Verstoss gegen drei Gesetze Zoll erwischt Thurgauerin mit 30'000 Franken in der Tasche

Andreas Fischer

12.3.2025

Zu viel ist zuviel: Weil eine Thurgauerin mit 30'000 Franken Bargeld vom deutschen Zoll erwischt wurde, droht ihr nun eine happige Busse.
Zu viel ist zuviel: Weil eine Thurgauerin mit 30'000 Franken Bargeld vom deutschen Zoll erwischt wurde, droht ihr nun eine happige Busse.
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Für eine Frau aus dem Thurgau wird ein Familienausflug in den Schwarzwald teuer. Der deutsche Zoll fand undeklariertes Bargeld und weitere verbotene Sachen in ihrem Gepäck.

Andreas Fischer

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  • Mit 30'000 Franken Bargeld sollte man sich nicht vom deutschen Zoll erwischen lassen: Einer Thurgauerin droht eine empfindliche Busse.
  • Die Frau hat bei einem Ausflug in den Schwarzwald zusätzlich gegen das Waffengesetz und das Konsumcannabisgesetz verstossen.
  • Gegen sie wurde Anzeige erstattet.

Eine verbotene Waffe, ein bisschen Marihuana und viel zu viel Bargeld: Als deutsche Zollbeamte eine 41-jährige Thurgauerin kontrollierten, entdeckten sie 30’000 Franken und eine Stahlrute in der Handtasche der Frau. Im Kofferraum des Autos fanden sie zudem fünf Gramm Marihuana.

Die Tschechin, die im Kanton Thurgau lebt, sei mit ihrem Mann und den beiden Kindern auf einem Familienausflug in Richtung Schwarzwald unterwegs gewesen, heisst es in einer Mitteilung des Zolls. Dabei habe sie allerdings gegen drei Gesetze verstossen.

Zum einen ist «die Stahlrute als Schlagwaffe nach dem deutschen Waffenrecht verboten», erklärte Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. Zudem muss Bargeld aus Nicht-EU-Staaten bei der Einreise nach Deutschland ab einem Wert von 10’000 Euro angemeldet werden. «Mit umgerechnet rund 31’500 Euro wurde diese Grenze um mehr als das Dreifache überschritten», so Müller weiter. Und obwohl der Besitz von Cannabis für den Eigengebrauch in Deutschland mittlerweile legal ist, bleibt die Ein- und Ausfuhr verboten.

Für die Frau wird der Familienausflug teuer. Sie musste 8250 Euro (7950 Franken) hinterlegen: als Sicherheit für die zu erwartende Strafzahlung. Wegen der Stahlrute droht ihr zusätzlicher Ärger: Es wurde Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt.