Betrugsfall Zürcher Kantonsräte kritisieren Regierung im Fall Vincenz

leph, sda

2.9.2024 - 09:45

Der ehemalige Raiffeisenchef Pierin Vincenz nach der Urteilseröffnung in Zürich im April 2022. Das Strafverfahren gegen ihn und weitere Beschuldigte beschäftigt mittlerweile auch den Zürcher Kantonsrat.
Der ehemalige Raiffeisenchef Pierin Vincenz nach der Urteilseröffnung in Zürich im April 2022. Das Strafverfahren gegen ihn und weitere Beschuldigte beschäftigt mittlerweile auch den Zürcher Kantonsrat.
Keystone

Die Arbeit der Zürcher Staatsanwaltschaft im Fall Vincenz hat am Montag zu einem Schlagabtausch im Kantonsrat geführt. Der Regierungsrat will keine Auskunft darüber geben, wie der Beizug externer Experten bei der Staatsanwaltschaft gehandhabt wird.

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Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) beantwortete eine von EVP, FDP und SVP eingereichte dringliche Interpellation zum Beizug externer Experten bei der Zürcher Staatsanwaltschaft. Von dieser Möglichkeit machte die Staatsanwaltschaft im Fall Vincenz Gebrauch – was zu Kritik führte.

Der Regierungsrat ist mit Verweis auf das laufende Strafverfahren gegen den früheren Raiffeisenbank-Chef Pierin Vincenz und weitere Beschuldigte nicht bereit, die Fragen zu beantworten. Mit der selben Begründung verweigerte er bereits Antworten auf eine früher eingereichte Anfrage zum Thema.

Die erneute Weigerung, auch allgemein gehaltene Fragen zum Thema zu beantworten, kam im Kantonsrat schlecht an. Einzig die SP äusserte ein gewisses Verständnis für diese Haltung der Justizdirektorin und des Regierungsrats.

«Nichts zu sagen kann die richtige Strategie in einem Strafverfahren sein, aber nicht im Kantonsrat», sagte Andrea Gisler (GLP, Gossau). Auch Donato Flavio Scognamiglio (EVP, Freienstein-Teufen) als Erstunterzeichner der dringlichen Interpellation zeigte sich konsterniert. «Wir sind keine Bananenrepublik, wir haben das Recht, Fragen zu stellen», sagte er.

Trotz der Unzufriedenheit ist die dringliche Interpellation nach der Debatte im Kantonsrat erledigt. Fehr deutete jedoch an, dass die Staatsanwaltschaft bereit sein dürfte, allfällige Fragen gegenüber der Justizkommission zu beantworten.