Ferien abgesagt Zahlt die Reiseversicherung bei verordneter Quarantäne?

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16.9.2020

Wer mit einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person im Club war, muss für zehn Tage in Quarantäne. Doch zahlt in dem Fall auch die Reiseversicherung?
Wer mit einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person im Club war, muss für zehn Tage in Quarantäne. Doch zahlt in dem Fall auch die Reiseversicherung?
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Greift die Reiseversicherung auch, wenn man aufgrund einer verordneten Quarantäne die Ferien absagen muss? Der Fall einer Berner Studentin, deren Versicherung nur im Krankheitsfall zahlen will. 

Wer sich in Coronaquarantäne begeben muss, kann nicht in die Ferien fahren. Eine klare Sache für die Reiseversicherung – oder? Nicht unbedingt, wie der Fall einer Studentin zeigt, über den SRF berichtet.

Eigentlich wollte sie den Sommer in Österreich geniessen. Doch die geplanten Ferien mit ein paar Kolleginnen musste eine Studentin aus Bern Ende Juli absagen. Der Grund: Nachdem die junge Frau einen Club besucht hatte, in dem sich auch eine mit dem Coronavirus infizierte Person aufhielt, musste sie sich auf Anweisung der Kantonsärztin für zehn Tage in Quarantäne begeben.



Weil die geplanten Ferien dadurch ins Wasser fallen, kontaktiert die Studentin ihre Reiseversicherung, die ihr telefonisch zwar zunächst eine Kostenerstattung zusagt, dann aber schriftlich klarstellt: Die konkrete Situation sei nicht versichert – schliesslich sei die Betroffene gesund. 

Die Begründung der Europäischen Reiseversicherung (ERV) laut SRF: Versichert sei nur, wer laut AGB «infolge Krankheit» unter Quarantäne stehe. Dies sei bei der jungen Frau, die mehrfach nachgefragt habe, jedoch nicht der Fall. 

Versichert auch ohne Erkrankung

Erst nachdem das SRF-Magazin «Espresso» bei der ERV nachhakt, lenkt die Versicherung ein: Vermehrt würden in den letzten Wochen Quarantänemassnahmen am Wohnort angeordnet, teilt das Unternehmen laut SRF mit. «Diese neue Situation hat dazu geführt, dass wir uns – ganz im Sinne unserer Kunden – vor Kurzem entschieden haben, eine am Wohnort behördlich angeordnete Quarantäne der Erkrankung am Coronavirus gleichzustellen», wird die ERV zitiert.



Die bei einer Absage der Reise infolge einer angeordneten Quarantäne entstehenden Kosten würde man demzufolge übernehmen – insofern die Versicherung vor Quarantäneanordnung abgeschlossen worden sei. Ob die Versicherung vor Mitte März abgeschlossen wurde, spiele indes keine Rolle, wie SRF die ERV zitiert.

Andere Versicherungen übernehmen die Reisekosten infolge einer Quarantäne laut SRF-Recherchen problemlos. So sei der Fall der Berner Studentin etwa bei der Axa, der Zürich Versicherung, der Mobiliar und dem TCS versichert, wie die Unternehmen auf Anfrage des SRF mitteilten. 

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