Österreicherin ist heute 52 Jahre alt Zürcher «Parkhausmörderin» erhält Therapie statt Verwahrung

SDA

16.12.2025 - 10:06

Das Zürcher Obergericht hat entschieden, dass die Verwahrung der "Parkhausmörderin" in einer stationäre Massnahme umgewandelt wird. (Archivbild)
Das Zürcher Obergericht hat entschieden, dass die Verwahrung der "Parkhausmörderin" in einer stationäre Massnahme umgewandelt wird. (Archivbild)
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Die berüchtigte «Parkhausmörderin» erhält eine neue Chance: Das Zürcher Obergericht ersetzt ihre Verwahrung durch eine stationäre Therapie.

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  • Das Zürcher Obergericht hat entschieden, die Verwahrung der sogenannten «Parkhausmörderin» in eine stationäre Therapie umzuwandeln.
  • Die 52-jährige Österreicherin soll wegen ihrer psychischen Störungen behandelt werden und könnte bei erfolgreicher Therapie später entlassen werden.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Zürcher Obergericht hat entschieden, dass die Verwahrung der «Parkhausmörderin» in eine stationäre Massnahme umgewandelt wird. Die 52-jährige Österreicherin erhält somit eine Therapie.

Das Zürcher Obergericht stimmte dem Antrag auf Umwandlung zu, wie der Richter bei der Urteilseröffnung am Dienstagmorgen sagte. Die «Parkhausmörderin» erhält somit eine Therapie für ihre psychischen Störungen und – sollte diese erfolgreich sein – später die Chance auf eine Entlassung aus dem Gefängnis. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Die heute 52-Jährige tötete 1991 in einem Zürcher Parkhaus eine Frau. 1997 kam es ebenfalls in Zürich zu einem weiteren Tötungsdelikt, ein Jahr später wurde sie gefasst. 2001 wurde sie zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung verurteilt.