Gegessen, ohne zu bezahlen Zechprellerin zum 44. Mal verurteilt – Gefängnis

Sven Ziegler

6.3.2025

Die Frau ging, ohne zu bezahlen. (Symbolbild)
Die Frau ging, ohne zu bezahlen. (Symbolbild)
Unsplash/jaywennington

Eine 62-jährige Frau wurde erneut wegen Zechprellerei und Hausfriedensbruch verurteilt. Trotz 44 Vorstrafen forderte sie einen Freispruch und eine Entschädigung. 

Sven Ziegler

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Eine Frau verliess erneut ein Restaurant, ohne zu bezahlen – 44 Vorstrafen hat sie bereits.
  • Sie argumentierte, dass gutes Essen ein Menschenrecht sei und verlangte eine Entschädigung.
  • Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 110 Tagen sowie eine Geldstrafe.

Ein Pitabrot, ein Salat, acht Bier und eine Cola – so sah das Menü aus, das eine 62-jährige Frau vor einem Jahr in einem Viersternehotel am Flughafen Zürich genoss. Die Rechnung von 122 Franken bezahlte sie aber nicht. Daraufhin kam die Polizei.

Es war nicht das erste Mal, dass sie sich ein luxuriöses Essen gönnte und ohne zu zahlen verschwand, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Bereits 44 Vorstrafen hat sie auf dem Konto, darunter für Zechprellerei, Hausfriedensbruch und Verstösse gegen das Ausländergesetz.

«Gutes Essen ist keine Straftat»

Doch diesmal forderte sie nicht nur einen Freispruch – sondern gleich eine Entschädigung von 650’000 Franken für ihre Haftzeit.

Vor Gericht zeigte sich die Deutsche kämpferisch. «Ich wehre mich gegen alle drei Strafbefehle», erklärte sie vor der Richterin. Zudem sprach sie von einem «Folterknast» und echauffierte sich darüber, dass sie nur in Trainingsanzug und Plastikpantoffeln vor Gericht erscheinen konnte.

Ihr Hauptargument: «Gut essen ist keine Straftat». Zudem habe sie das Essen im Hotel am Flughafen Zürich zahlen wollen, doch die Polizei habe ihr die Bankverbindung des Hotels verweigert.

Das Gericht sah das anders. «Sie hätten gar nicht bezahlen können, sie waren mittellos», stellte die Richterin klar.

Ein Leben zwischen Luxushotels und Haftzellen

Seit ihrer Einreise in die Schweiz im Jahr 2006 ist die Frau praktisch ständig mit dem Gesetz in Konflikt. Ihre Vorstrafenliste umfasst rechtswidrige Einreise, Zechprellerei und Angriffe auf Polizeibeamte.

Besonders pikant: Trotz eines seit 2017 bestehenden Hausverbots kehrte sie mehrfach in dasselbe Flughafenhotel zurück. In einem anderen Fall wurde sie nur zwei Tage nach ihrer Ausweisung aus der Schweiz wieder in einem Luxushotel im Glattpark festgenommen.

Ihr Verteidiger argumentierte, dass sie die Hotelrechnung über ein Zimmer begleichen wollte. Doch das Gericht zeigte sich unbeeindruckt: Die Frau wurde für Zechprellerei, Hausfriedensbruch und illegale Einreise zu 110 Tagen Freiheitsstrafe und einer Busse von 300 Franken verurteilt.

Da sie bereits 105 Tage in Haft verbracht hat, wird sie bald freikommen. Doch eine Änderung ihres Lebensstils scheint unwahrscheinlich – bereits beim Verlassen des Gerichtssaals kündigte sie an, Berufung einzulegen und beschimpfte das Gericht mit unflätigen Bemerkungen.