Harte Kritik an VerdrängungZürcher Kult-Bar sollte angeblich Wohnungen weichen – nun finden dort hippe Pop-ups statt
Lea Oetiker
28.11.2025
Das «Enfant terrible» – hier noch an der Zentralstrasse 156 in Zürich.
Screenshot Google Review
Die Zürcher Bar «Enfant terrible» kritisiert, dass ihre einstigen Räumlichkeiten in Zürich nun für Pop-ups genutzt werden. Sie sprechen von Gentrifizierung und unfairen Zwischennutzungen. Die Verwaltung hingen sieht dies etwas anders.
Die Bar «Enfant terrible» musste ihren langjährigen Standort in Zürich wegen eines Bauprojekts verlassen. Doch stattdessen finden in den alten Räumlichkeiten nun Pop-ups statt.
Die Betreiber werfen den Eigentümern Gentrifizierung und eine «Kündigung auf Vorrat» vor und fordern, dass Pop-ups den Leerstand kritisch hinterfragen.
Die Hausverwaltung betont dagegen, Zwischennutzungen wie Pop-ups belebten Quartiere und seien während der Projektentwicklung sinnvoll.
Valentin Diem von Gastro Züri erklärt, was Pop-ups für die Gastroszene in Zürich bedeuten.
Ende April 2024 musste die Bar «Enfant terrible» ihren Standort an der Zentralstrasse 156 im Kreis 3 in Zürich nach über zehn Jahren verlassen. Der Grund: Die Eigentümer der Liegenschaft wollen auf dem Grundstück Wohnungen bauen.
Lange war nicht klar, wohin die Bar ziehen kann. Vom 24. Mai 2024 bis Dezember 2024 konnte sie sich zwischenzeitlich in der Kern Bar, im Kreis 4, in Zürich einquartieren. Mittlerweile hat sie wieder einen festen Standort im Kreis 3 gefunden.
Ende gut, alles gut? Nicht ganz.
Band «Hecht» veranstaltet «Release Party»
Seit das «Enfant terrible» den Standort an der Zentralstrasse verlassen musste, werden die Räumlichkeiten für Pop-ups vermietet. Das sind temporäre, kurzzeitig geöffnete gastronomische Lokale oder Restaurants, die oft an wechselnden oder ungewöhnlichen Orten betrieben werden.
Auch die Schweizer Band «Hecht» hat die Räumlichkeiten genutzt. Mitte September lud die Band Fans und Medienschaffende zu einer «Release Party» ein, um das neue Album zu feiern. Drei Stunden lang stellte die Band ihr Werk vor, kommentierten jeden Song und erzählten Anekdoten.
Für die «Enfant Terrible»-Betreiber*innen war spätestens nach diesem Event klar: «Unser Standort ist jetzt ein hippes Pop-up.»
Doch Hecht ist nicht das einzige Pop-up in den ehemaligen Räumlichkeiten vom «Enfant terrible»: Vom 18. Oktober bis zum 29. November gibt es das einen Barbetrieb.
Leere Räumlichkeiten sollten kritisch hinterfragt werden
Warum kümmert es das «Enfant Terrible», was aus ihren alten Räumlichkeiten wurde? «Wir sind der Meinung, dass Pop-ups in der Verantwortung stehen, den Grund für freistehende Räumlichkeiten kritisch zu hinterfragen», schreiben die Barbetreiber*innen auf Anfrage von blue News.
Allzu oft sei solcher Leerstand kein Zufall, sondern Teil einer gezielten Strategie von Vermieter*innen. «Wenn Pop-ups diese Hintergründe nicht prüfen, werden sie unweigerlich Teil dieses Spiels – und tragen damit Mitverantwortung für eine Situation, in der Hauseigentümer*innen vorsorglich Kündigungen aussprechen, ohne finanzielle Einbussen befürchten zu müssen», so die Bar.
Das ehemalige Lokal an der Zentralstrasse sei deshalb nicht einfach ein leerstehendes Objekt, sondern «ein exemplarisches Beispiel für die politisch brisante, von kapitalistischer Logik geprägte Realität im Zusammenhang mit Mietpolitik und Aufwertungsprozessen Zürich.»
Pop-ups würden der Gastrokultur schaden
«Zu erwähnen ist, dass wir einen Unterschied machen zwischen Betreiber*innen, die aus einer Notlage heraus – etwa nach einer Kündigung der eigenen Räumlichkeiten oder aus finanziellen Gründen – leerstehende Gebäude vorübergehend nutzen, und solchen, die es ‹Just for fun› tun», so das «Enfant terrible» zu blue News.
Pop-ups würden auch der bestehenden Gastrokultur schaden. «Die kurzen Mietverhältnisse verhindern oft eine echte Verbindung zum Quartier und damit auch ein Verantwortungsgefühl gegenüber der Nachbarschaft», so die Bar.
Und weiter: «Dies hat Unmut und Lärmklagen zur Folge und bringt mit sich, dass geeignete Flächen lieber als Büro vermietet werden.»
«Wir sind der Meinung, dass Pop-ups in der Verantwortung stehen, den Grund für freistehende Räumlichkeiten kritisch zu hinterfragen»
Enfant terrible
Bar in Zürich
Die Bar findet, dass die Politik mitverantwortlich ist. «Pop-up-Bewilligungen sind derzeit leicht zu erhalten – unabhängig davon, ob gastronomische Erfahrungen oder Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen vorhanden sind», so das «Enfant terrible».
Die Auflagen würden sich teils stark von jenen unterscheiden, die für reguläre Betriebe gelten. «Das führt letztlich zu einer Abwertung des Berufsstands der Gastronom*innen, die sich mit komplexen Vorschriften auseinandersetzen müssen», so die Bar.
Auf weitere Fragen von blue News wollte die Bar nicht eingehen.
Verwaltung will nichts zu Äusserungen sagen
«Die Liegenschaften befinden sich seit längerer Zeit in einer Phase der Projektentwicklung», schreibt Lea Bürgi von Sihlestate auf Anfrage von blue News. Sie verwalten die Räumlichkeiten an der Zentralstrasse 156. «Bereits seit dem Jahr 2016 ist bekannt, dass ein Bauprojekt geplant ist», so Bürgi.
Während dieser Zeit wurden die Räumlichkeiten mehrfach befristet weitervermietet, um «eine sinnvolle Zwischennutzung bis zum Projektstart zu ermöglichen.»
Zu den einzelnen öffentlichen Äusserungen wollen sie nichts sagen: «Wir respektieren, dass es unterschiedliche Perspektiven geben kann», so Bürgi. «Sämtliche Entscheidungen wurden stets auf Basis der zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachlage und im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen getroffen und offen kommuniziert.»
Und weiter: «Zwischennutzungen bieten die Möglichkeit, Flächen in Übergangsphasen sinnvoll zu beleben und Leerstände zu vermeiden. Sie schaffen Raum für neue Ideen, kreative Formate und temporäre Projekte, die zur Vielfalt und Dynamik eines Quartiers beitragen können. Gleichzeitig ermöglichen sie eine flexible Nutzung, bis über die künftige Verwendung einer Liegenschaft entschieden ist. So leisten Zwischennutzungen einen pragmatischen und konstruktiven Beitrag zur Quartiersentwicklung.»
Auf die Anfrage von blue News, weshalb ausgerechnet Pop-ups in ihren Räumlichkeiten veranstaltet werden, wollte Bürgi nicht antworten. Sie verwies auf die Eigentümerin, die GEPA Beteiligungs AG.
Im Verwaltungsrat der GEPA Beteiligungs AG sitzen unter anderem ein ehemaliger Aargauer FDP-Bezirksrichter sowie ein Immobilienexperte. Auf eine Anfrage von blue News schreiben sie, dass sie zu «laufenden oder vergangenen Mieterverhältnissen sowie zu internen unternehmerischen Entscheiden grundsätzlich keine Auskünfte gegenüber Medien erteilen». Deshalb beantworten auch sie die Frage nicht.
«Üblich, Gastroflächen für bestimmte Dauer zu vermieten»
Doch was bedeuten solche Pop-ups für die Zürcher Gastroszene? Antworten darauf hat Valentin Diem von Gastro Zürich. Er ist Gastronom und betreibt selbst Pop-ups, etwa das Soi Thai in Zürich. Die Szene kennt er gut. Aus seiner Sicht lohnt sich eine genauere Differenzierung: Greift das «Enfant terrible» Pop-ups an – oder kritisiert es vielmehr, dass ein bestehendes Lokal seinen Standort aufgeben musste?
«Grundsätzlich handelt es sich hierbei um einen Geschäftsmietvertrag, der üblicherweise auf eine bestimmte Laufzeit ausgehandelt wird», so Diem. Den konkreten Vertrag der Bar kenne er nicht, jedoch gelte in diesem Bereich Vertragsfreiheit. Das Mietrecht für Wohnungen sei etwas anderes.
«Es ist üblich, Gastroflächen für eine bestimmte Dauer zu vermieten – dies kann von einem Tag bis zu mehreren Jahrzehnten reichen und hat zunächst nichts mit dem Thema Pop-up zu tun», erklärt Diem.
«Zwischennutzungen bieten die Möglichkeit, Flächen in Übergangsphasen sinnvoll zu beleben und Leerstände zu vermeiden»
Lea Bürgi
Sihlestate
Würden Pop-ups innerhalb einer bereits bewilligten Gastronomiefläche stattfinden, müssten lediglich das Patent vom bisherigen Patentinhaber auf den neuen Betreiber übertragen werden. «Das läuft wie bei jedem ordentlichen Betreiberwechsel ganz regulär ab», so Diem.
Falls die Fläche keine bewilligte Gastronomiefläche ist, bestehe die Möglichkeit, eine Bewilligung für Anlässe zu beantragen. Pro Parzelle und Jahr können entweder vier zusammenhängende Wochen oder zwölf einzelne Tage bewilligt werden. «In diesem Fall müssen keine Baubewilligungen eingereicht werden, jedoch ein Brandschutzkonzept», erklärt Diem. «Oft kontrolliert auch das Kantonale Labor, ob hygienisch korrekt gearbeitet wird.»
Zudem seien je nach Standort und Art des Anlasses bestimmte Lärmvorschriften einzuhalten. Grundsätzlich könne jede Person auf einer bewilligten Fläche gastgewerblich tätig sein, sofern sie das benötigte Patent erhält.
Pop-ups können für Unternehmer*innen eine Chance sein
Das Wirtepatent wurde in den 1990er-Jahren in Zürich abgeschafft. «Ob dies gut ist oder nicht, entscheidet letztlich der Gast», so Diem. Die damalige Liberalisierung habe dazu geführt, dass in Zürich eine aussergewöhnliche Vielfalt gastronomischer Angebote entstanden sei, die von vielen Gästen als attraktiv wahrgenommen werde. «Ich denke nicht, dass dies zu einer Abwertung des Berufsstands geführt hat», sagt Diem.
Im Gegenteil: Gerade für junge Unternehmer*innen können Pop-ups eine echte Chance sein. Ein richtiges Restaurant würde schnell mehrere 100'000 Franken kosten – allein schon durch Gutachten, Lüftungsanlagen und Umbauten.
«Es gibt jungen Menschen die Möglichkeit, sich auszuprobieren»
Valentin Diem
Gastronom
Eine temporäre Lösung ermöglicht es dagegen, mit weniger Risiko in die Selbstständigkeit zu starten. «Es gibt jungen Menschen die Möglichkeit, sich auszuprobieren», so Diem. Auch bei etablierten Gastronomen seien Pop-ups beliebt.
Diem geht davon aus, dass gegen das Bauprojekt Einspruch erhoben wurde – was nun zu einer Verzögerung führt. Statt Leerstand im Quartier sollen Pop-ups für eine gewisse Zeit etwas Neues und Lebendiges entstehen lassen.
Pop-ups in Zürich seien ein Resultat steigender Mieten
So sieht es auch die Stadtforscherin Ifigeneia Dimitrakou von der Universität Zürich. Kürzlich erklärte sie dem Lokalmedium «Tsüri.ch», dass Pop-ups vor allem dann entstehen, wenn Immobilien leer stehen oder auf eine Umnutzung warten: «Nicht, weil sie wertlos sind, sondern weil es im Moment keine andere Nutzungsmöglichkeit gibt.»
Dimitrakou sagte gegenüber «Tsüri», dass sich das Phänomen in Boomstädten wie Zürich «nicht durch eine Krise erklären lässt, sondern als Ausdruck einer strukturellen Veränderung, die kurzfristige Einnahmen durch Zwischennutzungen begünstigt». Während Eigentümer Leerstände überbrücken, nutzen vor allem kleinere Unternehmen oder Online-Shops die Gelegenheit, neue Konzepte auszuprobieren – zunehmend aber auch grosse Marken.
Zwar können Pop-ups Stadtteile beleben, doch seien sie laut Dimitrakou kein Treiber sozialer Verdrängung: «Pop-ups verursachen keine Gentrifizierung, spiegeln diese jedoch wider.» Damit gelten sie weniger als Innovation, sondern als Symptom eines angespannten Immobilienmarkts.
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