«Krach wie im Steinbruch»Zoff zwischen Anwohnern und Baufirma im Kanton Aargau
Samuel Walder
31.5.2025
Die Tiefbau-Firma Stocker wehrt sich gegen die Vorwürfe der Anwohner.
Stocker Teifbau
Der Lärm sei unzumutbar, sagt die Nachbarschaft. Alles zonenkonform, kontert das Bauunternehmen. Im Kanton Aargau eskaliert ein jahrelanger Streit um einen Deponieplatz – und könnte zur juristischen Grundsatzfrage für Gewerbezonen werden.
Anwohner von Leuggern AG klagen seit Jahren über massiven Baulärm und Staub durch die Firma Stocker Tiefbau.
Der Gemeinderat verbot laute Arbeiten wie Steinbrechen; die Firma wehrt sich mit einer Beschwerde beim Regierungsrat.
Stocker Tiefbau musste in früheren Fällen bereits Einschränkungen hinnehmen – nun könnte der Regierungsrat ein richtungsweisendes Urteil zu Lärm- und Nutzungsgrenzen in Gewerbezonen fällen.
Baggerlärm, Staubwolken und Steinbrecher mitten in der Idylle: In der Gemeinde Leuggern AG tobt seit über 15 Jahren ein erbitterter Streit zwischen Anwohnern und der Baufirma Stocker Tiefbau. Der Zankapfel: Ein Deponieplatz, auf dem laut Anwohnern längst nicht mehr nur Kies und Humus gelagert wird – sondern regelrecht gearbeitet wie im Steinbruch. Das berichtet die «Aargauer Zeitung».
Was ursprünglich als simpler Lagerplatz genehmigt wurde, hat sich aus Sicht der Nachbarn in eine lärmende Industriezone verwandelt. Nun liegt der Fall beim Rechtsdienst des Regierungsrats Aargau – und die Nerven liegen blank.
Lärm, Staub, Bagger – was ist erlaubt?
Begonnen hatte alles harmlos: 2010 wurde die Nutzung als Lagerplatz für Humus bewilligt, 2013 auf Kies und Humus erweitert. Doch dann kamen Steinbrecher und Spezialbagger ins Spiel. Die Anwohner sprechen von unhaltbaren Zuständen: Krach, Staub, Erschütterungen – direkt gegenüber ihren Balkonen.
Die Firma Stocker verteidigt sich. Das sei zulässig – schliesslich handle es sich um eine Gewerbezone. Doch der Gemeinderat Leuggern sieht das anders und verbietet 2024 die lautstarken Arbeiten wie Humussieben und Steinbrechen. Seine Begründung: Die Intensität sei nicht zonenkonform, der Betrieb entspreche eher einem Steinbruch – und der gehöre in die Industriezone.
Beschwerde mit scharfen Tönen – «absurd» und «stumpfsinnig»
Die Firma Stocker akzeptiert das nicht und reicht Beschwerde beim Regierungsrat ein. Ihr Anwalt nennt die Argumente der Gemeinde eine «Aneinanderreihung falscher und stumpfsinniger Behauptungen». Der Einsatz des Steinbrechers sei minimal – «maximal 3–5 Wochen pro Jahr», so die Verteidigung. Auch das Humussieben sei leiser als das Abschütten von Erde, argumentiert man – mit Verweis auf spezielle Baggerschaufeln.
Doch die Anwohner widersprechen vehement. Ein Bewohner nennt die Angabe von «22 Stunden Siebeinsatz pro Jahr» schlicht lächerlich. Der Bagger arbeite regelmässig direkt auf Höhe seines Balkons – und das mit ordentlich Krach.
Vergleich mit früheren Niederlagen der Firma
Es ist nicht das erste Mal, dass Stocker Tiefbau wegen Lärmproblematik vor Gericht steht – und verliert. Bereits 2018 hatte das Bundesgericht entschieden, dass Betriebszeiten eines Altholz-Schredders in Kleindöttingen eingeschränkt werden dürfen. Und vor wenigen Wochen wurde das Unternehmen im ähnlichen Fall in Gebenstorf erneut zurückgepfiffen: Dort muss ein Steinbrecher nun aus Lärmschutzgründen eingehaust werden.
Im Fall Felsenau liegt der Ball nun beim Regierungsrat – und damit möglicherweise eine Grundsatzentscheidung für den Umgang mit Lärm- und Nutzungsfragen in Gewerbezonen. Bis dahin bleibt für die einen der «Krach wie im Steinbruch», für die anderen der «Kampf ums Gewerberecht» – und für alle: Unsicherheit.