Berufung geht schief Mann hetzte Auftragskiller auf seine Ex – jetzt hat sich seine Strafe verdoppelt

Samuel Walder

8.5.2026

Am Obergericht Zürich wird am Donnerstag ein Berufungsprozess verhandelt. Der Beschuldigte soll einen Auftragsmörder angeheurt haben, um seine Ex-Frau umzubringen. 
Am Obergericht Zürich wird am Donnerstag ein Berufungsprozess verhandelt. Der Beschuldigte soll einen Auftragsmörder angeheurt haben, um seine Ex-Frau umzubringen. 
Bild: blue News/KI

Ein Mann, der im Darknet einen Auftragsmord an seiner Ex-Partnerin geplant haben soll, ist vom Zürcher Obergericht zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach von einem «teuflischen Plan». Zurück bleiben eine Frau und ihre Söhne in einer schwierigen Situation.

Samuel Walder

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  • Das Zürcher Obergericht hat Karl F. wegen versuchter Anstiftung zum Mord an seiner Ex-Partnerin zu 11 Jahren Haft verurteilt. Damit verschärfte es das frühere Urteil von fünf Jahren deutlich.
  • Laut Anklage hatte F. im Darknet einen Auftragskiller engagiert und rund 22'000 Franken bezahlt, um seine Ex-Partnerin töten zu lassen. Die Verteidigung sprach von einem Hackerangriff und forderte einen Freispruch.
  • Die Richter bezeichneten die Tat als «heimtückisch» und wiesen die Entlastungstheorien als unglaubwürdig zurück. 

Am Donnerstagmorgen dem 30. April, scheint die Sonne durch die grossen Fenster am Obergericht Zürich. Die Strahlen erhellen den holzigen Raum. Darin sticht ein Tupfer Farbe heraus: Ein weisses Hemd auf der Anklagebank. Karl F.* sitzt auf seinem Stuhl und wartet, bis der Richter den Prozess eröffnet. 30 Zuschauende tuscheln dahinter leise.

Der Fall, der im Berufungsprozess verhandelt wird, gleicht einem Hollywood-Streifen. F. soll einen Auftragskiller angeheuert haben, um seine Ex-Partnerin umbringen zu lassen. Das soll sich im Jahr 2023 im Zürcher Säuliamt abgespielt haben.

Vor gut einem Jahr verurteilte ihn bereits das Bezirksgericht Affoltern am Albis zu einer 5-jährigen Haftstrafe. Auf Berufung durch den Beschuldigten und später dann auch durch die Staatsanwaltschaft verhandelt jetzt das Obergericht erneut im Fall Karl F. 

Das ist passiert

Karl F. soll versucht haben, einen Auftragskiller auf seine Ex-Partnerin Regula M.* anzusetzen. Das Paar war von 2010 bis 2016 zusammen und hat zwei Kinder. Nach der Trennung eskalierte der Streit um Sorgerecht und Unterhalt.

Der Beschuldigte verlor den Sorgerechtsstreit und durfte seine Kinder zuletzt nur noch begleitet sehen. Mehrere Gerichtsverfahren und Verurteilungen wegen Freiheitsberaubung (2016) und Vernachlässigung von Unterhaltspflichten (2019) verschärften die Situation weiter.

Vor einem Jahr wurde Karl F. bereits zu einer Haftstrafe von 5 Jahren verurteilt. 
Vor einem Jahr wurde Karl F. bereits zu einer Haftstrafe von 5 Jahren verurteilt. 
Gerichte ZH

Ab 2021 soll Karl F. laut Anklage begonnen haben, im Darknet nach einem «Auftragskiller» zu suchen. Zuerst ging es darum, «einer Person Respekt einzuflössen», später soll er sich entschieden haben, seine Ex-Partnerin töten zu lassen.

Am 3. Januar 2023 soll er unter einem Pseudonym einen entsprechenden Auftrag erteilt und über 22'000 Franken in Bitcoins bezahlt haben. Er lieferte Fotos von Regula M., ihrem Auto und dem Nummernschild. Die Tat war für Ende Januar geplant – doch sie wurde nie ausgeführt.

Kurz darauf wurde Regula M. von der Polizei informiert, dass sie Ziel eines geplanten Auftragsmords sei. Die Spur führte über internationale Ermittlungen der britischen National Crime Agency zu Karl F., der verhaftet wurde. Im Januar 2025 verurteilte ihn das Bezirksgericht Affoltern zu fünf Jahren Haft, sprach ihn jedoch von einzelnen Vorwürfen frei.

Nervosität bei den Parteien

Im Gerichtssaal ist es an diesem Donnerstag ruhig. Der Richter spricht mit klarer, etwas strenger Stimme. Die Blicke zwischen Karl F. und Regula M. streifen sich nur einmal kurz. So verschieden die beiden vor Gericht wirken, etwas scheinen sie gemeinsam zu haben: Sie sind beide nervös.

Der Beschuldigte Karl F. soll im Januar 2023 übers Darknet versucht haben, seine Ex-Partnerin umbringen zu lassen. 
Der Beschuldigte Karl F. soll im Januar 2023 übers Darknet versucht haben, seine Ex-Partnerin umbringen zu lassen. 
IMAGO/imagebroker

Der Prozess am Donnerstag ist eine Achterbahn der Gefühle. Tränen fliessen, der Richter wird laut und teilweise wird es schon fast etwas zynisch. Denn die Verteidigung des Beschuldigten lacht, schüttelt den Kopf und geht nicht auf den eigentlichen Fall ein. Dies bestätigt später auch der Richter in der Urteilsverkündung. 

Der Beschuldigte plädiert auf Unschuld

Doch die eigentliche Verhandlung besteht aus Verwirrung, zumindest von der Seite der Verteidigung. Denn: Vor Obergericht verweigert der Beschuldigte die Aussage. Er begründet dies damit, dass das Gericht kein Interesse habe, der Sache wirklich auf den Grund zu gehen. Zuvor hatte es mehrere Beweisanträge seines Verteidigers abgelehnt, darunter die Forderung, sämtliche Geräte auf Hacker-Spuren zu untersuchen.

Die Verteidigung spricht von einem Angriff durch einen angeblichen «Scammer» namens Tom. Dieser Mann habe sich Zugang zum Computer verschafft, während für den Beschuldigten zum Zeitpunkt der Darknet-Kommunikation ein Alibi geltend gemacht wird.

Das Alibi soll durch eine Fitnessuhr sogar gestützt werden, da diese Beweisen könne, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt geschlafen hätte. Während der Ausführungen seines Anwalts sitzt F. seelenruhig auf seinem Stuhl und hört zu. 

Dr. Markus Oertle hat den Beschuldigten vor Gericht verteidigt. 
Dr. Markus Oertle hat den Beschuldigten vor Gericht verteidigt. 
landmann.ch

Zudem hält die Verteidigung die Beweise aus dem Darknet für unzulässig. Die britischen Ermittler hätten diese nicht im Einklang mit Schweizer Recht erhoben. F. nickt bestätigend. Die Website sei womöglich gezielt betrieben worden, um Kriminelle in eine Falle zu locken, was gegen das Täuschungsverbot verstosse, sagt die Verteidigung. Deshalb fordert der Anwalt von Karl F. einen Freispruch.

Die Gegenseite widerspricht klar. Der Anwalt der Geschädigten nennt die Theorie «widersinnig», auch weil der angebliche «Tom» nie gefunden wurde. F. hört auch hier aufmerksam zu, schüttelt jedoch immer wieder den Kopf bei den Ausführungen der Gegenseite. Die Staatsanwältin wirft dem Beschuldigten vor, «zielstrebig, systematisch und planvoll» gehandelt zu haben, und fordert eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren.

«Fühle mich wie eine seelische Geisel»

Dann wird es emotional. Nach den Parteivorträgen darf, auf Bitte ihres Anwaltes, die Privatklägerin Regula M. das Wort ergreifen. Ihre psychische Verfassung sei schlecht. Das Ganze sei eine enorme Belastung. «Nicht nur weil ich umgebracht hätte werden können, sondern weil wir seit drei Jahren damit kämpfen», sagt sie.  

«Ich bin physisch frei, fühle mich aber wie eine seelische Geisel»

Regual M.

Privatklägerin

Unter Tränen wagt sie einen Rückblick und zeigt auf, dass nicht nur sie seit drei Jahren in Behandlung sei, sondern auch ihre beiden Kinder engmaschige Therapien machen. Immer wieder gibt sie dem Beschuldigten einen Seitenhieb mit Worten wie: «Geld war ihm schon immer wichtig», oder «Niemnad von uns musste zuvor in Behandlung. Seit dieser Situation schon.» Und fügt schluchtzend an: «Ich bin zwar physisch frei, fühle mich aber wie eine seelische Geisel.»

Gleich nach Regula M. erhält Karl F. das Wort. Er darf ein Schlusswort anbringen. «Von der Schweiz habe ich geglaubt, sie sei ein vorbildlicher Rechtsstaat. Diesen Glauben habe ich verloren.» Er habe die Tat nicht begangen, die ihm vorgeworfen wird. Er wolle wieder in sein normales Leben zurück. Als letzten Satz wendet er sich an das Gericht und sagt: «Bitte geben sie mir mein Leben zurück.» 

«Heimtückisch, krass und egoistisch»

Welche strafbare Handlung könnte vorliegen?

Im Schweizer Strafgesetzbuch wird die Anstiftung zum Mord klar geregelt und streng bestraft. Wer eine andere Person bewusst dazu bringt, einen Mord zu begehen, wird rechtlich wie der Täter selbst behandelt (Art. 24 StGB). Entscheidend ist, dass der Anstifter vorsätzlich handelt und den Täter gezielt zur Tat bestimmt. Mord liegt gemäss Art. 112 StGB dann vor, wenn besonders skrupellos gehandelt wird – etwa aus niedrigen Beweggründen oder auf grausame Weise. In solchen Fällen droht eine lebenslange Freiheitsstrafe oder eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren. Dieses Strafmass gilt auch für den Anstifter. Auch der Versuch, jemanden zu einem Mord anzustiften, ist strafbar – selbst wenn die Tat am Ende nicht ausgeführt wird.

Dann folgt die Urteilsberatung. Am Donnerstagabend, um 18 Uhr, kommt das Gericht wieder zusammen und eröffnet das Urteil. Karl F. wird der versuchten Anstiftung zum Mord schuldig gesprochen. Er wird zu einer Haftstrafe von 11 Jahren verurteilt. Zusätzlich soll er 20'000 Franken als Genugtuung und 15'000 Franken als Prozessentschädigung der Privatklägerin Regula M. bezahlen.

Das Obergericht entscheidet gleich wie das Bezirksgericht – nur härter. Denn: Die vom Beschuldigten erwähnte Geschichte um einen mysteriösen «Tom» hält das Gericht für unglaubwürdig. Es sei «offensichtlich, dass diese Person gar nicht existiere». Ebenso gebe es keine Hinweise auf einen Hackerangriff auf seine Geräte. Der Vorsitzende fasste zusammen: «Alles spricht für Ihre Täterschaft und nichts dagegen.» Zudem sei der Verteidiger kein einziges Mal auf die Vorwürfe der Anklage eingegangen.

Das Obergericht sprach von einem «heimtückisch, krass und egoistisch» handelnden Täter. Der Beschuldigte habe einen «ausserordentlich grausamen, teuflischen Plan» umsetzen wollen. Deshalb sei eine Freiheitsstrafe von elf Jahren angemessen.

Nach der Urteilsverkündung führten zwei Polizisten den Verurteilten zurück ins Gefängnis. Dort sitzt er bereits seit mehr als drei Jahren in Untersuchungs- und Sicherheitshaft. 

*Name der Redaktion bekannt