Brandkatastrophe von Crans-Montana Neue Erkenntnisse werfen düsteres Licht auf die Behörden

Dominik Müller

20.4.2026

Nicolas Feraud, Gemeindepräsident von Crans-Montana, vor seiner Vernehmung durch die Walliser Staatsanwaltschaft am Montag, 13. April.
Nicolas Feraud, Gemeindepräsident von Crans-Montana, vor seiner Vernehmung durch die Walliser Staatsanwaltschaft am Montag, 13. April.
Keystone

Die juristische Aufarbeitung der Tragödie von Crans-Montana dauert an. Zuletzt geriet Gemeindepräsident Nicolas Feraud ins Visier der Behörden. Gleichzeitig kehrten erste Brandverletzte in ihren Alltag zurück.

Dominik Müller

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  • Der Brand in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana VS hatte in der Silvesternacht 41 Todesopfer gefordert.
  • Die Ermittlungen zur Katastrophe laufen auf Hochtouren.
  • 13 Beschuldigte müssen sich derzeit unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
  • Insbesondere Gemeindepräsident Nicolas Féraud sieht sich Vorwürfen eines Kontrollversagens konfrontiert.
  • Während die Aufarbeitung andauert, kämpfen die Opfer weiterhin mit den Folgen, und die Politik ringt um angemessene Entschädigungen.

Mehr als drei Monate nach der verheerenden Brandkatastrophe von Crans-Montana ist die Aufarbeitung in vollem Gang. Während die Justiz ihre Ermittlungen ausweitet und immer mehr potenzielle Verantwortliche ins Visier nimmt, verdichten sich die Hinweise auf mögliche Versäumnisse auf Behördenebene.

Gleichzeitig kämpfen die Betroffenen weiterhin mit den Folgen der Tragödie. Die aktuellsten Entwicklungen in der Übersicht.

Ermittlungen gegen Gemeindepräsident

Die strafrechtlichen Ermittlungen rund um die Brandkatastrophe von Crans-Montana dauern an. Im Zentrum steht dabei zunehmend auch Gemeindepräsident Nicolas Féraud, der inzwischen offiziell einvernommen wurde und im Zusammenhang mit dem Verfahren im Ausstand steht.

Auslöser ist eine brisante Erkenntnis der Gemeinde selbst: In einer Mitteilung vom 2. Januar 2026 räumte sie ein, dass über Jahre hinweg gesetzlich vorgeschriebene Kontrollen öffentlicher Betriebe nicht durchgeführt worden waren. Die strafrechtliche Untersuchung soll nun klären, weshalb diese Unterlassungen geschahen und ob sie kausal zur Katastrophe beigetragen haben.

Féraud erklärte bei seiner Befragung, der Gemeinderat habe sämtliche Gesuche um personelle Verstärkung im Sicherheitsbereich bewilligt. Diese Darstellung deckt sich mit Aussagen des ehemaligen zuständigen Gemeinderats Kevin Barras.

Doch interne Dokumente, über die der «Tages-Anzeiger» kürzlich berichtete, zeichnen ein deutlich widersprüchlicheres Bild. Tätigkeitsberichte des Sicherheitschefs zeigen demnach, dass die Gemeinde bereits seit 2018 systematisch auf fehlende Ressourcen hingewiesen wurde. Wiederholt wurde der Gemeinderat vor die Wahl gestellt: Entweder die unvollständige Umsetzung der Brandschutzvorschriften bewusst zu akzeptieren oder zusätzliche Mittel bereitzustellen.

Trägt er eine Mitschuld an der Brandkatastrophe? Die Walliser Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen Nicolas Féraud, Gemeindepräsident von Crans-Montana.
Trägt er eine Mitschuld an der Brandkatastrophe? Die Walliser Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen Nicolas Féraud, Gemeindepräsident von Crans-Montana.
Jean-Christophe Bott/KEYSTONE/dpa

Zwar wurde vonseiten Gemeinde punktuell Personal bewilligt, doch gemäss «Tages-Anzeiger» unzureichend oder ungeeignet. Gleichzeitig zeigen interne Analysen, dass über Jahre hinweg Hunderte gesetzlich vorgeschriebene Kontrollen unterblieben.

Besonders brisant ist, dass diese Missstände dem Gemeinderat bekannt gewesen sein dürften. Dennoch wurden strategische Entscheidungen vertagt oder nur halbherzig umgesetzt. Die Diskrepanz zwischen offizieller Darstellung und dokumentierter Realität dürfte für die Staatsanwaltschaft zentral sein.

Geschwärzte Akten

Ein weiterer zentraler Konfliktpunkt in den laufenden Ermittlungen betrifft den Umgang mit Beweismaterial. Ein Teil der Dokumente im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe ist von der Gemeinde geschwärzt an die Staatsanwältinnen übergeben worden. Die Walliser Staatsanwaltschaft bestätigte am Sonntag eine entsprechende Information der «Sonntagzeitung».

Insbesondere Vor- und Nachnamen seien in den Akten unleserlich gemacht worden, hiess es auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Staatsanwaltschaft müsse nun klären, ob diese «mit schwarzem Filzstift geschwärzten Passagen» in direktem Zusammenhang mit dem Fall stehen oder ob sie für die Untersuchung der Tragödie vom 1. Januar nicht von Belang sind.

Diese Vorgehensweise hat bei Opferanwälten scharfe Kritik ausgelöst. Sie argumentieren, es sei rechtsstaatlich problematisch, wenn potenziell Beschuldigte selbst entscheiden, welche Inhalte den Ermittlungsbehörden zugänglich gemacht werden. Die Anwälte sehen darin eine mögliche Behinderung der Aufklärung.

Immer mehr Beschuldigte

Parallel zur Aufarbeitung auf Gemeindeebene weiten die Strafverfolgungsbehörden ihre Ermittlungen kontinuierlich aus. Neben dem Ehepaar Moretti, den Betreibern der Bar «Le Constellation», geraten zunehmend auch weitere Verantwortliche ins Visier der Justiz.

Seit vergangenem Donnerstag ist die Liste der Beschuldigten von neun auf dreizehn Personen angewachsen. Vier weitere Personen werden im Mai und Juni befragt. Die Staatsanwaltschaft bestätigte den Sachverhalt letzte Woche.

Der derzeit für die Sicherheit von Crans-Montana zuständige Gemeinderat, Patrick Clivaz, ist für den 11. Mai vorgeladen. Der aktuelle stellvertretende Leiter des Dienstes für öffentliche Sicherheit der Gemeinde wird am darauf folgenden Tag befragt – ebenfalls auf dem Campus Energypolis in Sitten.

Der frühere Gemeindepräsident von Chermignon (2009-2016), Jean-Claude Savoy, muss sich am 13. Mai den Fragen des Teams der Staatsanwältinnen und Anwälte stellen. Schliesslich ist der ehemalige Gemeinderat für Bauwesen (2013-2016) für den 3. Juni vorgeladen.

«Der Fortschritt der Untersuchung und das hohe Tempo der Einvernahmen sind zu begrüssen»

Romain Jordan

Opferanwalt

Jacques Moretti, Betreiber der Bar «Le Constellation», wird am Freitag, 5. Juni erneut angehört. Es handelt sich um seine dritte Einvernahme. Am 7. April war er aus gesundheitlichen Gründen nicht erschienen.

Die Beschuldigten müssen sich wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Brandstiftung verantworten.

«Der Fortschritt der Untersuchung und das hohe Tempo der Einvernahmen sind zu begrüssen. Wir kommen voran, und für die Familien ist das von grosser Bedeutung», sagte Romain Jordan, Anwalt mehrerer betroffener Familien, letzte Woche zu Medienschaffenden.

Ermittlungen gegen Bar-Betreiber

Ein besonderer Fokus der Ermittlungen liegt weiterhin auf den Betreibern der betroffenen Bar «Le Constellation», Jacques und Jessica Moretti. Gegen sie wird bereits seit den ersten Tagen nach der Katastrophe wegen schwerer Vorwürfe ermittelt, darunter fahrlässige Tötung und Verstösse gegen Brandschutzvorschriften.

Im Zentrum stehen dabei mögliche sicherheitsrelevante Mängel im Betrieb der Bar. Ermittler gehen Hinweisen nach, wonach leicht brennbare Materialien verwendet worden sein könnten und Fluchtwege nicht den Vorschriften entsprachen oder teilweise blockiert waren. Zudem wird untersucht, ob die maximale Kapazität der Räumlichkeiten überschritten wurde.

Jacques und Jessica Moretti haben gemeinsam die Bar «Le Constellation» betrieben.
Jacques und Jessica Moretti haben gemeinsam die Bar «Le Constellation» betrieben.
Keystone

Die Betreiber selbst sollen inzwischen in Einvernahmen Fehler eingeräumt haben – wobei unklar bleibt, in welchem Umfang sie Verantwortung übernehmen. Ihre Verteidigung dürfte sich darauf stützen, dass auch behördliche Kontrollen versagt hätten und entsprechende Mängel nicht beanstandet worden seien.

Auch in Italien wird gegen die Morettis ermittelt: Die Staatsanwaltschaft in Rom hat gegen das Ehepaar ein Verfahren eröffnet. Die Akten enthalten unter anderem die Aussagen der jungen Italiener, die bei der Brandkatastrophe verletzt wurden.

Die in Rom eröffnete Untersuchung betrifft fahrlässige Tötung, mehrfachen fahrlässigen Totschlag, Brandstiftung sowie sehr schwere Körperverletzung unter erschwerenden Umständen wegen Verstössen gegen die Vorschriften zur Unfallverhütung.

In Frankreich eröffnete die auf «Grossschadensereignisse» spezialisierte Abteilung der Staatsanwaltschaft Paris derweil ebenfalls eine Untersuchung – allerdings nicht explizit gegen die Morettis. Das Ziel stattdessen: Den französischen Opfern und ihren Angehörigen eine gemeinsame Anlaufstelle in Frankreich zu bieten und gegebenenfalls den Austausch mit den Schweizer Behörden zu erleichtern.

Gesundheitszustand der Opfer

Die humanitäre Dimension der Katastrophe bleibt auch Monate nach dem Ereignis dramatisch. Viele der Überlebenden kämpfen weiterhin mit schweren körperlichen und psychischen Folgen.

Gleichzeitig zeigen sich erste Fortschritte in der Rehabilitation. Drei Monate nach der Brandkatastrophe vermeldeten die Suva-Kliniken am Freitag erste Erfolge: 16 Verletzte konnten aus den Einrichtungen in Sitten und Bellikon entlassen werden. Die Patientinnen und Patienten seien «weitgehend in ihren Alltag zurückgekehrt, haben berufliche oder schulische Tätigkeiten wieder aufgenommen oder finden schrittweise in ihr gewohntes Umfeld zurück».

Drei Monate nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana VS vermeldeten die Suva-Kliniken erste Rehabilitationserfolge.
Drei Monate nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana VS vermeldeten die Suva-Kliniken erste Rehabilitationserfolge.
Keystone

Dennoch bleibt die Lage für viele Betroffene ernst. Aktuell werden noch acht Patientinnen und Patienten mit Verbrennungen an fünfzig bis siebzig Prozent der Körperoberfläche behandelt. Gleichzeitig läuft die Rückführung von im Ausland behandelten Verletzten weiter.

Polizeikommandant bricht sein Schweigen

Der neue Kommandant der Walliser Kantonspolizei, Frédéric Gisler, hat sein Amt unter den aussergewöhnlichen Umständen der Brandkatastrophe von Crans-Montana angetreten. Nach drei Monaten, in denen er sich nicht zu dem Fall geäussert hatte, beendet der 52-Jährige letzte Woche eine Phase des selbst auferlegten Schweigens.

Als Nachfolger von Christian Varone musste Gisler am 1. Januar – bereits anderthalb Stunden nach seinem Amtsantritt – den verheerenden Brand in der Bar «Le Constellation» bewältigen. «Im Moment war es Unverständnis. Auch wenn man mir erklärte, was geschah, hatte ich das Gefühl, die Situation sei unwirklich», sagt er in einem Interview mit der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Amtsantritt unter aussergewöhnlichen Umständen: Der neue Walliser Polizeikommandant Frédéric Gisler.
Amtsantritt unter aussergewöhnlichen Umständen: Der neue Walliser Polizeikommandant Frédéric Gisler.
Archivbild: Keystone

«Es war der Beginn einer emotional äusserst belastenden Zeit. Nicht nur für mich, sondern auch für die Opfer, ihre Familien, alle Ersthelfer und mein Personal, das sich unermüdlich eingesetzt hat, um die Krise bestmöglich zu bewältigen.»

Gisler weiter: «Die Situation war schwer zu ertragen, wenn man als Kommandant sein Personal in Einsätze schickt im Wissen, dass sie nicht unversehrt daraus hervorgehen werden. Ich hätte nicht gedacht, eine solche Verantwortung tragen zu müssen.»

Im Anschluss an die Brandkatastrophe beantragte Gisler zusätzliche Stellen beim Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport. Sein Gesuch ist noch in Bearbeitung.

Entschädigungszahlungen und politische Lösungen

Parallel zur strafrechtlichen Aufarbeitung hat sich eine intensive politische Debatte über die Entschädigung der Opfer entwickelt. Klar ist: Die finanziellen Folgen der Katastrophe sind enorm, insbesondere aufgrund langfristiger medizinischer Behandlungen und Erwerbsausfälle.

Nach der Brandkatastrophe folgte die Phase einer niederschwelligen Soforthilfe. Bis heute haben die Opferhilfestellen gemäss Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) alle Gesuche gutgeheissen. Das betrifft Anträge der anerkannten Opfer um finanzielle Unterstützung bei den im Gesetz vorgesehenen Ausgaben wie Unterbringung, Transport und rechtliche Unterstützung.

Aufgrund des Ausmasses der Brandkatastrophe wurde die Phase der Soforthilfe auf drei Monate bis zum 31. März verlängert, wie die SODK Ende März mitteilte. Normalerweise sei die Frist beispielsweise für die Unterbringung auf 35 Tage beschränkt.

Bundesrat Beat Jans zu Crans-Montana-Hilfe

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Nun folge der Übergang zur längerfristigen Hilfe. Dies habe zur Folge, dass künftig die finanziellen Verhältnisse der Opfer massgeblich für die Unterstützungsleistungen seien. Die Opferhilfe komme zudem nur subsidiär zum Tragen, wenn das vorrangige Leistungssystem über Unfall- oder Krankenversicherung, Haftpflicht und dergleichen nicht greife.

Im Fall von Crans-Montana sei die Überprüfung des Subsidiärprinzips aufgeschoben worden, heisst es. Die Opferhilfestellen würden dies nun nachholen und sich die Kosten von den Versicherungen zurückerstatten lassen.

Opfer, die am 31. März noch immer hospitalisiert sind, haben bis zu ihrer Entlassung weiterhin Anspruch auf Soforthilfe, namentlich für die Unterbringung und die psychologische Hilfe.


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