Ungewöhnlicher Fall in Meilen ZHZürcher befreit verletzten Fuchs – und muss wegen Tierquälerei vor Gericht
Dominik Müller
12.5.2026
Der Tod eines Fuchses im Bezirk Meilen hatte einen Prozess zur Folge.
Symbolbild: Keystone
Weil er einem verletzten Fuchs geholfen hatte, stand ein Zürcher vor Gericht. Laut Anklage hätte er nach der Rettung Polizei oder Jagdaufseher verständigen müssen. Die Richterin sah jedoch keinen strafbaren Verstoss.
Ein 53-jähriger Unternehmer musste sich vor dem Bezirksgericht Meilen wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tierquälerei verantworten. Der Grund lässt zunächst keine Straftat erahnen: Der Mann aus dem Kanton Zürich hatte vor gut einem Jahr einen verletzten Jungfuchs aus einem Weidenetz befreit, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Wenige Tage später wurde unweit der Wiese ein toter Fuchs entdeckt – laut Staatsanwaltschaft vermutlich dasselbe Tier.
Der Reihe nach: Der Fuchs hatte sich in einem flexiblen Weidenetz verfangen und bei Befreiungsversuchen tiefe Schnittverletzungen an Vorderpfote und Hinterbein erlitten. Nachdem eine Frau das Tier entdeckt hatte, informierte sie ihren Bruder, der in der Nähe wohnt. Dieser schnitt das Netz mit Messer und Gartenschere auf und befreite den humpelnden Fuchs.
Geldstrafe gefordert
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann gemäss «Tages-Anzeiger» später vor, er hätte die schweren Verletzungen erkennen und umgehend Polizei oder Jagdaufseher verständigen müssen. So hätte das Tier medizinisch versorgt oder von seinen Schmerzen erlöst werden können. Deshalb forderte die Anklage eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 120 Franken sowie eine Busse von 300 Franken.
Bereits zuvor war der Bauer, der das Weidenetz nicht korrekt aufgestellt hatte, gemäss der Zeitung in einem separaten Verfahren wegen fahrlässiger Tierquälerei verurteilt worden. Der Unternehmer zeigte sich vor Gericht empört darüber, nun selbst angeklagt worden zu sein. Er habe lediglich geholfen und schon mehrfach Tiere aus misslichen Situationen gerettet.
Gericht folgt Verteidigung
Der Anwalt des Beschuldigten plädierte vor Gericht auf Freispruch. Die Aussagen seines Mandanten bei der Polizei dürften nicht verwendet werden, da er damals lediglich als Auskunftsperson befragt und nicht über seine Rechte als Beschuldigter informiert worden sei. Zudem sei nicht bewiesen, dass der später tot aufgefundene Fuchs tatsächlich jenes Tier gewesen sei, das im Netz festhing.
Das Gericht sprach den Mann schliesslich frei. Die Richterin erklärte, die Aussagen bei der Polizei seien nicht verwertbar: «Somit gibt es kein Beweismittel mehr», wird sie vom «Tages-Anzeiger» zitiert. Zudem stellte sie klar: «Der Fuchs wurde nicht von Ihnen in diese missliche Lage gebracht.»
Man könne den Mann nicht dafür belangen, dass er nach der Rettung nicht den Jagdaufseher informiert habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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