Übergriffe im Zug Zürcher Obergericht verurteilt 63-Jährigen wegen sexueller Nötigung an Jugendlichen

SDA

17.1.2026 - 09:01

Das Obergericht Zürich hat den Mann zu einer Therpaie und einer Freitheitsstrafe verurteilt.
Das Obergericht Zürich hat den Mann zu einer Therpaie und einer Freitheitsstrafe verurteilt.
Keystone

Ein 63-jähriger Mann, der wiederholt im Zug Jugendliche sexuell belästigt hat, ist vom Zürcher Obergericht verurteilt worden.

Keystone-SDA

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  • Ein 63-jähriger Mann wurde vom Zürcher Obergericht wegen sexueller Übergriffe auf männliche Jugendliche zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die zugunsten einer stationären Therapie aufgeschoben wird.
  • Der Täter, ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter, hatte gezielt Jugendliche sexuell belästigt.
  • Nach der Therapie drohen ihm Gefängnis sowie ein fünfjähriger Landesverweis, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Ein 63-jähriger Mann, der zahlreiche männliche Jugendliche im Zug sexuell belästigt hat, muss ins Gefängnis. Das Zürcher Obergericht hat ihn zu einer Therapie hinter Gittern und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Bei seinen Übergriffen wählte der Tamile immer die gleiche Taktik: Er setzte sich im Zug von Zürich nach Olten oder Aarau neben einen allein reisenden Jugendlichen und legte die Jacke über seinen Schoss, so dass auch der Schoss des Teenagers bedeckt war. Unter diesem Sichtschutz griff er den Minderjährigen an den Penis.

Einer der Teenager verfiel vor Schreck und Ekel in Schockstarre. Er wisse nicht, ob es den jungen Mann gestört habe, sagte der Beschuldigte vor Obergericht dazu. «Er hat ja nichts gesagt.»

Das Zürcher Obergericht verurteilte den notorischen Sexualstraftäter wegen sexueller Nötigung, sexueller Handlungen mit einem Kind und sexueller Belästigung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten. Die Gefängnisstrafe wird aber zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben.

«Ab und zu Lust, junge Männer zu berühren»

Das heisst, dass der Mann als erstes während zwei Jahren seine sexuelle Störung therapieren muss, erst danach sitzt er die Strafe ab. Nach dem Gefängnis wird er zudem für fünf Jahre des Landes verwiesen. Mit seinem Urteil bestätigte das Obergericht das Strafmass des Bezirksgerichtes Zürich vom vergangenen Jahr.

Beim Obergerichtsprozess räumte der Beschuldigte ein, dass er «ab und zu Lust hat, junge Männer zu berühren». Um weitere Übergriffe zu verhindern, sei er nun auch bereit, Medikamente zu nehmen, die seinen Sexualtrieb hemmen würden. Viele Leute hätten unter den Vorfällen gelitten. «Die Opfer, meine drei Kinder, meine Frau.»

Anwalt kritisierte Therapieversuche

Auch für eine Therapie zeigte sich der 63-Jährige offen. Allerdings haben frühere Versuche wenig gebracht: Der Mann ist bereits dreifach wegen einer ganzen Reihe identischer Übergriffe vorbestraft und wurde schon während der Probezeit wieder straffällig.

Sein Anwalt kritisierte diese früheren Therapieversuche. Es sei gar kein Dolmetscher anwesend gewesen. Zudem bestehe «das Problem» nur, wenn sein Mandant Zug fahre. Der Anwalt fand eine ambulante Therapie und danach eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten angemessen.

Auch auf den Landesverweis solle verzichtet werden, so der Anwalt. Der Beschuldigte betonte mehrfach, wie sehr er die Schweiz liebe und hierbleiben wolle.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.