüglich mit dem Kanton Wallis und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) in Kontakt.» Eine Koordination auf nationaler Ebene sei bis jetzt nicht beschlossen worden. Die Situation werde weiterhin laufend analysiert.
Entschädigung der Kantone durch den Bund
Der Bund steht aber nicht nur bei Koordinationsfragen zur Verfügung. Im Fall Crans-Montana ist die Opferhilfe ein wichtiges Thema. Auch hier könnte der Bund ins Spiel kommen: «Das Opferhilfegesetz sieht vor, dass der Bund die Kantone für deren Leistungen der Opferhilfe finanziell unterstützen kann, wenn die Leistungen der Opferhilfe infolge ausserordentlicher Ereignisse sehr hoch ausfallen», heisst es beim Bund.
Darüber entscheide das Parlament auf Antrag des Bundesrats. Bis jetzt habe der Kanton Wallis gegenüber dem Bund aber keine entsprechende Anfrage gestellt. Das BJ steht mit den Opferhilfestellen des Kantons Wallis und der SODK in engem Kontakt.